FFP2 Masken ab Montag 18. Januar 2021 in Bayern verpflichtend

Wer  Öffentliche Verkehrsmittel nutzt oder einkaufen geht muss ab Montag in Bayern FFP2-Schutzmaske tragen  © dronepicr /Wikipedia

Ab kommendem Montag, dem 18. Januar, gilt in Bayern FFP2-Masken-Pflicht im Öffentlichen Personen Nahverkehr und im Handel.

21 Fragen und Antworten zum Thema FFP2-Masken-Pflicht:

 

1. Gilt die Maskenpflicht auch bereits an den Haltestellen des ÖPNV?
  • Ja, die Maskenpflicht gilt, wie bisher auch in den zum öffentlichen Personennahverkehr gehörenden Einrichtungen (z. B. an Haltestellen).
2. Muss die FFP2-Maske nur in den Verkaufsräumen getragen werden, oder beispielsweise auch auf Parkplätzen?
  • Überall da, wo bisher im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden musste, ist künftig eine FFP2-Maske zu tragen. Das heißt in den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen.
3. Welche Personengruppen sind von der Maskenpflicht ausgenommen?
  • Es bleibt bei den bereits geltenden Ausnahmeregelungen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen. Das heißt, es bleibt bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren.
4. Müssen Kinder auch FFP2-Masken tragen? Ab welchem Alter?
  • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen. Das heißt, es bleibt bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren.
5. Müssen Verkäufer auch FFP2-Masken tragen?
  • Nein, für die Beschäftigten im Einzelhandel bleibt es – zur Wahrung der Vorgaben des Arbeitsschutzes – bei der bisherigen Regelung. Es genügt also eine Mund-Nasen-Bedeckung.
6. Wie ist die Regel, wenn eine Plexiglasabtrennung vorhanden ist?
  • Auch hier bleibt bei der bisherigen Regelung. Das heißt, dass in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften die Maskenpflicht für das Personal entfällt, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
7. Sind Geimpfte von der Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske ausgenommen?
  • Nein. Derzeit liegen noch keine belastbaren Erkenntnisse über eine mögliche Infektiosität geimpfter Personen vor.
8. Müssen auch Schwangere die FFP2-Masken tragen?
  • Eine spezielle Ausnahme für Schwangere ist derzeit nicht vorgesehen, es gelten weiterhin die allgemeinen Ausnahmen. Der besondere Schutz von Schwangeren und ihrer ungeborenen Kinder spricht in der Regel für die regelmäßig kurzzeitige Verwendung von FFP2-Masken in Risikokonstellationen.
9. Müssen die FFP2-Masken auch im Gottesdienst getragen werden?
  • Nein.
10. Was passiert mit den vielen alten Masken, die jetzt nicht mehr gebraucht werden?
  • Die bisherigen Mund-Nasen-Bedeckungen können weiterhin Verwendung finden. Die Maskenpflicht gilt aktuell in zahlreichen Lebensbereichen, etwa bei der Teilnahme an einem Gottesdienst und an Versammlungen. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske greift hingegen nur im Handel sowie bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
11. Darf man auch FFP2-Masken mit Ventil tragen?
  • FFP2-Masken mit Ventil sollen nicht getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers nach außen dringen.
12. Müssen die FFP2-Masken auch in Regional- und Fernzügen der Deutschen Bahn getragen werden?
  • Die FFP2-Masken müssen in Zügen des Nahverkehrs getragen werden. In Zügen des Fernverkehrs gilt diese Pflicht nicht.
13. Wenn ich mit einer Community-Maske oder Einmalmaske erwischt werde: Wir das dann so gehandelt, als hätte ich gar keine Maske dabei gehabt?
  • Es kann im Vollzug und bei der Bemessung eines möglichen Bußgelds berücksichtigt werden, ob gar keine Maske oder nicht die vorgeschriebene Maske getragen wird.
14. Wie bzw. durch wen soll das verpflichtende Tragen von FFP2-Masken im Einzelhandel und im ÖPNV kontrolliert werden?
  • Diese wird wie bisher durch die zuständigen Vollzugsbehörden und die Polizei kontrolliert. Einzelhändler können das Tragen der richtigen Maske ggf. im Wege der Ausübung ihres Hausrechts durchsetzen.
15. Wie soll kontrolliert werden, ob es sich bei den Masken um FFP2-Masken handelt? Bei wem liegt die FFP2-Nachweispflicht? Haftet der Händler oder der Träger?
  • Es haftet wie bisher der Träger für das Tragen der (richtigen) Maske. Die Kontrollen erfolgen wie bisher auch durch die zuständigen Vollzugsbehörden und die Polizei.
16. Sollten diese Masken demnächst ausverkauft sein, welche Regel greift dann und wer ist dann in der Beweispflicht?
  • Die Staatsregierung geht aufgrund einer Markterkundung davon aus, dass die Versorgung mit diesen Masken sichergestellt ist.

17. Wieso wurde keine solche Maskenpflicht für andere Bereiche (öffentliche Gebäude/Schulen/Büros/Fabriken) beschlossen?

  • Für den Bereich der Arbeitsstätten gelten eigene Arbeitsschutzregeln. Präsenzunterricht findet gegenwärtig nicht statt, sodass sich die Frage derzeit nicht stellt.
18. Erfüllt der Träger einer KN95 Maske die ab Montag geltende FFP2-Masken-Pflicht? Denn KN 95 Masken sind laut Apothekerverband per Definition keine FFP2 Masken
  • Ja, auch derjenige, der eine Maske mit einem vergleichbaren Schutzstandard trägt, kommt der Pflicht nach. KN 95 und N 95-Masken weisen eine solche Gleichwertigkeit auf.
19. Gibt es eine Ausnahmeregelung für die 40.000 US-Soldaten, die in Bayern stationiert sind? Insbesondere auch im Hinblick darauf, dass die U.S. Army nicht über diese Masken in entsprechender Anzahl verfuegt.
  • Eine entsprechende Ausnahme ist nicht notwendig, weil Masken mit einem Schutzstandard, der mit der FFP2-Masken vergleichbar ist, akzeptiert werden.
20. Was gilt für Abholdienste, die schon vor Click & Collect erlaubt waren, beispielsweise die Abholung von Lebensmitteln? Muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden, selbst wenn zur Abholung das Gebäude nicht betreten wird?
  • Ja.
21. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein Ministerpräsident eine solche Entscheidung fällen?
  • Grundlage für die Pflicht ist eine Rechtsverordnung, die auf der Grundlage von § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1, § 28a IfSG erlassen wird.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium