Villa Andrea in 95659 Arzberg. Erbaut 1912. Energieeffizienz F. ©Manfred.Gorgus/ SOLAR-professionell
Jahrzehnte waren Denkmalschutz und Photovoltaik ein Widerspruch. Noch vor wenigen Jahren wollten Münchner Denkmalschützer Photovoltaikanlagen sogar in der Nachbarschaft von denkmalgeschützten Gebäuden verbieten. Dabei könnte guter Denkmalschutz die Verbindung von schönem Alten und intelligent gestaltetem Neuem sein. Das wäre Fortschritt. Eine Annäherung scheint sich am Horizont abzuzeichnen.
Das altes Baudenkmal und neue Energietechnik durchaus harmonieren zeigt der Aachener Solarenergie-Förderverein in seiner Galerie mit einer Auswahl an Architekturaufnahmen von Best-Practice-Beispielen.
Schritt-für-Schritt
In einem Leitfaden fasst der Verein das empfohlene und wohl in gelungenen Beispielen bewährte Vorgehen zusammen. Von der Idee, über das Erstgespräch, bis zur Zu- oder Absage wird ein praktikapler Fahrplan vorgestellt.
Kommt es zu einer Absage, bleibt immer noch der Klageweg. Dabei sollten die Chancen heute besser stehen als in der Vergangenheit. Denkmalschutz sollte nicht verhindern, dass Menschen, die in diesen Gebäuden leben auf energetische Optimierung verzichten müssen. Das würde langfristig die Wirtschaftlichkeit dieser Immobilien verhindern, weil Kosten für Strom und Heizung eben nicht durch erneuerbare Energie-Systeme im Zaum gehalten werden können. In Zukunft werden sich Photovoltaik und Solarthermie immer mehr zum aktuellen Gebäudestandard entwickeln. Wenn unter Denkmalschutz gestellte Wohngebäude davon nicht profitieren dürfen, werden Mieteinnahmen sinken, Rücklagen und Rendite minimiert und die Wirtschaftlichkeit geht verloren.
Jedes Bundesland kocht beim Denkmalschutz ein eigenes Süppchen
Wie in der Bildung, so im Denkmalschutz: Jedes Bundesland hat eigene Regeln aufgestellt. Auch hier bietet der Solarenergie Förderverein eine mehr oder weniger hilfreiche Übersicht. Mehr oder weniger deshalb, weil die Formulierungen allesamt sehr offen gehalten sind und im Einzelfall viel Spielraum für Interpretation durch den Denkmalschutz lassen.
Fazit – und persönliche Einschätzung
Alte Gebäude haben nicht nur eine Geschichte, sie bieten oft auch energetisch eine bessere Ausgangssituation als neuere Gebäude z. B. aus der Nachkriegszeit. Von daher ist ein altes Gebäude energetischer Sicht keine schlechte Wahl.
Ob die infrage kommende Immobilie beim Denkmalschutz gelistet ist, lässt sich vor dem Kauf durch eine schnelle, unverbindliche Anfrage beim zuständigen Bauamt unkompliziert abklären.
Für mich persönlich ist ein schönes altes Gebäude ohne Denkmalschutz immer die bessere Wahl als eines mit Denkmalschutz, auch wenn die Chemie zwischen Denkmalschutz und Eigentümern stimmt. Mit dem Denkmalschutz haben Eigentümer immer eine zweite Stimme bei Entscheidungen an Bord. Das letzte Wort hat immer die Behörde. Wie gut das funktioniert, hängt im Einzelfall weniger von Paragrafen als von der Chemie zwischen Denkmalschutz und Eigentümern am einzelnen Standard ab. Wenn es eine Denkmalschutzimmobilie sein muss, empfiehlt sich immer vor dem Kauf ein persönlicher Kontakt zum zuständigen Denkmalschutzamt und eventuell sogar ein Vor-Ort-Termin, bei dem die eigenen Vorstellungen und die des Amtes abgetastet werden können.
Link & Service:
Manfred Gorgus