Solarpaket 1 – mehr Freiheit für Freiflächen-PV ist beschlossen

Mehr Freiheit für Freiflächen-PV ©SOLAR-professionell/ M. Gorgus

Am 16. August 2023 wurde das Solarpaket 1 vom Bundeskabinett beschlossen. In einem gemeinsamen Pressepapier von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ein schneller Ausbau von Photovoltaik vor allem bei Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen versprochen.

Installiert werden sollen Photovoltaikanlagen mindestens zur Hälfte als Dachanlagen, aber auch als Freiflächenanlagen. Ziel ist eine regionale, ortsnahe Erzeugung von Strom für Eigenverbrauch und ohne lange Transportwege. In der Freifläche soll Flächenkonkurrenz durch Agri-PV verhindert werden, die eine Doppelnutzung von Boden ermöglicht, sowohl für landwirtschaftlichen Nutzung, als auch für die Erzeugung von erneuerbaren Energien. Dafür sollen im EEG (erneuerbare Energien Gesetz) der Begriff der „Biodiversitäts-PV“ eingeführt werden, eine Mindestöffnung der landwirtschaftlichen Fläche von 1 % für PV-Anlagen pro Bundesland sowie neue Förderungssätze aufgenommen werden. Der Prozess soll laut Ministerien spätestens im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.

PV auf landwirtschaftlichen Flächen

Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete werden grundsätzlich für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet. Die Mindestöffnung beträgt 1 % der landwirtschaftlichen Flächen eines Landes bis 31.12.2030, ab 2031 sind es 1,5 % der landwirtschaftlichen Flächen. Bundesländer können aus der Verpflichtung aussteigen, wenn bereits viele landwirtschaftliche Flächen durch PV-Anlagen genutzt werden.
Werden Flächen in einem benachteiligten Gebiet durch Rückbau von Photovoltaikanlagen wieder frei, kann in benachteiligten Gebieten wieder die gleiche Leistung wieder zugebaut werden. Interessant ist, dass im Solarpaket im Zusammenhang mit Fläche von Leistung gesprochen wird. Eine Freiflächenanlage, die nach 20 Jahren rückgebaut wird, dürfte mit neuer Modultechnik auf gleicher Fläche die doppelte Leistung – oder mit der Hälfte der Fläche die gleiche Leistung wie die alte Anlage liefern.
Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz sind auch in Zukunft von einer EEG-Förderung ausgenommen.

Agri-PV erhält eigene Förderung

Für Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und PV über Parkplätzen wird eine eigene Unterkategorie im EEG mit eigenem Höchstwert von 9,5 ct/kWh in den Ausschreibungen eingeführt. Darunter fallen extensive Agri-PV-Anlagen mit
  • mindestens 2,10 Meter lichter Höhe, Module aufgeständert sowie
  • vertikale Agri-PV mit lichter Höhe von mindestens 2,10 Meter.

Einen Extrabonus gibt es für extensive Bewirtschaftung. Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber z.B. nachweisen, dass sie keine Herbizide auf Agri-PV-Flächen einsetzen.

Biodiversitäts-PV wird im EEG festgeschrieben

Die Bundesregierung will den Begriff der „Biodiversitäts-PV“ ins EEG aufnehmen. Das soll eine besonders naturverträgliche Variante der Freiflächen-PV werden. Die genauen Anforderungen sollen bis zum Frühjahr 2024 in einer Verordnung geregelt werden.

M. Gorgus