Ein Kollage aus drei Fotos, bewusst minderer Qualität, von jungen Menschen kombiniert mit der Nachricht, dass jungen Menschen Klimaschutz wichtiger ist als die Angst vor Atomkraft. So sieht eine moderne Anzeige der Atomstromlobby aus. Junge Menschen sind für Atomkraft, weil die das Klima retten kann. Frankreich versucht gerade in der EU Atomstrom, als klimaneutrale Energie zu platzieren. Die deutsche Atomlobby wittert Frühlingsluft.
Welche Rolle spielt Atomkraft heute in der Welt?
Weltweit liefern 440 Atomreaktoren weniger als 5 % der Primärenergie. Uran ist endlich, Atommüll zu lagern ist aufwendig, teuer und nicht kalkulierbar.
Warum Atomkraft weder klimaneutral noch umweltfreundlich ist?
Atomkraftwerke können nicht versichert werden, Atomstrom ist viermal teurer als der aktuelle Strommix, bei Bau- und Rückbau von AKWs fällt viel CO₂ an sowie strahlender Müll, der die Umwelt belastet.Bei menschlichem oder technischem Versagen werden große Gebiete kontaminiert.
Hätte Atomkraft einen positiven Effekt auf den Klimawandel, wenn neue AKWs gebaut werden würden?
Genehmigungsverfahren, Bau und Abnahme der AKWs dauern lange. Diese Zeit haben wir beim Klimawandel nicht. Tschernobyl und Fukushima haben gezeigt, was Atomkraft anrichten kann. Der Bau und später auch der Rückbau belasten das Klima.
Gutes Content-Management per Advertorial
Beglückwünschen darf man die Auftraggeber für ihre guten Ideen zum Advertorial (Kombination aus Advert, also Werbung, und Editorial, also Redaktion). Unaufmerksame Leser*innen werden nicht verstehen, dass es sich um eine Anzeige handelt.
Soll die Energiewende ein Erfolg werden brauchen wir mehr erneuerbare Energien sowie ein intelligentes und flexibles Stromnetz. Der VDE spricht vom „Klimaneutralitätsnetz“ das vielen neue Akteure koordiniert und genug erneuerbaren Strom zu den vielen neuen Verbrauchern bringt.
Zuverlässige Versorgung mit erneuerbaren Energien
Klimaschutz, der Ausbau erneuerbarer Energien und die Sektorenkopplung führen nicht nur zu einem deutlichen Anstieg des Strombedarfs, sie erfordern auch einen systematischen Umbau des Energiesystems. Stromnetzen spielen dabei eine herausragende Bedeutung zu, weil sie für eine sichere Integration von regenerativen Erzeugungsanlagen und neuen Verbrauchern, wie der E-Mobilität und neuer Wärme sorgen. Gleichzeitig müssen sie jederzeit die zuverlässige Versorgung mit Strom aus dezentraler Erzeugung sicherstellen.
Zentral wir dezentral
Bisher galt das Prinzip: Von dich nach dünn: Aus einem zentralen Großkraftwerk wird im bisherigen Netz zu den Verbrauchern verteilt, die am Ende einer dünnen Leitung sitzen. Im Klimaschutznetz der Energiewende werden Millionen Erzeuger, Verbraucher und Speicher über Schnittstellen so verknüpft, dass sie miteinander kommunizieren können.
Zuverlässigkeit durch Flexibilität
Geht es nach der neuen Bundesregierung, soll der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2030 erfolgen. Die erneuerbaren Energien werden dafür mit mehr Leistung und schneller als bisher ausgebaut, mit dem Ziel, dass sie 80 Prozent des deutschen Bruttostrombedarfs decken. Ein flexibles Energiesystem kann die schwankenden, erneuerbaren Energien Photovoltaik und Windkraft mit kontinuierlichen Erzeugern wie Biomasse, Geothermie und Wasserkraft abstimmen und das Verhalten von leistungsstarken Erzeugern und energieintensiven Verbrauchern aufeinander abstimmen.
Politik bekennt sich zur Netzmodernisierung
Im Koalitionsvertrag bekennt sich die künftige Regierung zu Modernisierung und Digitalisierung der Verteilnetze. Der Rollout intelligenter Messsysteme soll beschleunigt werden.
Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE fordert Eingriffsmöglichkeit der Netzbetreiber
Um flexiblen Fahrbetrieb und sichere Versorgung zu ermöglichen, fordert das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE den Netzbetreibern eine Steuerung von speziellen Verbrauchseinrichtungen, wie Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge, zuzugestehen. Dabei gehe es nicht darum, ihnen wie in Großbritannien Sperrzeiten etwa für das Laden von E-Autos einzuräumen. Es müsse jedoch möglich sein, das Laden bei Bedarf zeitweise auf eine zugesicherte Leistung zu begrenzen. Die sichere Stromversorgung hänge davon ab, dass Netzbetreiber in kritischen Situationen eingreifen können, erklärt das Forum.
Flexibilität – schwieriges Thema
Die Energiewende darf als eine deutsche Erfindung bezeichnet werden, der kometenhafter Aufstieg spätestens 2011 politisch gebremst wurde. Deutsche Politik hat eine blühende Photovoltaikindustrie zerstört und den Ausbau der Windkraft praktisch zum Erliegen gebracht. Jetzt besteht die Chance aus der Energiewende eine Erfolgsgeschichte werden zu lassen – ein Teil sind flexible und intelligente Stromnetze in denen Erzeuger, Speicher und Verbraucher kommunizieren.
Märchenstunde „Grüner Wasserstoff“. Wasserstoff aus Atomstrom und Erdgas als grüner Wasserstoff? Brennstoffzellen in Einfamilienhäusern, die mit Erdgas betrieben Wasserstoff erzeugen, um daraus Wärme und Strom herzustellen? Das ist nicht gut für die Energiewende und nicht gut fürs Klima.
Die Energiewende wird so in eine ferne Zukunft verschoben, dann wenn Erdgas durch echten grünen Wasserstoff ersetzt werden wird, der mit 100 % erneuerbaren Energien erzeugt wird.
Dabei gibt es gerade für Einfamilienhäuser Wärmepumpe, Stromspeicher und Fotovoltaik. Das ist effizient, erprobte Technik, langlebig, wartungsarm, sofort CO2-arm und wesentlich besser fürs Klima – aber eben schlecht für die Gasindustrie.
10 Minuten-Beitrag ansehen und staunen. Null Klimaschutz – hundert Prozent Lobbyismus.
Hans Josef Fell schreibt in seinem Newsletter vom 14. April 2021: „Ein „Globales Energiesystem mit 100% Erneuerbaren Energien“ ist machbar und noch dazu kostengünstiger als unser derzeitiges Energiesystem. Zu diesem Ergebnis gelang die globale Studie der Energy Watch Group gemeinsam mit der finnischen LUT University in 2019. Diese Erkenntnis wurde nun auch endlich wissenschaftlich anerkannt.“
Klimawandel und Trinkwasserschutz in Bayern. Niedrigwasserbericht analysiert fallende Grundwasserspiegel und weniger Niederschläge. Erneuerbare Energien wichtiger Baustein beim Kampf gegen steigende Temperaturen.
Der Klimawandel gefährdet Trinkwasserressourcen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber erklärt: „Die Wasserversorgung Bayerns ist einer unserer großen Schwerpunkte 2021. Die Wasserversorgung sicherzustellen ist eine der größten und aktuellsten Herausforderungen des Klimawandels. Bei höheren Temperaturen und weniger Regen hat ein sorgsamer Umgang mit der Ressource Wasser oberste Priorität“.
Wasser speichern – Wasser sparen
Die Politik investiert in Zukunftskonzepte zur Wasserspeicherung, Wasserversorgung vor Ort und der Fernwasserversorgung bis hin zu intelligenten Bewässerungsprojekten in der Landwirtschaft und der Umsetzung von Gewässerrandstreifen. Zusätzlich will sich das Umweltministerium für ein Nationales Gewässerschutzprogramm einsetzen.
Für ein sichere Trinkwasserversorgung werden aktuell bereits die regionalen Wasserversorgungsbilanzen aktualisiert. Kostenpunkt, mit Hilfe von 5 Millionen Euro. Rund 300 Kilometer Verbundleitungen werden mit einem Fördervolumen von mehr als 35 Millionen Euro gefördert.
Aktuller Niedrigwasser-Bericht
Im aktuellen Niedrigwasser-Bericht des Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) werden die Auswirkungen der beiden Niedrigwasserjahre 2018 und 2019 auf die Wasserstände in Fließgewässern, Seen, Talsperren und Quellschüttungen, sowie die Entwicklung von Bodenwassergehalten und Grundwasserständen dokumentiert.
Wesentliche Ergebnisse des Berichts:
2018 war das wärmste Jahr der 139-jährigen Beobachtungsreihe mit einer Jahresmitteltemperatur von 9,9 Grad Celsius.
Im langjährigen Vergleich ist das Jahr 2019 das neunte zu warme Jahr in Folge.
2018 und 2019 sind zu trocken. Das Jahr 2018 weist einen Jahresniederschlag von 757 Millimetern auf (rund 20 Prozent weniger als im langjährigen Mittel der Jahre 1971-2000), das Jahr 2019 von 860 Millimetern (rund 9 Prozent weniger). Seit 2011 fielen damit mit Ausnahme des Jahres 2017 alle übrigen acht Jahre zu trocken aus.
Die Sonnenstunden nahmen zu. Das Jahr 2018 liegt mit 2.026 Sonnenstunden nur knapp hinter dem Rekordjahr 2003. Im Jahr 2019 gab es 1.905 Sonnenstunden, das entspricht Rang fünf in dieser 69-jährigen Beobachtungsreihe.
Die Konsequenzen für den Wasserhaushalt in Bayern:
Die langanhaltenden sommerlichen Temperaturen bewirkten eine Austrocknung der Böden.
Bei zahlreichen Temperaturmessstellen an den Flüssen in den Jahren 2018 und 2019 neu Höchstwerte bei der Wassertemperatur verzeichnet.
Der Jahreshöchstwert wurde im Jahr 2018 mit 30,8 Grad Celsius bei Straubing an der Donau gemessen.
Auch die Wassertemperatur in den Seen hat zugenommen. In den Jahren 2018 und 2019 wurde an über der Hälfte der Temperaturmessstellen an Seen in Bayern ein neuer Höchstwert gemessen. Der Jahreshöchstwert wurde 2019 mit 30,2 Grad Celsius am Pegel Buchwinkel am Waginger See gemessen
2018 war eines der abflussärmsten Jahre seit Beobachtungsbeginn für Fließgewässer und zwar in einem Streifen vom Allgäu bis nach Niederbayern sowie in den östlichen Mittelgebirgslagen.
2019 waren vor allem Teile Frankens, die nördliche Oberpfalz und das südliche Bayern von Niedrigwasser betroffen.
Auch viele Seen wiesen 2018 niedrige Wasserstände auf. Am Starnberger See wurde beispielsweise mit minus 40 Zentimetern zum mittleren Wasserstand einer der niedrigsten Wasserstände in der Messreihe seit 1908 gemessen.
An rund jeder zweiten Grundwasser-Messstelle wurde entweder 2018 oder 2019 ein neuer Niedrigstwert seit dem Jahr 2000 beobachtet.
Auch die Grundwasserneubildung ging weiter deutlich zurück.
Die Trinkwasserversorgung war 2018 und 2019 stabil mit einzelnen lokal und temporär begrenzten Ausnahmen. Die Trinkwassertalsperren Mauthaus und Frauenau konnten in den beiden Jahren die Rohwasserabgabe für die Trinkwasserversorgung in vollem Umfang sicherstellen. Insgesamt werden in Bayern rund 90 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Dazu werden knapp 3.000 Wassergewinnungsanlagen genutzt.
Durchschnittstemperatur in Deutschland steigt immer schneller
Im Oktober 2020 ging eine Meldung durch deutsche Medien: „Deutschland ist um durchschnittlich 2° C wärmer geworden!“. Basis sind Temperaturbeobachtungen die in den Jahren 1880 bis 2020 durchgeführt worden sind. Bemerkenswert ist, dass in den ersten hundert Jahren (1880 bis1980) der Temperaturanstieg bei nur rund einem halben Grad Celsius lag. In den 40 Jahren danach dagegen bei 1,5° Celsius. Die Durchschnittstemperatur in Deutschland ist also in weniger als der Hälfte der Zeit dreimal schneller angestiegen als in den 100 Jahren davor. Steigende Temperaturen, weniger Trinkwasser.
40 Millionen für Trinkwasserschutz – ein Tropfen auf den heißen Stein?
Der bayerische Staat investiert 40 Millionen Euro für eine bessere und sichere Wasserversorgung mit Speichern und Ringleitungen bei gleichzeitig steigenden Umgebungstemperaturen. Das kann nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein angesichts schnell steigender Durchschnittstemperaturen. Jeder Autobahnkilometer kostet mehr. Die Kosten für die 3,2 Kilometer Verlängerung der A100 in Berlin soll 470 Millionen Euro gekostet haben. Das sind 147 Millionen Euro pro Kilometer. Wie viel Trinkwasserschutz bekommt Bayern wohl für 40 Millionen Euro?
Klimaschutz ist Trinkwasserschutz
Die Temperaturen steigen, Trockenheit und Sommer mit Spitzentemperaturen nehmen zu. Erneuerbare Energien können diesen Prozess verlangsamen, doch auch nach vollzogener Energiewende werden die Temperaturen noch steigen. Ohne erneuerbare Energien, neue Wärme, neue Mobilität werden sie aber schneller steigen. Erneuerbare sind Klimaschutz, Klimaschutz ist Trinkwasserschutz.
Laut Medienberichten kehrt die USA mit Präsident Joe Biden zur Klimapolitik zurück und will auch wieder dem Pariser Klimaschutzabkommen beitreten. So schreibt die Entwicklungs- und Umweltorganisation „Germanwatch“ heute in einer Pressemitteilung: Die am Tag seines Amtsantritts hat der neue US-Präsident Joe Biden sofortige Schritte eingeleitet, um die Klimakrise und die Corona-Pandemie zu bekämpfen.
Die Frankfurter Rundschau meldet: Joe Biden ernennt John Kerry zum „Klima Zar“. Der 1943 in Aurora, Colorado geborene John Forbes Kerry war vom 1. Februar 2013 bis zum 20. Januar 2017 Außenminister der USA. Im Dezember 2019 gründete er mit anderen Prominenten das Bündnis „World War Zero“, das sich für den Schutz des Weltklimas einsetzt.
Die „Tagesschau“ schreibt: Während Trump den Klimawandel immer wieder infrage stellte, will der künftige US-Präsident Biden ihn zur Hauptsäule der Regierungspolitik machen. Mit dem Kurswechsel sollen auch neue Jobs geschaffen werden.
Der Kurswechsel in der US-Politik zugunsten des Klimaschutzes dürfte sich auch positiv auf erneuerbare Energien auswirken. Klimaschutz und Erneuerbare stehen in direktem Zusammenhang, auch wenn dieser Aspekt durch komplexe technische Zusammenhänge in den Hintergrund gedrängt wird. Erneuerbare Energien sind Umweltschutz, Klimaschutz, Menschenschutz. Die Erneuerbaren können von der neuen US-Politik profitieren, sowohl politisch als auch wirtschaftlich.
In der 998. Sitzung hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 Erleichterungen für Pandemie-bedingte Insolvenzen beschlossen.
Nur einen Tag nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Restschuldbefreiung wird halbiert
Das Gesetz sieht eine Verkürzung der Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre vor: Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen sind damit unter bestimmten Voraussetzungen früher als bisher von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit. Dies soll ihnen die Chance auf einen zügigen wirtschaftlichen Neuanfang nach der Insolvenz geben.
Für Corona-bedingte Insolvenzen gilt das Gesetz rückwirkend
Damit auch diejenigen profitieren, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, gilt das Gesetz rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren. Für Anträge, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 gestellt wurden, gibt es eine Übergangsregelung.
Gesetzt ist Teil des Konjunkturprogramms mit Anpassungen an Corona-Pandemie
Das Gesetz ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakts, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Es setzt zudem Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung um.
Der Bundestag hat bei seinen Beratungen zudem einige Regelungen an den ursprünglichen Regierungsentwurf der Bundesregierung angefügt, die zwar in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Insolvenzrecht stehen, aber ebenfalls Bezug zur Corona-Pandemie haben:
Hilfe für Mieter von Gewerbeimmobilien
Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, gilt eine gesetzliche Vermutung: Erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Pandemie können dadurch eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen.
Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, werden durch eine begleitende verfahrensrechtliche Regelung beschleunigt, damit die Parteien schneller Rechtssicherheit erhalten.
Aktionärsbeteiligung in Pandemie-Zeiten
Im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht gibt es neue Regelungen zu Frage- und Antragsrechten der Aktionäre für das Jahr 2021, um auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu reagieren.
Verkündung und Inkrafttreten
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 18.12.2020
Neues Leben für alte Photovoltaikanlagen. Seit Jahren fordern Solarverbände und sogar die Bundesnetzagentur einfache Lösungen für den Weiterbetrieb am Netz von kleinen Photovoltaikanlagen. Geliefert hat das Bundeswirtschaftsministerium einen für Anlagenbetreiber*innen teuren, komplizierten und bürokratischen EEG-Entwurf. Aus Sicht der Energiewende eine Peinlichkeit. Der Entwurf ist bürgerfern, Konzern-gefällig und überhaupt nicht nachhaltig. Dafür ganz im erwarteten Stile von Peter Altmaier, Energiewende schön reden und in der Praxis mit Füßen treten.
Bundeswirtschaftsministerium arbeitet am Volk vorbei
Ab 2021 fallen die ersten Ökostromanlagen aus der EEG-Förderung. Seit langem wurde das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert das EEG-Gesetz anzupassen und die Situation zu entschärfen, denn es drohte wilde Einspeisung und daraus folgende Strafen für Anlagenbetreiber*innen. Vorschläge gab es viele, was jetzt aus dem Ministerium geliefert wurde ist kleinkariert und praxisfremd. Die Naturstrom AG zeigt in einem Positionspapier Perspektiven für alte Solaranlagen. Anstatt nur die Abnahme der Volleinspeisung durch die Netzbetreiber als Option zu ermöglichen, schlägt das Papier einfache Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch sowie für eine aktive Marktteilnahme für Anlagen unter 100 kWp vor.
Kleinkariert, überzogen und planlos
Im bisherigen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums ist für die PV-Altanlagen bis zu einer Leistung von 100 kWp eine weitere Abnahme des Solarstroms durch die Netzbetreiber nach Standardlastprofil und gegen Durchleitung der Marktwerte vorgesehen – allerdings nur bei Volleinspeisung des erzeugten Stroms, schreibt Naturstrom. Davon werden noch nicht definierte Vermarktungskosten abgezogen und es sind sogar Vertragsstrafen vorgesehen, wenn nicht die gesamte Erzeugung ins Netz eingespeist wird.
Sowohl eine anteilige Eigenbedarfsnutzung des Stroms als auch eine eigenständige Vermarktung des Stroms setzen eine Bilanzierung im Viertelstunden Rhythmus voraus. Die Kosten dafür übersteigen die potenziellen Erträge kleiner Anlagen. Technisch und energiewirtschaftlich einfachere Möglichkeiten für Eigenverbrauch und Direktvermarktung kleiner Anlagen sind im EEG-Entwurf nicht vorgesehen.
Bürgernahe Lösung ist gefragt
Im Positionspapier plädiert der Ökostrompionier stattdessen für bürgernahe, dezentrale Möglichkeiten für den Weiterbetrieb alter Solarstromanlagen. Das könnte zum Beispiel eine weitere Abnahme des Sonnenstroms durch die Netzbetreiber gegen eine Marktwert-Vergütung sein, mit einem klar definierten kleinen Vermarktungskostenabschlag von 0,5 ct/kWh, die auch für Teilmengen des Stroms gilt. Die Belastung von selbst verbrauchtem und selbst erzeugtem Solarstrom durch die EEG-Umlage muss abgeschafft werden, und zwar generell für Anlagen bis 30 kWp. Des Weiteren soll eine vereinfachte Direktvermarktung eingeführt werden, damit sich die Anlagen auch ohne Viertelstundenbilanzierung und den damit verbundenen hohen Kosten am Markt versuchen können.
Für Anlagen bis 7 kWp soll dies dauerhaft gelten, für größere Anlagen gibt es Übergangszeiten. Damit wird im Gegensatz zum Vorschlag des Wirtschaftsministeriums eine private Nutzung des Stroms als Eigenverbrauch und/oder in der Direktvermarktung möglich. Natürlich soll es auch Ökostrom-Herkunftsnachweise für den Strom geben.
Mutloses Ministerium
„Dem Wirtschaftsministerium fehlt der Mut, die Menschen und Unternehmen vor Ort einfach mal machen zu lassen. Dabei brauchen wir keine kleinteilig zentral verwaltete Energiewende, sondern Freiräume, in denen sich vor Ort kreative Lösungen für die kommenden Phasen dieser Transformation entwickeln können“, erklärt Naturstrom Chef Dr. Meyer. Die frühen und weiterhin gut laufenden alten Solaranlagen sollten wieder Pionierarbeit für neue dezentrale Geschäftsmodelle leisten.
Positionen punktgenau:
Solarstrom aus Ü20-Anlagen bis 100kWp kann zunächst weiterhin ohne Viertelstunden-Bilanzierung durch die Netzbetreiber abgenommen werden. Die Anlagenbetreiber*innen erhalten für den voll oder nach Eigenverbrauch teilweise eingespeisten Ökostrom den Solar-Marktwert minus einen kleinen Abschlag von 0,5 ct/kWh. Die Finanzierung läuft über das EEG-System.
Für Anlagen bis 7 kWp gilt dies bis mindestens 2027.
Bei größeren Anlagen (7-100kWp) gilt dies übergangsweise vorerst für maximal zwei Jahre. In dieser Zeit sollen neue Prozesse etabliert und der Roll-out der in dieser Anlagenklasse ohnehin verpflichtenden Smart Meter umgesetzt werden.
Grundsätzlich fallen alle Anlagenbetreiber*innen automatisch in diese Auffanglösung, wenn sie sich nicht um andere Vermarktungsformen bemühen. Wilde Einspeisung wird so vermieden und der Solarstrom kann weiter im System genutzt werden.
Die sonstige Direktvermarktung für kleine Anlagen wird vereinfacht und komplett digitalisiert. So soll die Umstellung für Betreiber*innen attraktiv und rentabel werden. Mit einer solchen, bereits von anderen Marktakteuren vorgeschlagenen „kleinen Direktvermarktung“ sorgen Stromhändler zunächst alternativ zu den Netzbetreibern, später als einzige Option für die Marktintegration des Solarstroms.
Die Bilanzierung soll zunächst über Standardlastprofile erfolgen, später bei größeren Anlagen im Viertelstundentakt.
Viertelstunden-Bilanzierung bei Anlagen soll für Anlagen kleiner 7 kWp dauerhaft entfallen. Stattdessen kommen Standardlastprofile zum Einsatz, die den Eigenbedarf berücksichtigen.
Auch bei größeren Anlagen bis 100 kWp entfällt im Rahmen einer kleinen Direktvermarktung zunächst die Pflicht zur Viertelstunden-Bilanzierung. Diese soll schrittweise eingeführt werden, wenn die Vermarktungsprozesse in diesem Segment vollständig digitalisiert sind und auch weitgehend eine direkte Bilanzierung und Steuerung des Verbrauches möglich ist.
Aktuell sind die Kosten für die Direktvermarktung zu hoch. Die Einspeisung sollte im ersten Schritt ebenfalls über Standardlastprofile auf Basis bisheriger Einspeisungen dieser Anlagenklasse(n) in den Bilanzkreisen erfolgen.
Kritik am EEG-Entwurf von vielen Seiten
Kritik hagelt es von vielen Seiten für den EEG-Referentenentwurf. Das war nicht anders zu erwarten, denn Wirtschaftspolitik ist in Deutschland Konzernpolitik. Im Fall der Erneuerbaren fehlt es im Bundeswirtschaftsministerium an Wissen, Verständnis und am Willen zu intelligenter, dezentraler und bürgernaher Energieversorgung. Das dezentrale, regionale liefert natürlich keine Konzernlobby, das wäre wieder ihre Interessen. Das Bundeswirtschaftsministerium macht sich kein eigenes Bild, es scheidet von der konservativen Energielobby Vorgekautes als Referentenentwurf aus. Wie anders könnte ein Ministerium des Volkes derart unsinnige Regeln erdenken, bei denen vor dem Hintergrund der Energiewende die Betriebskosten kleiner Photovoltaikanlagen weit über deren Einnahmen liegen?
Manfred Gorgus zum Positionspapier Naturstrom AG
Den EEG-Referententwurf, Bearbeitungsstand: 25.08.2020 11:48 Uh, finden Sie Hier.
Das NATURSTROM-Positionspapier zum Weiterbetrieb von Ü20-Solaranlagen finden Sie Hier.
Niedrige Ziele zu setzen hat beim Ausbau der Erneuerbaren Energien offensichtlich System. Dabei wurden in den vergangenen 20 Jahren alle Ausbauziele vorzeitig übertroffen, manchmal um über 30 Prozent. Die Tendenz ist steigend. Was steckt also hinter der Kleinrederei? Ist es Pessimismus, Ahnungslosigkeit oder gar politisches Kalkül?
LENK soll lenken – und zwar die Energiewende in Bayern. Das Kürzel steht für die neu geschaffene Landesagentur für Energie und Klimaschutz, die jetzt im August ihre Arbeit aufgenommen hat.
„Coronabedingt etwas verzögert, wird LENK jetzt die Energiewende gezielt voranbringen. Regionale Energie bedeutet Wertschöpfung vor Ort und Arbeitsplätze für den Mittelstand. Dieses Potenzial müssen wir heben“, erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.
Er hat gemeinsam mit Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber die neue Institution ins Leben gerufen, um der dezentralen Energiewende im Bundesland neuen Schub zu geben. LENK soll Scharnier zwischen allen Akteuren der Energiewende sein und alle nachgeordneten staatlichen Institutionen mit Verbänden und externen Partnern im Bereich Energiewende und Klimaschutz vernetzen.
Laut Glauber soll LENK zur Drehscheibe einer stabilen Energiewende und eines erfolgreichen Klimaschutzes werden. Glauber kündigte den Aufbau einer CO2-Kompensationsplattform für nicht vermeidbare Treibhausgase an. „Wir wollen eine neue Klimabörse einrichten. Unternehmen oder Behörden, die CO2-neutral werden wollen, sollen bei LENK Partner finden und deren klimawirksame Projekte in Bayern unterstützen. Wir werden die Generationenaufgabe Klimaschutz gemeinsam zum Erfolg führen“, betonte Glauber. LENK werde auch dazu beitragen, die Klimaneutralität der Staatsregierung bis 2030 zu erreichen.
LENK-Leiter Dr. Ulrich Buchhauser hat als Ingenieur vielseitige berufliche Erfahrung gesammelt, zuletzt im Bereich Energieeffizienz und Umweltschutz bei einem Konzern für Anlagen- und Maschinenbau. Mit seinem aktuell im Aufbau befindlichen Mitarbeiterstab von knapp 20 Personen und einem Jahresetat von vier Millionen Euro wird Buchhauser vorhandene Umwelt- und Energieeinrichtungen im Freistaat koordinieren, Aktivitäten bündeln und dadurch der Energiewende mehr Schlagkraft verleihen, meldet das Wirtschaftsministerium in Bayern. LENK soll dezentrale Energieversorgung aktiv gestalten, außerdem informieren, Maßnahmen umsetzen sowie inhaltliche Akzente setzen. „Es ist mir eine Ehre, eine bayernweite Behörde aufbauen und leiten zu dürfen“, erklärte Buchhauser bei der Eröffnungsrede.
LENK hat ihren Sitz im Regensburger Innovationszentrum TechBase und ist Teil des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Der Heizungshersteller Stiebel Eltron warnt vor einem Exodus in der Heizungsbranche, ähnlich dem der Solarbranche.
Mit der weltweiten Energiewende ist klimafreundliche Wärmepumpen-Technologie auf dem Vormarsch. Vielleicht überraschend ist, dass laut Stiebel Eltron die Revolution im Heizungskeller vor allem in China, Japan und den USA stattfindet und zwar mit atemberaubendem Tempo. Mehr als 80 Prozent der weltweit neu installierten Wärmepumpen werden in diesen drei Ländern eingebaut. Mit Steuernachlässen und staatlichen Anreizen bauen die Hersteller in Asien und den USA ihre Marktposition für die Energiewende aus. In Deutschland passiert das Gegenteil: Die Heizungsbranche zwischen Nordsee und Alpen wird mit staatlichen Steuer- und Abgabenlasten auf den Betrieb von Wärmepumpen ausgebremst. Das kostet mittel- bis langfristig nicht nur neu entstehende Arbeitsplätze, vielmehr noch fehlt ohne starken Heimatmarkt der deutschen Heizungsindustie die Basis für den internationalen Wettbewerb.
Droht ein Szenario wie vor 10 Jahren in der Solarbranche?
Der schnelle Niedergang der deutschen Solarindustrie führte vor zehn Jahren drastisch vor Augen, wie schnell eine solide Wettbewerbsposition verloren gehen kann. Der deutsche Marktanteil von weltweit rund 20 Prozent stürzte 2008 ab – staatlich subventionierte Firmen aus China machten das Rennen und deutsche Hersteller wie beispielsweise Bosch lösten ihre Solarsparten am Ende vollständig auf.
Deutschland blockiert Umwelt-Technologie
Aktuell blockieren die extrem hohen Strompreise im Heimatmarkt die Zukunftstechnologie der deutschen Heizungshersteller: Die mit Strom betriebenen Wärmepumpen sind Öl- und Gasheizungen in der CO2-Bilanz weit überlegen, können aber ihren umweltfreundlichen Vorsprung nicht ausspielen. Der Grund: Einerseits sind im Preis von Öl und Gas die Kosten der CO2-Emissionen im Gegensatz zum Strom nicht enthalten, andererseits wird der Strom außerdem noch rund 6 Mal so hoch mit Steuern und Abgaben belastet. Damit wird der für den Klimaschutz dringend benötigte Vormarsch der Wärmepumpe in Deutschland ausgebremst.
Das Ausland macht den Fehler nicht
Dieser Fehler wird im Ausland nicht gemacht. In China, Japan und den USA treten die mit günstigem Strom angetriebenen Wärmepumpen den Siegeszug an. Die Hersteller dieser Länder bauen große Stückzahlen auf und können damit immer kostengünstiger produzieren.
Fatale Folgen für den Standort Deutschland
Die Folgen für den Standort Deutschland könnten fatal sein. In der jüngst veröffentlichten Studie „Chancen und Risiken für die deutsche Heizungsindustrie im globalen Wettbewerb“, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), stellen die Experten fest: „Globale Wettbewerber im Wärmepumpenmarkt werden den Vorteil großer Stückzahlen mit geringen Stückkosten nutzen“, sagt Dr. Volker Breisig von PwC. „Die Hersteller aus den asiatischen Ländern profitieren davon, dass das Funktionsprinzip der dort weit verbreiteten Klimaanlagen mit den luft- und wassergeführten Wärmepumpen vergleichbar ist. Das macht den Markteintritt in Europa relativ einfach möglich. Schon jetzt drängen Hersteller aus dem asiatischen Raum auf den europäischen Markt. Wir müssen uns auf einen international umkämpften Markt einstellen“, so Breisig.
Skandinavien bei der Energiewende erfolgreich
In Europa werden die meisten Wärmepumpen derzeit in den skandinavischen Ländern installiert – auch hier sind die für den Betrieb wichtigen Strompreise niedrig: In Norwegen, Schweden und Finland sind es mehr als 20 Wärmepumpen pro 1.000 Haushalte – in Deutschland bisher nur gut 2. Für die Zukunft schlagen die PwC-Experten vor, die regulatorischen Rahmenbedingungen anzugleichen und Deutschland für den internationalen Wettbewerb fit zu machen. Der von der Bundesregierung im Rahmen des Klimapakets für das kommende Jahr eingeführte CO2-Preis sowie der nationale Emissionshandel seien ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Chance für deutsche Heizungsindustrie
„Deutschland hat jetzt noch die Chance, als technologischer Marktführer im Heimatmarkt sowie im internationalen Wettbewerb sehr erfolgreich zu sein“, sagt STIEBEL ELTRON-Geschäftsführer Kai Schiefelbein. „Das Potential für Arbeitsplätze bei den Herstellern von Wärmepumpen und beim Einbau im Heizungshandwerk sind enorm. Wie die Experten von PwC in der Wettbewergsanalyse festgestellt haben, sollte die Politik in Deutschland die staatlichen Rahmenbedingungen aber schnell korrigieren, damit sich ein Szenario wie bei der Solarindustrie nicht wiederholen kann“, so Kai Schiefelbein. „Eine deutliche Strompreissenkung ist dafür das richtige Signal. Eine solche Maßnahme würde zudem auch zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen, wie verschiedene Studien zeigen.“
Über STIEBEL ELTRON
STIEBEL ELTRON wurde 1924 gegründet und gehört mit weltweit 3.900 Mitarbeitern einem Jahresumsatz von 593 Millionen Euro zu den führenden Unternehmen auf dem Markt der Erneuerbaren Energien, Wärme- und Haustechnik.
Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten künftig einheitliche Regelungen. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das so genannte Gebäudeenergiegesetz gebilligt. Es gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren.
Effiziente Anlagentechnik
Erreicht werden sollen die Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Gesetzesbeschluss schreibt vor, wie sie zur Wärme- und Kälteversorgung einzusetzen sind.
Austauschprämie für Ölheizungen
Außerdem sieht er ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Für diejenigen, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, gibt es eine Austauschprämie.
Zahlreiche Änderungen gehen auf Bundesrat zurück
Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in zahlreichen Punkten geändert und dabei viele Anregungen des Bundesrates übernommen. So wurden mit dem Gesetzesbeschluss die Erneuerbaren Energien mit Photovoltaik-Strom und Biomethan gezielt gestärkt. Außerdem enthält er innovative Ansätze mit Regelungen zu Wasserstoff, Grauer Energie, CO2-Bilanzierung und der Berücksichtigung synthetischer Brennstoffe. Letzteres hatten die Länder ausdrücklich gefordert. Gleiches gilt für das nunmehr beschlossene Verbot von Kohlekesseln.
52-GW-Ausbaudeckel und Abstandsregeln für Windräder
Darüber hinaus hat der Bundestag den 52-GW-Ausbaudeckel für Solaranlagen abgeschafft – eine Maßnahme, die die Länder mehrfach gefordert hatten.
Sie erhalten künftig die Möglichkeit, landesgesetzliche Mindestabstände von höchstens 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung vorzusehen. Dies soll die Akzeptanz von Windenergieanlagen erhöhen. Die umstrittene bundeseinheitliche Abstandsregelung ist damit vom Tisch.
Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Drei Monate später soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Bereits einen Tag nach der Verkündung gelten die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels und die Regelung zum Mindestabstand für Windräder.
Entschließung: Noch Handlungsbedarf bei Gebäudeenergieeffizienz
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bundestag die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels für Solaranlagen beschlossen und das Energiesparrecht für Gebäude zusammengeführt hat. Zugleich betont er, dass es bei der Entwicklung von klimapolitisch notwendigen Gebäudesanierungsstrategien auch darum gehen muss, die Belange der Mieterinnen und Mieter zu berücksichtigen. Für den zügigen Ausbau einer CO2-neutralen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien müssten außerdem entsprechende Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden.
Grubengas den Erneuerbaren Energien gleichstellen
Darüber hinaus drängt der Bundesrat darauf, Grubengas den Erneuerbaren Energien und auch der Biomasse gleichzustellen – eine Forderung, die er bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf erhoben hatte (siehe BR-Drs 584/19). Die Entschließung geht nun an die Bundesregierung, die darüber entscheidet, ob sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 den Weg freigemacht für den kurz zuvor vom Bundestag beschlossenen Kohleausstieg. Damit steht fest: Die Stein- und Kohlekraftwerke in Deutschland werden bis 2038 stillgelegt.
Bis 2038 werden Stein- und Kohlekraftwerke stillgelegt
Das Gesetz bestimmt den genauen Zeitplan für das Abschalten der Werke. Bis 2022 soll der Anteil der Kohleverstromung durch Stein- und Braunkohle auf jeweils 15 Gigawatt reduziert werden. Bis 2030 folgen weitere Reduktionen: Auf rund acht Gigawatt-Leistung bei der Steinkohle und neun Gigawatt-Leistung bei der Braunkohle. Die Verringerung soll kontinuierlich erfolgen: In Jahren, in denen weniger Braunkohlewerke vom Netz gehen, sind mehr Steinkohlewerke stillzulegen.
Konkreter Zeitpunkt für Braunkohlewerke
Das Abschalten der jeweiligen Braunkohlekraftwerke erfolgt zu konkreten Zeitpunkten über vertragliche Vereinbarungen mit den Betreibern. Für deren Entschädigung stehen insgesamt 4,35 Milliarden Euro zur Verfügung.
Das Ende der Steinkohle: Je früher desto besser
Steinkohlekraftwerke werden über Ausschreibungsverfahren stillgelegt werden. Die genauen Rahmenbedingungen für die Steinkohle waren bis zuletzt umstritten. Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag beschlossen, dass sich Steinkohle-Betreiber bis 2027 auf Ausschreibungen bewerben können, um ihre Werke gegen Entschädigung abzuschalten. Bisher war dies nur bis 2026 geplant.
Höchstpreise für Ausschreibungen angepasst
Die Höchstpreise für die Ausschreibungen hat der Bundestag entsprechend angepasst. Grundsätzlich gilt: Je früher die einzelnen Werke abgeschaltet werden, desto höher fällt die Entschädigung aus. Ab 2031 erfolgt die Stilllegung dann per Gesetz. Für junge Steinkohleanlagen gibt es zudem eine Härtefallregelung. Die Vorgaben für die Steinkohle gelten nach dem Bundestagsbeschluss auch für Braunkohle-Kleinanlagen.
Entschädigung für ältere Beschäftigte
Beschäftige im Tagebau oder in einem Kohlekraftwerk erhalten nach dem Gesetzesbeschluss ein Anpassungsgeld, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren und mindestens 58 Jahre alt sind. Die Auszahlung läuft bis zum Eintritt in die Rente, längstens über fünf Jahre. Beschäftigte, die vorzeitig in Rente gehen, können einen Ausgleich für Rentenabschläge erhalten.
Kompensationen für Strompreisanstieg
Ebenfalls geregelt werden Kompensationen für den Anstieg von Strompreisen, der auf den Kohleausstieg zurückzuführen ist. Damit die dauerhafte und möglichst kostengünstige Energieversorgung sichergestellt bleibt, müssen die Auswirkungen des Kohleausstiegs laut Gesetzesbeschluss regelmäßig überprüft werden. Dabei geht es insbesondere um die Aspekte Versorgungssicherheit und Entwicklung der Strompreise.
Zertifikate sind zu löschen
Weitere Bestimmungen betreffen Emissionszertifikate, die durch das Stilllegen von Kraftwerken frei werden: Sie sind zu löschen. Dadurch soll die Kohlemaßnahme auch europäisch eine positive Wirkung entfalten.
Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
Darüber hinaus sieht der Gesetzesbeschluss eine Verlängerung und Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor. Kraftwerksbetreiber sollen Anreize bekommen, von Kohle auf flexible und klimafreundlichere Stromerzeugung umzurüsten. Hierfür wird der Kohleersatzbonus für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Kohlebasis umgestaltet und erhöht. Die konkrete Ausgestaltung des Kohlebonus hat der Bundestag noch einmal differenziert.
Gesetzlich festgeschrieben: 65 Prozent-Ziel
Eine weitere Änderung, die auf den Beschluss des Bundestages zurückgeht: Das Ziel, bis 2030 65 Prozent des Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu beziehen, ist nun gesetzlich festgeschrieben.
Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass Erneuerbare Energien Gesetz schnell zu reformieren. In einer am 3. Juli 2020 gefassten Entschließung schlägt er zahlreiche Maßnahmen vor, damit das Klimaschutzziel 2030 mit einem Anteil von 65 Prozent an Erneuerbaren Energien tatsächlich erreicht werden kann.
Umfassende Maßnahmen erforderlich
Hierzu gehört unter anderem eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich, wobei es um eine Absenkung der EEG-Umlage und der Stromsteuer sowie steigende CO2-Preise in den Sektoren Wärme und Verkehr gehen soll. Um einen Anstieg der EEG-Umlage zu verhindern, die in Folge der coronabedingt niedrigen Börsenstrompreise droht, fordert der Bundesrat kurzfristige Haushaltszuschüsse.
Windenergie weiter ausbauen
Außerdem bräuchte es geeignete Instrumente, um den Ausbau der Windenergie an Land vorantreiben zu können. Handlungsbedarf sehen die Länder auch bei den Regelungen für Zuschaltbare Lasten. Sie dürften nicht nur auf „Power-to-Heat“ Anlagen begrenzt sein.
Bedingungen für Biomasseanlagen verbessern
Zudem müssten die Rahmenbedingungen für Biomasseanlagen angepasst werden, um bestehende Biogasanlagen auf eine hocheffiziente stromgeführte KWK-Fahrweise umrüsten zu können.
Ausbauziel für Off-Shore-Anlagen anheben
Weiter fordert der Bundesrat, das Ausbauziel für Windenergieanlagen auf See anzuheben und im geplanten Windenergie-auf-See-Gesetz flexible Lösungen für die Wasserstoffproduktion aus Offshore-Windenergie zu ermöglichen, die eine kombinierte Erzeugung von Strom und Wasserstoff auf See und an Land einschließen.
Photovoltaik besser fördern
Darüber hinaus sei es notwendig, Bürgerenergieprojekte wirksamer zu unterstützen, den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Windenergie-Altanlagen zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle zu überarbeiten, um einen stärkeren Anreiz für Photovoltaik auf Dächern zu setzen.
Entschließung geht an Bundesregierung
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Post-EEG: Alternative Geschäftsmodelle für Windenergie schaffen
Der Bundesrat möchte vermeiden, dass bestehende Windenergieanlagen, die 2021 aus der EEG-Förderung fallen, stillgelegt werden. In einer am 3. Juli gefassten Entschließung fordert er, wirtschaftliche Alternativkonzepte zu schaffen, die einen Weiterbetrieb der Anlagen ermöglichen.
Rahmenbedingungen verbessern
Seiner Ansicht nach bieten sich im Bereich Power Purchase Agreements und in der regionalen Grünstromvermarktung neue Geschäftsmodelle, deren Rahmenbedingungen jedoch verbessert werden müssten.
Repowering vereinfachen
Deutlich spricht er sich zudem dafür aus, Repowering genehmigungsrechtlich zu vereinfachen, um bestehende und in der Regel akzeptierte Standorte zu erhalten.
Entschließung geht an Bundesregierung
Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Mit dem Start der österreichweiten PV-Kleinanlagenföderung bis zu einer Anlagenleistung von 5 kWp soll die Breitenwirkung gesteigert werden. Die Fördermittel wurden auf 10 Mio. Euro aufgestockt. Das ist mehr als das Doppelte vom letztjährigen Budget. Der Östereichische Photovoltaikverband rechnet mit der Realisierung von knapp 10.000 Kleinanlagen durch die Fördermittel, was im Jahresprogramm des Klima- und Energiefonds den Schwerpunkt auf die Photovoltaik setzt.
Wegen der Corona-Krise und dem damit verschobenen Bundesbudgetbeschluss verzögerte sich der Förderstart und der Förderzeitraum wird bis Ende März 2021 verlängert. Förderanträge können unkompliziert ab sofort eingereicht werde. Die Umsetzungsfrist von 12 Wochen läuft ab dem Tag der Antragstellung.
Mit dem Startschuss der Kleinanlagenförderung und dem in der Vorwoche angekündigtem Konjunkturpaket mit 230 Mio. Euro für den Ausbau der Erneuerbaren Energie, setzt Bundesministerin Leonore Gewessler einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele bei gleichzeitiger Belebung der heimischen Wirtschaft und Beteiligung der Bevölkerung an der Klimawende. „Wir sind erleichtert, dass diese so wichtige und breitenwirksame Kleinanlagenförderung des Klimafonds endlich startet und durch die Erhöhung des Förderbudgets, die Wichtigkeit der Sonnenstrom-Erzeugung erkannt wird. Das heute vorgestellte Schwerpunktprogramm des Klimafonds leitet die benötigte Solar-Revolution für jedermann ein! Nichtsdestotrotz zeigt gerade der verzögerte Start, wie wichtig Kontinuität und Planbarkeit für die Branche ist. Das Gewerbe hatte mit dem Ausbleiben der Förderung sehr stark zu kämpfen“, zeigt sich Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Photovoltaic Austria, nun erleichtert. Zusätzlich zur Kleinanlagenförderung wird im aktuellen Jahresprogramm der Sonnenstromausbau in Klima- und Modellregionen gefördert. In der separaten Förderschiene können Anlagen bis 1 MW um eine Förderung ansuchen.
Weitere umfassende Maßnahmen für Klima-Zielerreichung unerlässlich
Für den notwendigen PV-Ausbau bis 2030 müssen jedoch neben konstanten Rahmenbedingungen noch weitere Hebel in Bewegung gesetzt werden. Einen wesentlichen Beitrag muss dabei das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ab dem kommenden Jahr liefern. Es befindet sich in der Finalisierung und soll den Grundstein für eine erneuerbare Stromzukunft legen. „Klar ist mittlerweile, dass wir einen umfassenden PVAnlagenmix benötigen, um das gesamte Sonnenstrom-Potenzial nutzbar zu machen.
Bundestag beschließt mit der 11. Änderung des EEG 2017 die Abschaffung des 52-GW-Deckels!
Der Bundestag hat am 18. Juni 2020, das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung beschlossen.
Hierin ist unter anderem die Abschaffung des 52-GW-Deckels für Solaranlagen, dem sogenannten Solardeckel enthalten. Einem weiteren geförderten Ausbau der Solarstromversorgung in Deutschland sollte also nichts mehr im Wege stehen.
Noch vor kurzem hatten mittelständische Ökostromanbieter gegen den Solardeckel Klage erhoben Der Deckel muss weg….
Bayern steigert sein Kontingent von Photovoltaik Freiflächenanlagen auf 200 Anlagen pro Jahr. Das ist eine Steigerung um 65 Prozent. Damit soll der Ausbau der Solarenergie im Freistaat stärker vorangetrieben werden.
Bayern stiegert zum 1. Juli die jährliche Höchstgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten von derzeit 70 auf 200 Anlagen. Der bayerische Energieminister Aiwanger begründet diese Maßnahme mit einem fast ausgeschöpfte bayerischen Kontingent von 54 gewonnenen Ausschreibungen auf Flächen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten.
Mit der Erhöhung auf 200 Anlagen reagiert Bayern auf das in diesem und im nächsten Jahr erhöhten bundesweiten Ausschreibungsvolumen für Photovoltaik und will zusätzliche Perspektiven für Investoren schaffen.
Zusätzlich will Bayern aber auch die Installation von PV-Dachanlagen forcieren und deren Ausbau finanziell unterstützen. Das klingt nach weiteren landeseigenen Förderprogrammen für die Solarstrominstallation und wahrscheinlich auch Speicherinstallationen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. lobt den Einsatz der Bundesregierung beim Kampf gegen Covid-19, mahnt aber gleichzeitig vor dem globalen Problem des Klimawandels, der keine Corona-Pausentaste kennt.
Der Verband meldet: Vor dem Klimakollaps können wir uns nicht durch zwei Meter Mindestabstand, eine Herdenimmunität oder einen Impfstoff schützen. Stattdessen empfehlen Experten hier übereinstimmend als wichtigstes „Gegenmittel“ einen deutlich schnelleren Ausbau Erneuerbarer Energien, allen voran der Solarenergie. Wir sollten auch hier den Empfehlungen der Experten folgen.
Der Verband beklagt Untätigkeit der Bundesregierung beim Klimaschutz und spricht sogar von einem „klimapolitischen Rollback“. So lägen zurzeit wichtige Klimaschutzmaßnahmen wie das Kohleausstiegsgesetz auf Eis. Die Geschäftserwartung der Solarbranche befänden sich im freien Fall, weil die Bundesregierung den in Kürze erreichten Förderdeckel für neue Photovoltaik-Dächer noch immer nicht beseitigt hat. Der deutsche Solarverband mahnt: Wenige ausbleibende Federstriche zu gesellschaftlich längst geeinten Reformen gefährden derzeit Deutschlands Glaubwürdigkeit beim Klimaschutz und nebenbei die Existenz tausender Jobs in der Solarbranche.
Der Verband wirft der Berliner Regierung bewusste Investitionsverhinderung vor: Hunderttausende Menschen und Unternehmer wollen weiterhin in Photovoltaik investieren, könnten durch den drohenden Förderstopp nun aber bereits im Sommer daran gehindert werden.
Die Forderung des Bundesverbandes lautet, gleichen Einsatz beim Klimaschutz wie im Kampf gegen die Pandemie: Die Politik stellt derzeit unter Beweis, wie engagiertes Handeln weltweit erfolgreich viele tausend Menschenleben retten kann. Der Kampf gegen den weltweiten Klimawandel erfordert jetzt ein nicht minder beherztes Anpacken.Konjunkturpakete für die Wirtschaft dürfen nicht zu Bremsklötzen werden, sie müssen zu Beschleunigern der Energiewende werden.
Wenn Eloktromobilität flächendeckend in Deutschland Fuss fassen soll, sollte auch das Recycling der Traktionsbatterien auf die wachsende Zahl von Elektrofahrzeugen abgestimmt sein. Was sagt das Umweltbundesamt zum Thema Kapazitäten beim Recycling von Traktionsbatterien?
Eine Anfrage beim Bundesamt für Umweltschutz ergab, das aktuell Kapazitäten zum Akkurecycling von Lithium-basierten Batterien in Deutschland und Europa aufgebaut werden. Die aktuell vorhanden Kapazität reicht aus für das Recycling der Akkus von rund 50 Elektroautos, pro Jahr!
Stand heute gibt es in Deutschland exakt sieben Unternehmen für das Recycling lithiumhaltiger Altbatterien mit Kapazitäten von 1000 bis 10.000 Tonnen pro Jahr. Die Gesamtkapazität aller Betriebe in Deutschland wird mit 21.200 Tonnen pro Jahr angegeben. Das reicht aus, um pro Jahr die Akkus von 52.000 Elektroautos mit einem Gewicht von 400 Kilogramm je Fahrzeug zu bearbeiten. Der Akku eines Tesla Model S bringt es auf stattliche 600 Kilogramm. Für flächendeckende Elektromobilität, stationäre Stromspeicher und all die Lithium-basierten Akkus aus anderen Anwendungen reichen bestehende Kapazitäten nicht aus und müssen ausgebaut werden.
Für das europäische Ausland nennt das Umweltbundesamt insgesamt vier Recyclingunternehmen. Zwei in Frankreich, eines in Finnland und eines in Belgien. Nur vom finnischen Akkurecycler ist die Kapazität bekannt, 7000 Tonnen pro Jahr.
Dies Kapazitäten sind wenig überzeugend, zumal das Recycling selbst noch der Optimierung bedarf. Laut EU-Vorschrift sollen mindestens 50 Prozent einer Traktionsbatterie recycelt werden. Glaubt man internen Informationen, wird bei den Lithium-Ionen Akkus eine Rate von gerade 35 Prozent erreicht. Höhere Prozentraten sind nur möglich, weil Stahlgehäuse mit zum Recyclingprozess gerechnet werden. Das schwierige Recycling dürfte mit ein Grund für intensive Forschungsbemühungen bei Thema Akku auf europäischer Ebene sein.
„Mehr Recycling“ von Elektrofahrzeugen und Traktionsbatterien
Dazu schreibt das Bundesumweltamt: „Auch wir plädieren für den weiteren Ausbau der Anlagenkapazitäten zur Verwertung von Lithium-Ionen-Batterien – einhergehend mit der zu erwartenden Zunahme der E-Fahrzeuge bzw. dem Rücklauf der gealterten Traktionsbatterien – sowie für eine Weiterentwicklung der Effizienzanforderungen an Recyclingverfahren. Die Rückgewinnung von (teils kritischen) Rohstoffen wie beispielsweise Lithium aus Batterien oder Neodym und weiteren Seltenen Erden aus Elektromotoren kann so gesichert werden. So wären beispielsweise Separations- und Rückgewinnungsverpflichtungen für bestimmte (kritische) Metalle wünschenswert, um sie als Sekundärrohstoffe in neuen Anwendungen einsetzen zu können und somit die Abhängigkeit und Produktion von Primärrohstoffen zu reduzieren. Möglichkeiten für eine EU-weite rechtliche Verankerung können konkret in dem neuen von der Europäischen Kommission geplanten Regelwerk einer „nachhaltigen Batterieverordnung“ bestehen.“
Bestand an Elektrisch betrieben Personenwagen in Deutschland
Eine kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn , Lisa Paus, Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ergab im Jahr 2018, dass am 01. Januar 2018 knapp 54.000 Elektro PKW in Deutschland zugelassen waren, bei einem PKW-Bestand von 46,5 Millionen Fahrzeugen. Das entspricht bei PKW einem E-Mobility Anteil von rund 0,12 Prozent. Trotz des geringen Anteils von Elektroautos sind es zu viele für die aktuell in Deutschland vorhandenen Recyclingkapazitäten für Lithium-Akkus, zumal der E-Autobestand durch höhere Kaufprämien wachsen dürfte.
Zur Rücknahme verpflichtet
Wer Batterien verkauft muss sie unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen. Auf der anderen Seite sind Endnutzer gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien bei den Vertreibern von Batterien oder den Sammelstellen der Wertstoffhöfe/ Schadstoffmobile abzugeben. Keinesfalls gehören Altbatterien – beispielsweise auch beschädigte Altbatterien und Knopfzellen – in den Hausmüll oder in die Umwelt.
Batterien für Elektrofahrzeuge werden nach dem Batteriegesetz der Batterieart „Industriebatterien“ zugeordnet. Vertreiber müssen die Altbatterien von den Endnutzern kostenfrei zurücknehmen, die Hersteller wiederum müssen den Vertreibern und Altfahrzeugverwertern eine kostenlose Rückgabemöglichkeit anbieten. Industrie-Altbatterien werden insbesondere über die Vertreiber (Händler der Industriebatterien im Sortiment führt, unabhängig von Marke und Bauform), die Behandlungseinrichtungen für Altfahrzeuge nach der Altfahrzeug-Verordnung und über gewerbliche Altbatterieentsorger erfasst.
Kosten im Falle einer Entsorgung durch Endverbraucher
Für diesen Fall nennt das Umweltbundesamt Kosten von bis zu 3000 Euro pro Tonne für fachgerechte Rücknahme und Zuführung zum Recycling von Lithiumbatterien.
Sollten E-Mobil Hersteller selbst für Recycling sorgen?
Ein weitere kleine Anfrage der Fraktion der FDP im September des Jahres 2018 ergab, dass die Recyclingkosten pro Tonne Lithium-Batterien sehr stark mit dem Kobalt-Anteil in einer Batterie zusammenhängen. Ist dieser hoch sinkt der Preis, ist er niedrig steigt der Preis für das Recycling. Als marktüblich wurden in der Anfrage Preise von 500 Euro pro Tonnen bis zu 1500 Euro pro Tonne genannt.
Lohnt sich das Recycling von Lithium-Akkus?
Diese Frage wurde vor knapp zwei Jahren ebenfalls in der kleinen Anfrage der FDP gestellt und von der Bundesregierung wie folgt beantwortet: „Insgesamt weisen lithiumhaltige Altbatterien – im Gegensatz zu Blei-Säure-Altbatterien – bislang einen negativen Marktwerkt auf. Für die Recyclingbetriebe von lithiumhaltigen Altbatterien sind in erster Linie die hohen, erzielbaren Preise für die Sekundärrohstoffe Kobalt und Nickel interessant. Sinkende Kobaltmengen in Traktionsbatterien werden den negativen Marktwert dieser Altbatterien verstärken.“
Die Wirtschaftlichkeit des Recycling soll aus Sicht der Bundesregierung durch die erwartetet Menge an Lithium Altbatterien irgendwann ins Positive kippen.
Eine erwartete steigende Lithiumnachfrage soll zu Preissteigerungen dieses Wertstoffes führen und dadurch zur wirtschaftlicheren Rückgewinnung des Lithiums aus Altbatterien führen., so die Überzeugung der Bundesregierung.
Fazit
Der Anteil von Lithium basierten Akkus bei Industriebatterien steigt jedes Jahr. 2014 lag er in Deutschland bei 2,5 Prozent, 2017 bereits bei 14 Prozent. Effizientes Recycling von Lithium basierten Akkus ist ein spannendes Thema, das noch nicht gelöst scheint. Laut unseren Recherchen wurde 2019 die von der EU vorgegebene Recyclingquote von 50 Prozent bei Lithium Traktionsbatterien von Recyclingunternehmen nur erreicht, wenn die Stahlgehäuse der Akkupakete aus Elektroautos mitgerechnet werden. In den kleinen Anfragen weist die Bundesregierung darauf hin, dass laut einer Studie 75 Prozent Recycling bei Lithium-Akkus möglich sei und das außerdem laut Angabe der Recyclingunternehmen Kapazitäten jederzeit erweitert werden können. Unsere Nachfrage bei einem Lithium Recyclingbetrieb ergaben, dass die Recyclinquote bei Traktiosnbatterien abzüglich der Stahlgehäuse bei 35 Prozent liegt.
Aber Unzufriedenheit ist der Antrieb allen Fortschritts, weshalb beim Lithiumbatterie-Recycling viel Fortschritt zu erwarten sein sollte – oder in Zukunft eine neue Akkutechnik, bei der von Anfang an auf eine Kombination aus hoher Energiedichte, Leistung und exzellenten Recyclingfähigkeiten geachtet wird.