Ende der Kohleverstromung beschlossen ©panthermedia
Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 den Weg freigemacht für den kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen Kohleausstieg. Damit steht fest: Die Stein- und Kohlekraftwerke in Deutschland werden bis 2038 stillgelegt.
Bis 2038 werden Stein- und Kohlekraftwerke stillgelegt
Das Gesetz bestimmt den genauen Zeitplan für das Abschalten der Werke. Bis 2022 soll der Anteil der Kohleverstromung durch Stein- und Braunkohle auf jeweils 15 Gigawatt reduziert werden. Bis 2030 folgen weitere Reduktionen: Auf rund acht Gigawatt-Leistung bei der Steinkohle und neun Gigawatt-Leistung bei der Braunkohle. Die Verringerung soll kontinuierlich erfolgen: In Jahren, in denen weniger Braunkohlewerke vom Netz gehen, sind mehr Steinkohlewerke stillzulegen.
Konkreter Zeitpunkt für Braunkohlewerke
Das Abschalten der jeweiligen Braunkohlekraftwerke erfolgt zu konkreten Zeitpunkten über vertragliche Vereinbarungen mit den Betreibern. Für deren Entschädigung stehen insgesamt 4,35 Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Ende der Steinkohle: Je früher desto besser
Steinkohlekraftwerke werden über Ausschreibungsverfahren stillgelegt werden. Die genauen Rahmenbedingungen für die Steinkohle waren bis zuletzt umstritten. Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag beschlossen, dass sich Steinkohle-Betreiber bis 2027 auf Ausschreibungen bewerben können, um ihre Werke gegen Entschädigung abzuschalten. Bisher war dies nur bis 2026 geplant.
Höchstpreise für Ausschreibungen angepasst
Die Höchstpreise für die Ausschreibungen hat der Bundestag entsprechend angepasst. Grundsätzlich gilt: Je früher die einzelnen Werke abgeschaltet werden, desto höher fällt die Entschädigung aus. Ab 2031 erfolgt die Stilllegung dann per Gesetz. Für junge Steinkohleanlagen gibt es zudem eine Härtefallregelung. Die Vorgaben für die Steinkohle gelten nach dem Bundestagsbeschluss auch für Braunkohle-Kleinanlagen.
Entschädigung für ältere Beschäftigte
Beschäftige im Tagebau oder in einem Kohlekraftwerk erhalten nach dem Gesetzesbeschluss ein Anpassungsgeld, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren und mindestens 58 Jahre alt sind. Die Auszahlung läuft bis zum Eintritt in die Rente, längstens über fünf Jahre. Beschäftigte, die vorzeitig in Rente gehen, können einen Ausgleich für Rentenabschläge erhalten.
Kompensationen für Strompreisanstieg
Ebenfalls geregelt werden Kompensationen für den Anstieg von Strompreisen, der auf den Kohleausstieg zurückzuführen ist. Damit die dauerhafte und möglichst kostengünstige Energieversorgung sichergestellt bleibt, müssen die Auswirkungen des Kohleausstiegs laut Gesetzesbeschluss regelmäßig überprüft werden. Dabei geht es insbesondere um die Aspekte Versorgungssicherheit und Entwicklung der Strompreise.
Zertifikate sind zu löschen
Weitere Bestimmungen betreffen Emissionszertifikate, die durch das Stilllegen von Kraftwerken frei werden: Sie sind zu löschen. Dadurch soll die Kohlemaßnahme auch europäisch eine positive Wirkung entfalten.
Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluss eine Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor. Kraftwerksbetreiber sollen Anreize bekommen, von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung umzurüsten. Hierfür wird der Kohleersatzbonus für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Kohlebasis umgestaltet und erhöht. Die konkrete Ausgestaltung des Kohlebonus hat der Bundestag noch einmal differenziert.
Gesetzlich festgeschrieben: 65 Prozent-Ziel
Eine weitere Änderung, die auf den Beschluss des Bundestages zurückgeht: Das Ziel, bis 2030 65 Prozent des Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu beziehen, ist nun gesetzlich festgeschrieben.
Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat
©SOLAR-professionell/M.Gorgus
Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass Erneuerbare Energien Gesetz schnell zu reformieren. In einer am 3. Juli 2020 gefassten Entschließung schlägt er zahlreiche Maßnahmen vor, damit das Klimaschutzziel 2030 mit einem Anteil von 65 Prozent an Erneuerbaren Energien tatsächlich erreicht werden kann.
Umfassende Maßnahmen erforderlich
Hierzu gehört unter anderem eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich, wobei es um eine Absenkung der EEG-Umlage und der Stromsteuer sowie steigende CO2-Preise in den Sektoren Wärme und Verkehr gehen soll. Um einen Anstieg der EEG-Umlage zu verhindern, die in Folge der coronabedingt niedrigen Börsenstrompreise droht, fordert der Bundesrat kurzfristige Haushaltszuschüsse.
Windenergie weiter ausbauen
Außerdem bräuchte es geeignete Instrumente, um den Ausbau der Windenergie an Land vorantreiben zu können. Handlungsbedarf sehen die Länder auch bei den Regelungen für Zuschaltbare Lasten. Sie dürften nicht nur auf „Power-to-Heat“ Anlagen begrenzt sein.
Bedingungen für Biomasseanlagen verbessern
Zudem müssten die Rahmenbedingungen für Biomasseanlagen angepasst werden, um bestehende Biogasanlagen auf eine hocheffiziente stromgeführte KWK-Fahrweise umrüsten zu können.
Ausbauziel für Off-Shore-Anlagen anheben
Weiter fordert der Bundesrat, das Ausbauziel für Windenergieanlagen auf See anzuheben und im geplanten Windenergie-auf-See-Gesetz flexible Lösungen für die Wasserstoffproduktion aus Offshore-Windenergie zu ermöglichen, die eine kombinierte Erzeugung von Strom und Wasserstoff auf See und an Land einschließen.
Photovoltaik besser fördern
Darüber hinaus sei es notwendig, Bürgerenergieprojekte wirksamer zu unterstützen, den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Windenergie-Altanlagen zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle zu überarbeiten, um einen stärkeren Anreiz für Photovoltaik auf Dächern zu setzen.
Entschließung geht an Bundesregierung
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Quelle: Bundesrat
Winkraftanlagen solle nach EEG Förderung weiter betriebe werden ©SOLAR-professionell M.Gorgus
Post-EEG: Alternative Geschäftsmodelle für Windenergie schaffen
Der Bundesrat möchte vermeiden, dass bestehende Windenergieanlagen, die 2021 aus der EEG-Förderung fallen, stillgelegt werden. In einer am 3. Juli gefassten Entschließung fordert er, wirtschaftliche Alternativkonzepte zu schaffen, die einen Weiterbetrieb der Anlagen ermöglichen.
Rahmenbedingungen verbessern
Seiner Ansicht nach bieten sich im Bereich Power Purchase Agreements und in der regionalen Grünstromvermarktung neue Geschäftsmodelle, deren Rahmenbedingungen jedoch verbessert werden müssten.
Repowering vereinfachen
Deutlich spricht er sich zudem dafür aus, Repowering genehmigungsrechtlich zu vereinfachen, um bestehende und in der Regel akzeptierte Standorte zu erhalten.
Entschließung geht an Bundesregierung
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Quelle: Bundesrat
©Wikipedia comm.
Mit dem Start der österreichweiten PV-Kleinanlagenföderung bis zu einer Anlagenleistung von 5 kWp soll die Breitenwirkung gesteigert werden. Die Fördermittel wurden auf 10 Mio. Euro aufgestockt. Das ist mehr als das Doppelte vom letztjährigen Budget. Der Östereichische Photovoltaikverband rechnet mit der Realisierung von knapp 10.000 Kleinanlagen durch die Fördermittel, was im Jahresprogramm des Klima- und Energiefonds den Schwerpunkt auf die Photovoltaik setzt.
Wegen der Corona-Krise und dem damit verschobenen Bundesbudgetbeschluss verzögerte sich der Förderstart und der Förderzeitraum wird bis Ende März 2021 verlängert. Förderanträge können unkompliziert ab sofort eingereicht werde. Die Umsetzungsfrist von 12 Wochen läuft ab dem Tag der Antragstellung.
Mit dem Startschuss der Kleinanlagenförderung und dem in der Vorwoche angekündigtem Konjunkturpaket mit 230 Mio. Euro für den Ausbau der Erneuerbaren Energie, setzt Bundesministerin Leonore Gewessler einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele bei gleichzeitiger Belebung der heimischen Wirtschaft und Beteiligung der Bevölkerung an der Klimawende. „Wir sind erleichtert, dass diese so wichtige und breitenwirksame Kleinanlagenförderung des Klimafonds endlich startet und durch die Erhöhung des Förderbudgets, die Wichtigkeit der Sonnenstrom-Erzeugung erkannt wird. Das heute vorgestellte Schwerpunktprogramm des Klimafonds leitet die benötigte Solar-Revolution für jedermann ein! Nichtsdestotrotz zeigt gerade der verzögerte Start, wie wichtig Kontinuität und Planbarkeit für die Branche ist. Das Gewerbe hatte mit dem Ausbleiben der Förderung sehr stark zu kämpfen“, zeigt sich Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Photovoltaic Austria, nun erleichtert. Zusätzlich zur Kleinanlagenförderung wird im aktuellen Jahresprogramm der Sonnenstromausbau in Klima- und Modellregionen gefördert. In der separaten Förderschiene können Anlagen bis 1 MW um eine Förderung ansuchen.
Weitere umfassende Maßnahmen für Klima-Zielerreichung unerlässlich
Für den notwendigen PV-Ausbau bis 2030 müssen jedoch neben konstanten Rahmenbedingungen noch weitere Hebel in Bewegung gesetzt werden. Einen wesentlichen Beitrag muss dabei das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ab dem kommenden Jahr liefern. Es befindet sich in der Finalisierung und soll den Grundstein für eine erneuerbare Stromzukunft legen. „Klar ist mittlerweile, dass wir einen umfassenden PVAnlagenmix benötigen, um das gesamte Sonnenstrom-Potenzial nutzbar zu machen.
Bundesverband Photovoltaic Austria
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Bundestag beschließt mit der 11. Änderung des EEG 2017 die Abschaffung des 52-GW-Deckels!
Der Bundestag hat am 18. Juni 2020, das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung beschlossen.
Hierin ist unter anderem die Abschaffung des 52-GW-Deckels für Solaranlagen, dem sogenannten Solardeckel enthalten. Einem weiteren geförderten Ausbau der Solarstromversorgung in Deutschland sollte also nichts mehr im Wege stehen.
Noch vor kurzem hatten mittelständische Ökostromanbieter gegen den Solardeckel Klage erhoben Der Deckel muss weg….
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren und den Gesetzesentwurf können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/geg/material abrufen.
Clearingstelle EEG|KWKG
Mehr PV auf benachteiligten Ackerfläche in Bayern ab Jahresmitte © SOLAR-professionell
Bayern steigert sein Kontingent von Photovoltaik Freiflächenanlagen auf 200 Anlagen pro Jahr. Das ist eine Steigerung um 65 Prozent. Damit soll der Ausbau der Solarenergie im Freistaat stärker vorangetrieben werden.
Bayern stiegert zum 1. Juli die jährliche Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten von derzeit 70 auf 200 Anlagen. Der bayerische Energieminister Aiwanger begründet diese Maßnahme mit einem fast ausgeschöpfte bayerischen Kontingent von 54 gewonnenen Ausschreibungen auf Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten.
Mit der Erhöhung auf 200 Anlagen reagiert Bayern auf das in diesem und im nächsten Jahr erhöhten bundesweiten Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik und will zusätzliche Perspektiven für Investoren schaffen.
Zusätzlich will Bayern aber auch die Installation von PV-Dachanlagen forcieren und deren Ausbau finanziell unterstützen. Das klingt nach weiteren landeseigenen Förderprogrammen für die Solarstrominstallation und wahrscheinlich auch Speicherinstallationen.
Manfred Gorgus
Klimaschutz und Solar rücken in der Pandemie in den Hintergrund ©SOLAR-professionell
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. lobt den Einsatz der Bundesregierung beim Kampf gegen Covid-19, mahnt aber gleichzeitig vor dem globalen Problem des Klimawandels, der keine Corona-Pausentaste kennt.
Der Verband meldet: Vor dem Klimakollaps können wir uns nicht durch zwei Meter Mindestabstand, eine Herdenimmunität oder einen Impfstoff schützen. Stattdessen empfehlen Experten hier übereinstimmend als wichtigstes „Gegenmittel“ einen deutlich schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien, allen voran der Solarenergie. Wir sollten auch hier den Empfehlungen der Experten folgen.
Der Verband beklagt Untätigkeit der Bundesregierung beim Klimaschutz und spricht sogar von einem „klimapolitischen Rollback“. So lägen zurzeit wichtige Klimaschutzmaßnahmen wie das Kohleausstiegsgesetz auf Eis. Die Geschäftserwartung der Solarbranche befänden sich im freien Fall, weil die Bundesregierung den in Kürze erreichten Förderdeckel für neue Photovoltaik-Dächer noch immer nicht beseitigt hat. Der deutsche Solarverband mahnt: Wenige ausbleibende Federstriche zu gesellschaftlich längst geeinten Reformen gefährden derzeit Deutschlands Glaubwürdigkeit beim Klimaschutz und nebenbei die Existenz tausender Jobs in der Solarbranche.
Der Verband wirft der Berliner Regierung bewusste Investitionsverhinderung vor: Hunderttausende Menschen und Unternehmer wollen weiterhin in Photovoltaik investieren, könnten durch den drohenden Förderstopp nun aber bereits im Sommer daran gehindert werden.
Die Forderung des Bundesverbandes lautet, gleichen Einsatz beim Klimaschutz wie im Kampf gegen die Pandemie: Die Politik stellt derzeit unter Beweis, wie engagiertes Handeln weltweit erfolgreich viele tausend Menschenleben retten kann. Der Kampf gegen den weltweiten Klimawandel erfordert jetzt ein nicht minder beherztes Anpacken. Konjunkturpakete für die Wirtschaft dürfen nicht zu Bremsklötzen werden, sie müssen zu Beschleunigern der Energiewende werden.
Quelle: BSW
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Wenn Eloktromobilität flächendeckend in Deutschland Fuss fassen soll, sollte auch das Recycling der Traktionsbatterien auf die wachsende Zahl von Elektrofahrzeugen abgestimmt sein. Was sagt das Umweltbundesamt zum Thema Kapazitäten beim Recycling von Traktionsbatterien?
Eine Anfrage beim Bundesamt für Umweltschutz ergab, das aktuell Kapazitäten zum Akkurecycling von Lithium-basierten Batterien in Deutschland und Europa aufgebaut werden. Die aktuell vorhanden Kapazität reicht aus für das Recycling der Akkus von rund 50 Elektroautos, pro Jahr!
Stand heute gibt es in Deutschland exakt sieben Unternehmen für das Recycling lithiumhaltiger Altbatterien mit Kapazitäten von 1000 bis 10.000 Tonnen pro Jahr. Die Gesamtkapazität aller Betriebe in Deutschland wird mit 21.200 Tonnen pro Jahr angegeben. Das reicht aus, um pro Jahr die Akkus von 52.000 Elektroautos mit einem Gewicht von 400 Kilogramm je Fahrzeug zu bearbeiten. Der Akku eines Tesla Model S bringt es auf stattliche 600 Kilogramm. Für flächendeckende Elektromobilität, stationäre Stromspeicher und all die Lithium-basierten Akkus aus anderen Anwendungen reichen bestehende Kapazitäten nicht aus und müssen ausgebaut werden.
Für das europäische Ausland nennt das Umweltbundesamt insgesamt vier Recyclingunternehmen. Zwei in Frankreich, eines in Finnland und eines in Belgien. Nur vom finnischen Akkurecycler ist die Kapazität bekannt, 7000 Tonnen pro Jahr.
Dies Kapazitäten sind wenig überzeugend, zumal das Recycling selbst noch der Optimierung bedarf. Laut EU-Vorschrift sollen mindestens 50 Prozent einer Traktionsbatterie recycelt werden. Glaubt man internen Informationen, wird bei den Lithium-Ionen Akkus eine Rate von gerade 35 Prozent erreicht. Höhere Prozentraten sind nur möglich, weil Stahlgehäuse mit zum Recyclingprozess gerechnet werden. Das schwierige Recycling dürfte mit ein Grund für intensive Forschungsbemühungen bei Thema Akku auf europäischer Ebene sein.
„Mehr Recycling“ von Elektrofahrzeugen und Traktionsbatterien
Dazu schreibt das Bundesumweltamt: „Auch wir plädieren für den weiteren Ausbau der Anlagenkapazitäten zur Verwertung von Lithium-Ionen-Batterien – einhergehend mit der zu erwartenden Zunahme der E-Fahrzeuge bzw. dem Rücklauf der gealterten Traktionsbatterien – sowie für eine Weiterentwicklung der Effizienzanforderungen an Recyclingverfahren. Die Rückgewinnung von (teils kritischen) Rohstoffen wie beispielsweise Lithium aus Batterien oder Neodym und weiteren Seltenen Erden aus Elektromotoren kann so gesichert werden. So wären beispielsweise Separations- und Rückgewinnungsverpflichtungen für bestimmte (kritische) Metalle wünschenswert, um sie als Sekundärrohstoffe in neuen Anwendungen einsetzen zu können und somit die Abhängigkeit und Produktion von Primärrohstoffen zu reduzieren. Möglichkeiten für eine EU-weite rechtliche Verankerung können konkret in dem neuen von der Europäischen Kommission geplanten Regelwerk einer „nachhaltigen Batterieverordnung“ bestehen.“
Bestand an Elektrisch betrieben Personenwagen in Deutschland
Eine kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn , Lisa Paus, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ergab im Jahr 2018, dass am 01. Januar 2018 knapp 54.000 Elektro PKW in Deutschland zugelassen waren, bei einem PKW-Bestand von 46,5 Millionen Fahrzeugen. Das entspricht bei PKW einem E-Mobility Anteil von rund 0,12 Prozent. Trotz des geringen Anteils von Elektroautos sind es zu viele für die aktuell in Deutschland vorhandenen Recyclingkapazitäten für Lithium-Akkus, zumal der E-Autobestand durch höhere Kaufprämien wachsen dürfte.
Zur Rücknahme verpflichtet
Wer Batterien verkauft muss sie unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen. Auf der anderen Seite sind Endnutzer gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien bei den Vertreibern von Batterien oder den Sammelstellen der Wertstoffhöfe/ Schadstoffmobile abzugeben. Keinesfalls gehören Altbatterien – beispielsweise auch beschädigte Altbatterien und Knopfzellen – in den Hausmüll oder in die Umwelt.
Batterien für Elektrofahrzeuge werden nach dem Batteriegesetz der Batterieart „Industriebatterien“ zugeordnet. Vertreiber müssen die Altbatterien von den Endnutzern kostenfrei zurücknehmen, die Hersteller wiederum müssen den Vertreibern und Altfahrzeugverwertern eine kostenlose Rückgabemöglichkeit anbieten. Industrie-Altbatterien werden insbesondere über die Vertreiber (Händler der Industriebatterien im Sortiment führt, unabhängig von Marke und Bauform), die Behandlungseinrichtungen für Altfahrzeuge nach der Altfahrzeug-Verordnung und über gewerbliche Altbatterieentsorger erfasst.
Kosten im Falle einer Entsorgung durch Endverbraucher
Für diesen Fall nennt das Umweltbundesamt Kosten von bis zu 3000 Euro pro Tonne für fachgerechte Rücknahme und Zuführung zum Recycling von Lithiumbatterien.
Sollten E-Mobil Hersteller selbst für Recycling sorgen?
Ein weitere kleine Anfrage der Fraktion der FDP im September des Jahres 2018 ergab, dass die Recyclingkosten pro Tonne Lithium-Batterien sehr stark mit dem Kobalt-Anteil in einer Batterie zusammenhängen. Ist dieser hoch sinkt der Preis, ist er niedrig steigt der Preis für das Recycling. Als marktüblich wurden in der Anfrage Preise von 500 Euro pro Tonnen bis zu 1500 Euro pro Tonne genannt.
Lohnt sich das Recycling von Lithium-Akkus?
Diese Frage wurde vor knapp zwei Jahren ebenfalls in der kleinen Anfrage der FDP gestellt und von der Bundesregierung wie folgt beantwortet: „Insgesamt weisen lithiumhaltige Altbatterien – im Gegensatz zu Blei-Säure-Altbatterien – bislang einen negativen Marktwerkt auf. Für die Recyclingbetriebe von lithiumhaltigen Altbatterien sind in erster Linie die hohen, erzielbaren Preise für die Sekundärrohstoffe Kobalt und Nickel interessant. Sinkende Kobaltmengen in Traktionsbatterien werden den negativen Marktwert dieser Altbatterien verstärken.“
Die Wirtschaftlichkeit des Recycling soll aus Sicht der Bundesregierung durch die erwartetet Menge an Lithium Altbatterien irgendwann ins Positive kippen.
Eine erwartete steigende Lithiumnachfrage soll zu Preissteigerungen dieses Wertstoffes führen und dadurch zur wirtschaftlicheren Rückgewinnung des Lithiums aus Altbatterien führen., so die Überzeugung der Bundesregierung.
Fazit
Der Anteil von Lithium basierten Akkus bei Industriebatterien steigt jedes Jahr. 2014 lag er in Deutschland bei 2,5 Prozent, 2017 bereits bei 14 Prozent. Effizientes Recycling von Lithium basierten Akkus ist ein spannendes Thema, das noch nicht gelöst scheint. Laut unseren Recherchen wurde 2019 die von der EU vorgegebene Recyclingquote von 50 Prozent bei Lithium Traktionsbatterien von Recyclingunternehmen nur erreicht, wenn die Stahlgehäuse der Akkupakete aus Elektroautos mitgerechnet werden. In den kleinen Anfragen weist die Bundesregierung darauf hin, dass laut einer Studie 75 Prozent Recycling bei Lithium-Akkus möglich sei und das außerdem laut Angabe der Recyclingunternehmen Kapazitäten jederzeit erweitert werden können. Unsere Nachfrage bei einem Lithium Recyclingbetrieb ergaben, dass die Recyclinquote bei Traktiosnbatterien abzüglich der Stahlgehäuse bei 35 Prozent liegt.
Aber Unzufriedenheit ist der Antrieb allen Fortschritts, weshalb beim Lithiumbatterie-Recycling viel Fortschritt zu erwarten sein sollte – oder in Zukunft eine neue Akkutechnik, bei der von Anfang an auf eine Kombination aus hoher Energiedichte, Leistung und exzellenten Recyclingfähigkeiten geachtet wird.
Manfred Gorgus
Corona Virus © CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM
SARS-CoV-2, wurde erstmals 2019 in Wuhan, China, als Erreger der Atemwegserkrankung COVID-19 identifiziert. Schnell hat sich das Virus auf der ganzen Welt verteilt. Europa ist aktuell stark betroffen und Iran. In USA ist New York ein Hotspot.
In Deutschland werden in den Medien für heute 22.213 (ZDF) bis 24.873 Infizierte(Berliner Morgenpost) genannt. Seit gestern Abend gilt in der Bundesrepublik Kontaktsperre.
COVID-19, wie geht es weiter ?
Die Pandemie hat Europa fest im Griff. In Bayern gelten seit Samstag Ausgangsbeschränkungen, mit der die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden soll. Der Coronavirus breitet sich noch immer aus, Impfstoff und Medikamente gibt es nicht, erklärt die Bundeskanzlerin gestern in einer Pressekonferenz. Als einzige Maßnahme gegen die schnelle Ausbreitung des Virus sehen Bundes- und Landesregierungen eine strikte Kontaktvermeidungsstrategie, weshalb das öffentliche Leben heruntergefahren wird.
Bei SOLAR-professionell arbeiten wir seit Jahren dezentral, Kommunikation per E-Mail, Videokonferenz oder Telefon ist Standard. Unsere Kunden haben ihre Vorkehrungen getroffen, viele sind weiter aktiv, viele im Home-Office, beziehungsweise im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten und mit gebotener Vorsicht.
Homeoffice
Was jahrelang nicht oder nur begrenzt möglich war, von Zuhause arbeiten, ist plötzlich für viele Standard. Die Erfahrung der ersten Tage mit der Arbeit von zu Hause, es ändert sich eigentlich nichts. Lediglich die Zeit fürs Pendeln entfällt, bis zu zwei Stunden täglich. Die Zeit wird entweder in Kinder, Familie oder in die Arbeit investiert. Vielleicht ist das ein Szenario, das auch nach Corona-Zeiten Bestand haben könnte. Mehr Zeit für Familie, weniger Pendelei, weniger Verkehr, weniger CO2, mehr Lebensqualität.
Kostenlose, unkompliziertes Video & Telefonkonferenztool

Unter
https://meet.corrently.cloud/ stellt der Heidelberger Ökostromanbieter Stromdao ein kostenloses und erstaunlich unkompliziertes Video und Telefonkonferenztool bereit. Es funktioniert ohne Registrierung. Genau das richtige Werkzeug, um in der Kontaktsperre Kontakt in Gruppen zu halten.
Bundeskanzlerin gibt Kontaktsperre bekannt

Offensichtlich breitet sich das Virus weiter aus. Medikamente und Impfstoff gibt es keine. Die Konsequenz ist eine bundesweite Kontaktsperre. Gestern Abend hat die Bundeskanzlerin in einer Pressekonferenz die ab sofort in ganz in Deutschland geltenden Regeln gegen die Verbreitung des neuen Coronavirus bekannt gegebenen:
- Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes sind zu minimieren.
- In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zu anderen Menschen einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist alleine und mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich.
- Möglich ist weiterhin der Weg zur Arbeit, Einkaufen, Arztbesuche, notwendige Sitzungen und Prüfungen, Hilfe für andere Menschen.
- Nicht mehr möglich sind Versammlung von Gruppen im öffentlichen und privaten Raum. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.
- Gastronomiebetriebe werden ausnahmslos geschlossen. Lieferdienste und Mitnahmeservices sind weiterhin möglich.
- Dienstleistungen die körperliche Nähe erfordern, wie Friseur, Nagel- und Tattoo Studios werden geschlossen. Medizinische Behandlung bleibt weiterhin möglich.
- In Betrieben mit Publikumsverkehr müssen notwendige Hygienemaßnahmen umgesetzt werden und Kontakte minimiert werden.
- Die Regeln bleiben für mindestens 14 Tage in Kraft.
Offizielle Quellen zur Pandemie
Hygieneregeln – Merkblatt

Die Schweizer Powerball-Systems AG hat auf ihrer Seite ein Merkblatt zum Eigenschutz veröffentlicht. Das ist zwar von der Schweizer Gesundheitsbehörde erstellt, die Regeln dürften aber international sein – so wie der Virus – und es ist sehr plakativ.Das Merkblatt können Sie als PDF
HIER herunterladen.
52 Gigawatt & Zubaudeckel sind das Ende des PV-Ausbaus in Deutschland ©panthermedia
Geht der Photovoltaik in Deutschland wegen zwei Zubaudeckeln bald die Puste aus? Einspeisevergütung bald in freiem Fall?
Die Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft zeigt in Berechnungen, dass der weitere Ausbau der Photovoltaik in Deutschland bedroht ist. Als Grund haben die Wissenschaftler den sogenannten atmenden Zubaudeckel identifiziert, der in wenigen Monaten dazu führen wird, dass die Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen deren Stromerzeugungskosten unterschreitet. Das betrifft vor allem größere PV-Anlagen, die sich über in das Netz eingespeißte Energie finanzieren. Gerade diese Anlagen, so sagen die Berliner Wissenschaftler, sind zum Erreichen der Klimaschutzziele in Deutschland dringend notwendig.
Nach der bereits angekündigten Abschaffung des 52-GW-Deckels bleibt als eine weitere Hürde für den PV-Ausbau in Deutschland bestehen, der atmende Deckel für PV-Anlagen. Durch monatliche Vergütungsabsenkung in Abhängigkeit des PV-Zubaus, wird dieser Deckel in den nächsten Monaten zu drastischen Absenkungen der Einspeisevergütungssätze führen. In der Folge wird die Einspeisevergütung die Kosten für die Stromproduktion auch von ertragsstarken Dachanlagen in Kürze unterschreiten. Ein wirtschaftlicher Betrieb von rein netzeinspeisenden PV-Anlagen ist dann nicht mehr möglich. Für die Berliner Wissenschaftler sind die damit verbundenen Auswirkungen für den PV-Ausbau in Deutschland einer Abschaffung der EEG-Förderung bei Beibehaltung des 52-GW-Deckels gleichzusetzen. Deshalb empfehlen die Wissenschaftler der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaf beim Beschluss zum Ende des 52 Gigawatt Deckels auch die Absenkung der Einspeisevergütung auszusetzen. Wird eine der beiden Regelungen beibehalten, ist PV-Anlagenbau und Betrieb bald unrentabel und kommt zum Erliegen.
Die vor Jahren eingeführte zubauabhängige Absenkung der Einspeisevergütung ist aus Sicht der Forscher nicht mehr zeitgemäß, da ein höherer PV-Zubau aufgrund des Fachkräftemangels in der Solarbranche perspektivisch zu steigenden Preisen führen wird. „Das Aussetzen der Degression der Einspeisevergütung ist für den weiteren PV-Ausbau, mindestens bis zu einem Zubau, der im Einklang mit den Pariser Klimaschutzzielen steht, zwingend erforderlich“, erklärt Professor Quaschning. Er spricht sich sogar für eine Anhebung der Einspeisevergütung aus, um Anreize für einen schnellen Solarstromausbau zu schaffen, der den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird.
Die „Deckelstudie“ der HTW Berlin finden Sie HIER
Quelle: HTW Berlin
Standort der ersten Photovoltaikanlage der Stadtwerke München mit Bürgerbeteiligung ©SW München
Stadtwerke München beteiligen ihre Bürger an Solarstromprojekten. Die Anteile des ersten Projektes waren nach 72 Stunden vergriffen.
Innerhalb von nur drei Tagen haben die Stadtwerke München per Crowdfunding ein Bürgerstromprojekt finanziert. Am 02. März startete die Crowdfunding Kampagne und Münchner Bürger sich Anteile am ersten Projekt sichern. Am 05. März waren alle Anteile gezeichnet und das Stadtwerk München hatte die ausgeschriebenen 120.000 Euro beisammen.
Bei einem Zinssatz von 0,5 Prozent für nicht Stadtwerk Kunden und 2 Prozent für Investitionswillige, die gleichzeitig einen Stromliefervertrag für Sonnenstrom mit den Münchner Stadtwerken abschließen, war Geld wohl eher nicht die treibende Kraft in das Sonnenstromprojekt zu investieren. Allein das Tempo, mit dem Anteile gezeichnet wurden, wir reden über maximal 96 Stunden, zeigt, dass es in der bayerischen Hauptstadt ein gewaltiges Interesse an solchen Projekten gibt.
Für die Stadtwerke München ist die Bürgerbeteiligung eine Kundenbindungsmaßnahme, wie es auch Josef Baur, Geschäftsführer der eueco beschreibt: „Bürgerbeteiligungen von Energieversorgungsunternehmen werden in der Praxis fast immer mit Produkten kombiniert“. Im Fall des Projektes „Sonnenbausteine Perlach“ ist der Deal, Rendite gegen Stromtarif.
„Sonnenbausteine Perlach“ wird Photovoltaik Flachdachanlage und ist gleichzeitig das erste Projekt der Stadtwerke München im Rahmen der „M-Solar Sonnenbausteine“. Zwei weitere Projekte sind in Planung, Sonnenbausteine Trudering und Sonnenbausteine Perlach II. Für Interessentinnen und Interessenten heißt das, Augen auf und die Plattform https://crowdfunding.swm.de im Auge behalten, oder sich am besten gleich auf der Seite in den Verteiler eintragen.
Zielgruppe sind Münchner Bürger.
Manfred Gorgus
Nach EEG Förderung nur noch Eigenbedarf ©Manfred Gorgus/SOLAR-professionell
Wir hatten 2019 berichtet, dass nach Auslaufen der EEG Vergütung Photovoltaikanlagen auch ihre Privilegien verlieren. Der Weiterbetrieb einer Photovoltaikanlage am Netz, egal welcher Leistungsklasse, ist ohne Direktvermarkter rechtlich nicht möglich. Diesen zu finden wir für Anlagen kleiner 100 Kilowatt peak Leistung schwierig werden. Das schätzt zumindest die deutsche Bundesnetzagentur.
Der Schweizer Speicherhersteller Powerball Systems hat für dieses Szenario eine technische Lösung beschrieben und kann für ausgeförderte Photovoltaikanlagen einen vom Netz getrennten, rechtlich sauberen Betrieb sicherstellen, sollte die Bundesregierung in den kommenden Monaten keine gesetzliche Lösung finden.
Trotzdem Kopfschütteln in der Schweiz über den nachlässigen Umgang mit dem Post-EEG Szenario für Photovoltaik in Deutschland. Liegen doch von der Bundesnetzagentur fertig ausgearbeitete Lösungsvorschläge bei den Entscheidern in Berlin. Für die Energiewende fehlt nach der Netztrennung Einspeiseleistung, denn die ersten EEG-Anlagen waren alle Einspeiseanlagen.
Die Powerball-Systems AG schreibt am vergangenen Freitag zum Post EEG Betrieb von Photovoltaikanlagen in Deutschland:
Zitat Anfang:
Photovoltaik im deutschen Post EEG-Szenario – nicht ganz trivial
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor 20 Jahren, , genau am 25. Februar 2000, wurde im deutschen Bundestag das EEG beschlossen. Was damals von vielen Menschen als „verrückte Idee“ abgetan wurde hat die ganze Welt verändert. Das deutsche Fördermodell wurde kopiert, angepasst und hat praktisch auf der ganzen Welt CO2-neutrale Energieerzeugung, Klimaschutz, Umweltschutz und damit Menschenschutz initiiert.
Die ersten Anlagen fallen 2021 aus der EEG-Förderung
Nächstes Jahr, 20121, läuft für die erste Generation der EEG geförderten Solarstromanlagen in Deutschland die Förderung aus. Das hat nicht nur einen monetären Effekt, viel entscheidender ist, dass Photovoltaikanlagen mit dem Ende der EEG Förderung auch ihre Privilegien wie Einspeisevorrang und Abnahmeverpflichtung durch den Netzbetreiber verlieren. Das aktuelle deutsche Energiegesetz behandelt Photovoltaikanlagen deren Förderung ausgelaufen ist wie ein Großkraftwerk. Das heißt, wer ans Netz will braucht einen Direktvermarkter und muss Auflagen erfüllen, egal ob 30 Megawatt oder 3 Kilowatt Leistung.
Weiterbetrieb am Netz wird schwierig
Für Betreiber von Photovoltaikanlage bis ca. 100 Kilowatt-peak dürfte es allerdings schwer werden Direktvermarkter zu finden. Die Bundesnetzagentur hat zwar die deutsche Politik auf das Problem hingewiesen und auch Lösungsvorschläge für einen unkomplizierten Netzbetrieb geliefert, aber die Berliner Politik hat bisher nicht reagiert.
Welche Möglichkeiten haben deutsche Anlagenbetreiber im Post-EEG Szenario?
- Als erstes sollten Betreiber dafür sorgen, dass ihre Anlage keinen Strom mehr ins Netz einspeisen kann, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
- Dann sollte der Eigenverbrauch gesteigert werden. Strom aus der gezahlten, noch funktionierenden Photovoltaik ist der günstigste Strom den ein Betreiber beziehen kann.
- Für hohe Eigenstromnutzung bietet sich die Ergänzung der Photovoltaik mit einem Stromspeicher an. So kann am Tag geernteter Sonnenstrom in der Nacht genutzt werden.
Aber selbst, wenn die Bedingungen für den Post-EEG-Betrieb von Photovoltaikanlagen in Deutschland geändert wird, ist der maximierte Eigenverbrauch mit einem Stromspeicher für Betreiber die wohl wirtschaftlichste Lösung. Ein Gesetz mit liberalisiertem Netzbetrieb hätte allerdings den Vorteil, dass Überschussstrom nicht vernichtet werden muss, sondern wie früher ins Netz eingespeist werden darf, was gut fürs Klima ist.
Unsere Lösungen
Die Powerball-Systems AG ist zum Glück für alle Szenarien gerüstet und bietet passende Lösungen. Wir haben die Möglichkeit für unsere Kunden Insellösungen zu realisieren, so dass Sie auch im deutschen Post -EEG Szenario von Ihrem Sonnenstrom richtig viel haben, mit oder ohne Netzanschluss, mit oder ohne Notstromfunktion, mit Lithium-Ionen-Akkus oder temperaturtoleranten Blei-Akkus.
Technik konkret
Da die frühen Anlagen in der Regel eine geringere String-Spannung aufweisen, könnte der PV-Wechselrichter durch einen DC/DC-Konverter ersetzt werden. Damit lässt sich eine direkte Batteriekopplung realisieren. Dann ist das Thema der Überschusseinspeisung Vergangenheit. In Kombination mit einer Notstrombox können wir dann ganze Gebäude aus PV und Stromspeicher versorgen. Je nach System Einphasig oder mit Drehstrom mit bis zu 63kW Leistung bei Stromausfall.
Mit besten Grüßen
Dipl. Ing. Mathias Grässl
Zitat Ende
Es bleibt noch Zeit für eine gesetzliche Lösung, die einen einfachen Weiterbetrieb von ausgeförderten Photovoltaikanlagen am Netz ermöglicht. Sollte es die Bundesregierung nicht schaffen, so gibt es technische Möglichkeiten die Anlage zuverlässig vom Netz zu trennen und nur für den Eigenbedarf umzubauen. Anfallender Überschussstrom wird dann allerdings vernichtet und nicht in das öffentliche Netz eingespeist. Er steht somit der Energiewende auch nicht zur Verfügung.
Manfred Gorgus
Großbritannienen will in 15 Jahren keine Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor zulassen. ©PantherMedia/alexlmx
Ab 2035 keine neuen Verbrener auf den Strassen
Die britische Regierung plant ein Zulassungsverbot für Neufahrzeuge mit Verbrennungsmotor bereits im Jahr 2035. Das Zulassungsverbot soll sowohl für PKW als auch für Lieferfahrzeuge gelten. Außerdem sollen Hybridfahrzeuge mit E-Antrieb und Verbrennungsmotor als Verbrenner eingestuft werden und sind somit ebenfalls vom geplanten Zulassungsverbot betroffen. Gebrauchte Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sollen jedoch weiterhin gekauft werden dürfen. Fahrzeuge im Bestand mit Verbrennungsmotor dürfen weiter betrieben werden. Transport und Verkehr verantworten im Vereinigten Königreich rund ein Drittel der Kohlendioxid-Emissionen.
Ab 2050 zero CO2 Ausstoß
Großbritannien will bis 2050 seinen CO2-Ausstoß auf null reduzieren. In diesem Zusammenhang war ein Verbrenner Verbot ursprünglich für das Jahr 2040 geplant. Experten haben nun die britische Regierung darauf hingewiesen, dass dieser Zeitpunkt zu spät sei, wenn das Land sein CO2 Ziel 2050 erreichen wolle. Es wären 2050 noch zu viele Altfahrzeuge im Verkehr. Das britische Committee on Climate Change geht davon aus, dass in fünf Jahren Elektroautos zu ähnlichen Preisen angeboten werden wie Verbrenner.
Bisher wenig Interesse an E-Autos
Der aktuelle Marktanteil von Elektroautos ist in Großbritannien, ähnlich wie in Deutschland, trotz Subventionen für die Anschaffung noch sehr gering. In Deutschland soll es bisher keine Pläne für ein Neuzulassungsverbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren geben.
Deutsches Atomkraftwerk Philippsburg ©Michael Kauffmann/Wikimedia
Am 31. Dezember 2019 gegen 18:55 Uhr wurde das Atomkraftwerk endgültig abgeschaltet.
Mit dem Atomkraftwerk Philippsburg geht eines der störanfälligsten Atomkraftwerke in Deutschland vom Netz. Über dreißig Jahre lief das Kraftwerk, obwohl es gegen geltende Sicherheitsanforderungen verstieß meldet der BUND, Bund Naturschutz Deutschland.
„Gerade die aktuellen Äußerungen von Unionspolitikern wie Armin Laschet oder die Entscheidungen des EU-Parlaments zeigen, dass Atomkraft als vorgeblicher Klimaretter immer wieder als Heilsbringer aus dem Hut gezaubert wird“, kritisiert Edo Günther, Sprecher des Bundesarbeitskreises Atom und Strahlenschutz beim BUND. „Atomkraftwerke sind jedoch keine Lösung für den Klimaschutz: Die unsichere Technik ist teuer, unwirtschaftlich und mitnichten CO2-neutral. Hier wird versucht, den sprichwörtlichen Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben.“
Dies ist auch die Meinung von 62 Prozent der Bevölkerung, die laut BUND-Umfrage Atomkraft nicht als ein Mittel gegen die Klimakrise ansehen. Stattdessen will eine deutliche Mehrheit am Atomausstieg festhalten oder ihn beschleunigen. Was letztlich bleibt, ist die ungelöste Jahrtausendaufgabe der Lagerung. Das strahlende Erbe wird nachfolgende Generationen tausende von Jahren beschäftigen. Daher ist es jetzt Zeit dafür sorgen, dass die Belastung so gering wie möglich sein wird
Nach der Abschaltung von Philippsburg sind noch sechs Atomkraftwerke in Deutschland am Netz. Drei haben eine Betriebsgenehmigung bis Ende 2021, drei bis Ende 2022.
Quelle: BUND
Drei verfassungsrechtliche Klimaklagen wurden von Kindern und jungen Erwachsenen aus Deutschland sowie vom Klimawandel Betroffenen aus Südasien beim Bundesverfassungsgericht gegen Bundesregierung und Bundestag eingereicht. Si klagen auf Schutz ihrer Grundrechte, das Klimaschutzgesetz sei kein ausreichender Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise.
Die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Germanwatch und BUND unterstützen die drei Klimaklagen. Ziel der Verfassungsbeschwerden ist die gerichtliche Aufforderung an den Gesetzgeber, wirksame Maßnahmen zur Einhaltung des internationalen 1,5 Grad-Limits zu beschließen. Die Verfassungsbeschwerden stützen sich auf die grundrechtlichen Schutzpflichten der Bundesrepublik Deutschland für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG) sowie das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG.
Am Freitag, 10. Januar, wurden zwei Klagen eingereicht.
- Eine der Verfassungsbeschwerden stammt von 15 Betroffenen aus Bangladesch und Nepal, die durch den fortschreitenden Klimawandel unmittelbar bedroht werden.
- Die zweite Verfassungsbeschwerde führen zehn Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 22 Jahren aus Deutschland. Ihre Zukunft hängt von den heute getroffenen Entscheidungen im Kampf gegen die Klimakrise ab.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger vertritt die Klägerinnen und Kläger in beiden Fällen. Argumentiert wird, dass der Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur CO2-Reduzierung zur Verfügung stehen, wie Tempolimit, massiver Ausbau Erneuerbarer Energien und die konsequente Umsetzung der Mehrwegquote, diese aber nicht im notwendigen Umfang eingesetzt werden.
Die dritte Verfassungsbeschwerde führen neun Jugendliche und junge Erwachsene aus Deutschland, unterstützt von Greenpeace und Germanwatch. Zu den Klägerinnen und Klägern gehören Luisa Neubauer, Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-Bewegung, Lueke Recktenwald von der Nordseeinsel Langeoog, der gemeinsam mit seinen Eltern auch Mitkläger der EU-Klimaklage “People’s Climate Case” ist, sowie alle sieben Kinder der drei Bauernfamilien, die 2019 gemeinsam mit Greenpeace gegen die Bundesregierung geklagt hatten. Vertreten werden die Kläger von der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen.
Egal wie die Klagen ausgehen werden, es ist ein gutes Engagement und es bringt Bewegung in das Thema Klimawandel, was wiederum gut ist für Erneuerbare Energien, die ja noch immer ausgebremst werden. Man denke nur an die Pflicht zur Direktvermarktung selbst für kleinste Photovoltaikanlagen, die knapp 12 Monate vor dem Ende der ersten EEG Förderung noch immer in Kraft ist.
Manfred Gorgus
Quellen: Germanwatch, Deutschen Umwelthilfe, Greenpeace
TechBase Regensburg wird Sitz der neuen Landesagentur für Energie und Klimaschutz ©TechBase
Anfang Dezember ist in Regensburg der Startschuss für die Landesagentur für Energie und Klimaschutz Bayern gefallen. Verantwortlich für den Aufbau der Agentur sind gleich zwei Minister, der Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und der Staatsminister für Umwelt.
Die Staatsregierung investiert 20 Millionen in das Projekt. Etwa 20 Mitarbeiter werden aus Regensburg die bayerischen Aktivitäten für Energiewende und Klimaschutz koordinieren, vernetzen und sollen ihr „zusätzliche Schlagkraft“ verleihen. Unter anderem wird die Agentur landesweite Kampagnen für Erneuerbare Energien starten.
Die Leitung der Agentur für Energie und Klimaschutz wird öffentlich ausgeschrieben. Ziel ist es, den Betrieb noch im ersten Quartal 2020 aufzunehmen.
Hubert Aiwanger, Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, sagte in Regensburg: „Die Landesagentur ist ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Energiewende in Bayern. Sie wird dazu beitragen, die Wende in Richtung erneuerbare Energien kraftvoll zu beschleunigen.“
Thorsten Glauber, Staatsminister für Umwelt, erklärte: „Mit der Landesagentur bringen wir auch den Klimaschutz voran und gründen eine Denkfabrik. Wir wollen Bürger, Kommunen und Unternehmen informieren, beraten und motivieren.“
Die Wahl des Standortes fiel auf die TechBase Regensburg, weil es in der Bezirkshauptstadt der Oberpfalz eine gute Wissenschaftsbasis durch Universität und Hochschulen mit seinen 33.000 Studenten gibt. Damit hoffen die Minister auf gute Bedingungen bei der Rekrutierung von Fachpersonal. Zudem sitzt künftig in unmittelbarer Nähe des Standorts auch die Spitze der bestehenden bayerischen Energieagenturen, mit denen eine enge Kooperation angestrebt wird. Regensburg ist zudem durch seine Nah- und Fernverbindungen verkehrsgünstig angebunden.
Die Landesagentur nutzt bestehende Räumlichkeiten, soll so zeitnah die Arbeit aufnehmen und mit konkreten Maßnahmen in die Fläche gehen.
Manfred Gorgus
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Regensburg bald Sitz der bayerischen Landesagentur für Energie- und Klimaschutz © Wikipedia/Felix Mittermeier
Bereits Anfang September würde von der Bayerischen Staatsregierung der Aufbau einer neuen Landesagentur für Energie- und Klimaschutz öffentlich angekündigt. Aufgabe der Agentur soll der Ausbau regenerativer Energien in Bayern sein. Sie soll die Realisierung der Energiewende und die Umsetzung Klimaschutzmaßnahmen in Bayern begleiten. Die Agentur soll zunächst mit 20 Stellen besetzt werden.
Die 10-H-Regelung wurde von Bayern als erstes Land eingeführt und hat den Ausbau der Windkraft fast vollständig zum Erliegen gebracht. Lassen wir uns überraschen, ob die neue Agentur daran etwas ändern wird, denn Wind und Sonne gehen Hand in Hand. Der Widerstand gegen Windkraftanlagen ist in der Bevölkerung hoch. Politiker leben von Wählerstimmen und entscheiden deshalb gerne populär. Es mag aus Sicht der Politik deshalb attraktiv erscheinen, Windkraft aus Anlagen im Meer nach Bayern zu transportieren und hier nur auf Photovoltaik zu setzen.
Für unser Klima ist das keine Erfolgsgeschichte, denn Transporte von Strom über lange Strecken ist mit hohen Verlusten verbunden. Energiewende und Klimaschutz entfalten ihre Wirkung am besten regional und dezentral, mit Lieferstrecken unter 100 Kilometern.
Die Akzeptanz von Windkraft steigt durch Bürgerbeteiligungen. Mit einer intelligenten Regelung würde die 10-H Regelung überflüssig. Dieser Zusammenhang muss aber noch verstanden werden.
Manfred Gorgus
Berlin fördert Stromspeicher ©SOLAR-professionell
Mit dem Stromspeicher-Förderprogramm Berlin wird der Kauf eines Stromspeichers unterstützt, wenn der zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert wird. Das Programm ist eine Maßnahme des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 und wird von der IBB Business Team GmbH umgesetzt. Detaillierte Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter IBB Business Team GmbH – EnergiespeicherPLUS.
Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Photovoltaik in Berlin zu beschleunigen und den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auch in sonnen- und windarmen Zeiten zu erhöhen.
Die Installation eines Stromspeichers in Kombination mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage. Soweit verständlich. Dann teilt die Informationsseite mit: „Die Förderung wird bis zu der Höhe gewährt, wie das Verhältnis von Nennleistung der neu zu errichtenden PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität beträgt, mindestens 1,2 kWp je 1 kWh. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird nicht gefördert. Das heißt, dass auch größere Speicher anteilig gefördert werden können.“
Ausnahmeregelung: „Von dem Mindestinstallationsverhältnis kann zu Gunsten eines förderfähigen größeren Stromspeichers abgewichen werden, sofern der Strom nachweislich für Elektromobilität genutzt wird. Stromspeicher, die mit bereits bestehenden Anlagen kombiniert werden, werden nicht gefördert.“
Vor Beginn des Vorhabens. Eine Bewilligung nach Beginn eines Vorhabens schließt das Förderprogramm aus.
Die Förderung wird 300 € je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Stromspeichersystems betragen. Maximal werden 15.000 € pro Stromspeichersystem gewährt. Verfügt der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine Prognose-basierte Betriebsstrategie, kommt ein Bonus von 300 € hinzu. Die Zuwendung wird in einer Summe ausgezahlt, nachdem die IBB Business Team festgestellt hat, dass alle nötigen Unterlagen vollständig vorliegen.
Genaue Informationen finden Sie auf der Seite Förderprogramm Stromspeicher Berlin
Manfred Gorgus
Hans Josef Fell: „Neue Stanford-Studie belegt: CCS ist keine Option für ein nachhaltiges Energiesystem,“
„Die Entnahme und Lagerung von CO2 durch die sogenannte CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) ist wieder einmal Teil der Debatte rund um eine zukünftige und nachhaltige Energieversorgung„, schreibt Fell. Die Technologie findet vor allem Fürsprecher in den fossilen Energieunternehmen, bei Klimaforschern und auch verstärkt in der Politik. Denn mit CCS, so wird argumentiert, können Kohle- und Gaskraftwerke weiterlaufen, während deren Emissionen eingefangen und gelagert werden.
Wurde beim Atommüll nicht ähnlich argumentiert? Anstatt Konzept für Erneuerbare zu realisieren wird an alten Hüten festgehalten. Wir haben Technik und Wissen für die Energiewende, wir müssen Sie nur anwenden. Die ganze Meldung zur CCS-Idee lesen Sie bei Hans-Josef Fell [Hier].
Von links: Benzin mit bis zu 5 Prozent und bis zu 10 Prozent Bioethanol und von Diesel mit bis zu 7 Prozent Biodiesel ©bdbe
Die Energiewende ist in aller Munde, aber jetzt gibt es erst mal einheitliche Kennzeichnung fossiler Treibstoffe in der EU.
Das ändert sich an deutschen Tankstellen
Die Regelung legt neue Kraftstoff-Symbole für Benzin, Diesel und alternative Kraftstoffe fest. Die Kraftstoffe selbst bleiben bezüglich Zusammensetzung und Motorverträglichkeit unverändert. Grundlage ist die am 29. November 2019 verabschiedete Neufassung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen.
Eine wichtige Neuerung ist die Verpflichtung aller Autohersteller, die Tankeinfüllklappe und Betriebsanleitungen von Neufahrzeugen mit den neuen Symbolen zu versehen. Die neuen Kraftstoffkennzeichnungen sind ebenfalls an Zapfsäulen und Zapfpistolen anzubringen. Damit sollen Autofahrer beim Tanken auf den ersten Blick erkennen, für welche Kraftstoffarten ihr Fahrzeug zugelassen ist.
Nach Angaben der EU-Kommission können aktuell mehr als 93 Prozent aller zugelassenen Benzinautos auf Europas Straßen Super E10 tanken. Die Autohersteller haben seit mehreren Jahren Angaben zur E10-Veträglichkeit ihrer Fahrzeuge veröffentlicht. Diese wurden von der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) in einer Aufstellung sämtlicher Automodelle zusammengefasst. Diese Informationen sind auch Grundlage für die unter www.e10tanken.de erreichbare aktuelle Datenbank, die über die E10-Verträglichkeit von Fahrzeugen Auskunft gibt.
Die neuen Kraftstoff-Symbole werden mit der in Kürze anstehenden Veröffentlichung der Verordnung wirksam. Mit dem Beginn der Umsetzung der Kennzeichnung an den Tankstellen ist noch im laufenden Jahr zu rechnen.
Was ist Super E10?
Super E10 ist die Bezeichnung für einen Ottokraftstoff, der neben fossilem Benzin einen maximalen Anteil von 10 Volumenprozent Bioethanol enthält. Bioethanol ist Alkohol, der überwiegend aus pflanzlichen Rohstoffen gewonnen wird. Die Kraftstoffsorte Super E10 wurde in Europa im Jahr 2011 eingeführt. Das wird auf der Internetseite des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V. (BDBe) erklärt.
Quelle: Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.