Mehr Freiheit für Freiflächen-PV ©SOLAR-professionell/ M. Gorgus
Am 16. August 2023 wurde das Solarpaket 1 vom Bundeskabinett beschlossen. In einem gemeinsamen Pressepapier von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ein schneller Ausbau von Photovoltaik vor allem bei Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen versprochen.
Installiert werden sollen Photovoltaikanlagen mindestens zur Hälfte als Dachanlagen, aber auch als Freiflächenanlagen. Ziel ist eine regionale, ortsnahe Erzeugung von Strom für Eigenverbrauch und ohne lange Transportwege. In der Freifläche soll Flächenkonkurrenz durch Agri-PV verhindert werden, die eine Doppelnutzung von Boden ermöglicht, sowohl für landwirtschaftlichen Nutzung, als auch für die Erzeugung von erneuerbaren Energien. Dafür sollen im EEG (erneuerbare Energien Gesetz) der Begriff der „Biodiversitäts-PV“ eingeführt werden, eine Mindestöffnung der landwirtschaftlichen Fläche von 1 % für PV-Anlagen pro Bundesland sowie neue Förderungssätze aufgenommen werden. Der Prozess soll laut Ministerien spätestens im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.
PV auf landwirtschaftlichen Flächen
Agri-PV erhält eigene Förderung
- mindestens 2,10 Meter lichter Höhe, Module aufgeständert sowie
- vertikale Agri-PV mit lichter Höhe von mindestens 2,10 Meter.
Einen Extrabonus gibt es für extensive Bewirtschaftung. Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber z.B. nachweisen, dass sie keine Herbizide auf Agri-PV-Flächen einsetzen.
Biodiversitäts-PV wird im EEG festgeschrieben
M. Gorgus