Erster Ultranet Korridor ist festgelegt

©SOLAR-professionell Manfred Gorgus

Gleich- und Wechselstrom werden auf denselben Masten reisen.

 

Die Bundesnetzagentur hat die Planung für den ersten Abschnitt der Stromleitung „Ultranet“ abgeschlossen und einen ihrer Meinung nach raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor festgelegt. Es geht dabei um einen circa 60 km langen Leitungsabschnitt von Riedstadt in Hessen nach Mannheim-Wallstadt in Baden-Württemberg. Die Gleichstromverbindung soll weitestgehend auf bestehenden Freileitungsmasten mitgeführt werden.

Die Stromleitung „Ultranet“ verläuft von Osterath in Nordrhein-Westfalen nach Philippsburg in Baden-Württemberg. Sie soll den an der Küste produzierten Windstrom in den verbrauchsstarken Süden Deutschlands transportieren. Zum ersten mal werden Gleich- und Wechselstrom auf den gleichen Masten übertragen, mit einer Spannung von 380 Kilovolt. Für den Abschluss  des Gesamtvorhabens „Ultranet“ müssen noch vier weitere Abschnitte von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

Trassenkorridor orientiert sich an bestehenden Leitungen

Nach umfassender Prüfung durch die Bundesnetzagentur orientiert sich der festgelegte Trassenkorridor am Verlauf von bereits bestehenden Stromleitungen. In diesem Trassenkorridor wird die spätere Leitung verlaufen. Bei der nun folgenden Planfeststellung wird deren genauer Verlauf festgelegt.

Die Bundesnetzagentur hatte im Laufe des Verfahrens zwei öffentliche Antragskonferenzen in Mainz und Bingen sowie einen Erörterungstermin in Worms durchgeführt. Dazu gingen Hinweise von Behörden, Vereinigungen sowie von Bürgerinnen und Bürgern zu den erforderlichen Untersuchungen ein, die anschließend eingehend geprüft wurden. Alternativen wurden ebenfalls betrachtet. Allerdings konnte sich keine gegenüber dem vom zuständigen Übertragungsnetzbetreiber Amprion beantragten Trassenkorridor durchsetzen.

Weitere Beteiligung bei der Planfeststellung möglich

Mit Abschluss der Bundesfachplanung ist das Genehmigungsverfahren noch nicht beendet. Das nun folgende Planfeststellungsverfahren dient dazu, auf Basis der Bundesfachplanungsentscheidung den genauen Leitungsverlauf und die technische Realisierung der Stromleitung innerhalb des genehmigten Trassenkorridors festzulegen. Auch das Planfeststellungsverfahren wird nach Antragstellung durch den Übertragungsnetzbetreiber Amprion von der Bundesnetzagentur geführt.

Ultranet

Das „Ultranet“ ist Teil des Korridors A, einer neuen Gleichstromverbindung von Niedersachsen über Nordrhein-Westfalen bis nach Baden-Württemberg. Bei dem Freileitungsvorhaben „Ultranet“ handelt es sich um den südlichen Teil des Korridors.

Quelle: Bundesnetzagentur