Keine Förderungen für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur
Wie das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) heute mitteilt, stehen aktuell keine Fördermittel für klimaschonende Nutzfahrzeuge und die dazugehörige Ladeinfrastruktur zur Verfügung.
Wörtlich schreibt das BALM: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds vom 15.11.2023 und die dadurch erforderliche Konsolidierung des Haushaltes führen dazu, dass nicht alle wichtigen Projekte und Vorhaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang weitergeführt werden können. Dazu gehört auch die Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen und dazugehöriger Infrastruktur durch die Förderrichtlinie KsNI. Die bewilligten Vorhaben der Richtlinie werden auf Grundlage des Haushaltes 2024 ausfinanziert. Mittel für einen neuen Förderaufruf stehen nicht zur Verfügung.“
Bewilligte Anträge können mit der Auszahlung von Fördermitteln rechnen. Neue Anträge können nicht gestellt werden. Es stehen keine Mittel zur Verfügung, weder für den Neukauf von batterieelektrischen LKW und Bussen noch für die Planung und Realisierung von Ladeinfrastruktur.
Manfred Gorgus