Bundeswirtschaftsminister Altmaier -Förderkürzung auch für Mieterstrom ab Januar 2019

Solaranlage auf Mietshaus © NATURSTROM AG

Ökostromanbieter Naturstrom teilt diese Woche mit, dass laut Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums die Mieterstromförderung drastisch sinken soll. Da fragt man sich doch was die da in Berlin eigentlich treiben. Predigen Erneuerbare Energien einerseits und behindern deren Ausbau durch Förderkürzungen andererseits. Entscheidend ist dabei nicht mal so sehr der monetäre Effekt der Kürzungen, fatal ist die Nachricht der Politiker an die Öffentlichkeit, ob gewollt oder ungewollt, sie ist eindeutig: „Fuck The Renewables“.



 

Gerade wurde beschlossen, dass Milliarden in die Strukturförderung deutscher Kohleregionen fließen soll, gleichzeitig soll die sowieso automatisch sinkende Förderung für Solarstrom um zusätzliche 20 % gekürzt werden. Viel deutlicher kann Politik ihrem Desinteresse an der Energiewende nicht Ausdruck verleihen. Man fühlt sich unweigerlich an die Zeiten 2011 bis 2013 erinnert in denen Schwarz-Gelb durch unkalkulierbare Förderkürzungen die deutsche Solarbranche und damit tausende Arbeitsplätze zerstört hat. Jetzt scheint das gerade weiterzugehen. Lernen Politiker eigentlich nicht dazu?



 

Die Mehrheit der Deutschen will laut Umfragen die Energiewende und Erneuerbaren Energien. Warum arbeiten Politiker gegen das Volk? Oder sind die Umfragen alle Fakes? Die ganze Welt investiert in Erneuerbare und in Deutschland, eines der reichsten Länder der Erde, werden Zulagen für Erneuerbare gekürzt, es werden Luftbeinhaltungsgesetze über Jahre ignoriert, die heimische Autoindustrie wird geschützt, das Volk in den Städten inhaliert Stickoxide und stirbt wahrscheinlich ein paar Jahre früher. Das ist nicht in Ordnung, das ist Politik, die an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbeigeht.

 

Manfred Gorgus




Förderkürzung Mieterstrom

Die NATURSTROM AG kritisiert den Gesetzesentwurf für das sogenannte Energiesammelgesetz. Er enthält Bestimmungen, die zu einer Reduzierung des Mieterstromzuschlags um bis zu 60 Prozent führen. Dass die Mieterstromförderung unter diesen Bedingungen noch einen Erfolg erzielen könnte, hält NATURSTROM für ausgeschlossen. Der Öko-Energieversorger mahnt daher Korrekturen an.

Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, die Förderung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 kW um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. In diese Leistungsklasse fällt ein Großteil der im Rahmen von Mieterstromprojekten realisierten Anlagen. Und schlimmer noch: „Aufgrund der Fördersystematik für Mieterstrom würde sich durch die Reduzierung der Einspeisevergütung die Mieterstromförderung in Projekten mit größeren Anlagen automatisch um bis zu 60 Prozent reduzieren“, kritisiert Dr. Tim Meyer, Vorstand der NATURSTROM AG. „Diese Kürzung wäre für Mieterstrom ein schwerer Schlag ins Kontor, noch bevor der Markt richtig Fahrt aufgenommen hat.“

Denn der Mieterstromzuschlag berechnet sich anhand der EEG-Vergütung einer Anlage: Von dieser Vergütung werden pauschal 8,50 Cent abgezogen. So ergeben sich je nach Leistung der Photovoltaikanlagen für Projekte ab dem 1. Januar 2019 Mieterstromzuschläge zwischen 2,97 und 1,97 Cent je kWh. Bei einer Reduzierung der EEG-Vergütung für Anlagenteile ab 40 kW im vorgesehenen Umfang, konkret von derzeit 10,17 Cent pro kWh auf 8,33 Cent pro kWh, würde die Photovoltaik-Einspeisevergütung für eine Anlage mit 100 kW Leistung um rund 12 Prozent auf 9,25 Cent je kWh sinken. Abzüglich 8,50 Cent pro kWh beliefe sich der Mieterstromzuschlag dann nur noch auf 0,75 Cent pro kWh, was einer Reduktion von rund 60 Prozent entspricht.

„Das kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein und konterkariert alle Bestrebungen, den Photovoltaikzubau nachhaltig zu stärken und die Energiewende in die Innenstädte zu bringen“, so NATURSTROM-Vorstand Meyer. „Es ist sehr zu hoffen, dass die Rückwirkung auf die Mieterstromförderung bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs schlicht übersehen wurde und noch korrigiert wird.“ Hierfür hat Meyer einen unkomplizierten Vorschlag: „Sollte eine Vergütungskürzung ins Gesetz Eingang finden, muss auch die Berechnung des Mieterstromzuschlags entsprechend angepasst werden. Der Abschlag von aktuell 8,50 Cent pro kWh auf die EEG-Vergütung muss dann im gleichen Maße gesenkt werden wie die Vergütung.“

Unabhängig von ihrer Auswirkung auf den Mieterstromzuschlag hält die NATURSTROM AG die vorgesehene Vergütungskürzung für Photovoltaikanlagen von rund 20 Prozent für zu hoch. Zwar sind die Modulkosten zuletzt wieder deutlicher gesunken. Gerade bei den kleineren Dachanlagen unter 100 kW, für die eine Mieterstromförderung zulässig ist, dominieren sie aber die Gesamtkosten längst nicht mehr wie in früheren Jahren. Zudem steigen andere Kosten, zum Beispiel durch den gesetzlich vorgeschriebenen Smart Meter Rollout.

NATURSTROM ist im jungen Marktsegment für Mieterstrom bereits von Beginn an aktiv und hat deutschlandweit mehr als 40 Projekte umgesetzt – in Neubauten wie im Wohnungsbestand, von Kleinprojekten bis hin zu Quartieren. Je nach den Erfordernissen des Projekts arbeitet NATURSTROM mit Photovoltaik oder mit biogasbetriebenen BHKW, teils auch in Kombination. Von der Mieterstrom-Vollversorgung über die Projektentwicklung und den Anlagenbetrieb bis hin zum Messstellenbetrieb übernimmt NATURSTROM nach Bedarf die verschiedensten Rollen.

Quelle: naturstrom