Am 16. August 2023 wurde das Solarpaket 1 vom Bundeskabinett beschlossen. In einem gemeinsamen Pressepapier von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ein schneller Ausbau von Photovoltaik vor allem bei Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen versprochen.
Installiert werden sollen Photovoltaikanlagen mindestens zur Hälfte als Dachanlagen, aber auch als Freiflächenanlagen. Ziel ist eine regionale, ortsnahe Erzeugung von Strom für Eigenverbrauch und ohne lange Transportwege. In der Freifläche soll Flächenkonkurrenz durch Agri-PV verhindert werden, die eine Doppelnutzung von Boden ermöglicht, sowohl für landwirtschaftlichen Nutzung, als auch für die Erzeugung von erneuerbaren Energien. Dafür sollen im EEG (erneuerbare Energien Gesetz) der Begriff der „Biodiversitäts-PV“ eingeführt werden, eine Mindestöffnung der landwirtschaftlichen Fläche von 1 % für PV-Anlagen pro Bundesland sowie neue Förderungssätze aufgenommen werden. Der Prozess soll laut Ministerien spätestens im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.
PV auf landwirtschaftlichen Flächen
Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete werden grundsätzlich für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet. Die Mindestöffnung beträgt 1 % der landwirtschaftlichen Flächen eines Landes bis 31.12.2030, ab 2031 sind es 1,5 % der landwirtschaftlichen Flächen. Bundesländer können aus der Verpflichtung aussteigen, wenn bereits viele landwirtschaftliche Flächen durch PV-Anlagen genutzt werden.
Werden Flächen in einem benachteiligten Gebiet durch Rückbau von Photovoltaikanlagen wieder frei, kann in benachteiligten Gebieten wieder die gleiche Leistung wieder zugebaut werden. Interessant ist, dass im Solarpaket im Zusammenhang mit Fläche von Leistung gesprochen wird. Eine Freiflächenanlage, die nach 20 Jahren rückgebaut wird, dürfte mit neuer Modultechnik auf gleicher Fläche die doppelte Leistung – oder mit der Hälfte der Fläche die gleiche Leistung wie die alte Anlage liefern.
Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz sind auch in Zukunft von einer EEG-Förderung ausgenommen.
Agri-PV erhält eigene Förderung
Für Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und PV über Parkplätzen wird eine eigene Unterkategorie im EEG mit eigenem Höchstwert von 9,5 ct/kWh in den Ausschreibungen eingeführt. Darunter fallen extensive Agri-PV-Anlagen mit
mindestens 2,10 Meter lichter Höhe, Module aufgeständert sowie
vertikale Agri-PV mit lichter Höhe von mindestens 2,10 Meter.
Einen Extrabonus gibt es für extensive Bewirtschaftung. Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber z.B. nachweisen, dass sie keine Herbizide auf Agri-PV-Flächen einsetzen.
Biodiversitäts-PV wird im EEG festgeschrieben
Die Bundesregierung will den Begriff der „Biodiversitäts-PV“ ins EEG aufnehmen. Das soll eine besonders naturverträgliche Variante der Freiflächen-PV werden. Die genauen Anforderungen sollen bis zum Frühjahr 2024 in einer Verordnung geregelt werden.
Ende Juni 2023 unterschrieben die Geschäftsführer der ZukunftsEnergie Nordostbayern GmbH und der OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH einen Vertrag zur Gründung einer neuen Firma, der Windkraftwerke Nordostbayern GmbH, kurz „WINOB“. Die Geschäftsführung der neuen Gesellschaft wird von beiden Geschäftsführern gemeinsam durchgeführt werden. Jedes der beiden Unternehmen hält je 50 Prozent Anteile. Ziel ist es, gemeinsam für mehr Stromerzeugung aus Windkraft in der Region sorgen.
Flächen sichern
Vom Firmensitz Wunsiedel aus wird sich die WINOB GmbH auf die Projektentwicklung in den Landkreisen Wunsiedel, Hof, Tirschenreuth und Neustadt an der Waldnaab konzentrieren. Dort sollen geeignete Standorte identifiziert werden und neue Windparks entstehen. Außerdem soll für bestehende Windkraftanlagen geprüft werden, ob ein Neubau mit modernen und leistungsstärkere Windkraftanlagen sinnvoll ist. Man will das volle Windenergie-Potenzial der Region ausschöpfen.
Aktuell identifiziert die WINOB geeignete Flächen für den von Windparks, die dann von den Eigentümern gepachtet werden sollen. Danach werden die Anlagen entwickelt, gebaut und vom Unternehmen selbst betrieben. Kommunen, die mit Anteilen an der ZENOB GmbH beteiligt sind, können sich direkt an einzelnen Vorhaben beteiligen.
Alle Erneuerbarer Energien werden genutzt
Mit den Windkraftanlagen wird die neue Gesellschaft einen wichtigen Baustein zu den von der ZukunftsEnergie Nordostbayern GmbH entwickelten gesamtheitlichen Energielösungen liefern. Neben Windkraft betreibt das Unternehmen zudem Photovoltaikanlagen, Biomasse-Kraftwerk, Sektoren-Kopplung sowie Strom-Speicher.
Wirkung weit über die Landkreise
Für Dr. Oliver Bär, Landrat des Landkreises Hof, ist die ZukunftsEnergie Nordostbayern GmbH „das Mittel, mit dem wir landkreisübergreifend Energiepolitik machen wollen. Denn die ZukunftsEnergie Nordostbayern GmbH hat Vorbildcharakter in Bayern und weit darüber hinaus“. Peter Berek, Landrat des Landkreises Wunsiedel, sieht das Unternehmen als „Garant für eine schnelle und erfolgreiche Umsetzung ehrgeiziger Energieprojekte in der Region“.
Meldung aus der Immobilien-Branche: Einem Bericht zufolge soll die geplante CO₂-Steuer für das Jahr 2024 teurer werden. Anstatt von 35 Euro soll sie auf 45 Euro je Tonne CO₂ angehoben werden – und kontinuierlich steigen. Vermieter werden an den Kosten für die Steuer beteiligt. Je nach CO₂-Ausstoß des Gebäudes mit einem Anteil zwischen 0 und 95 %. Sie sollen aber Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen – noch. Das wird Konsequenzen für den Wohnungsmarkt haben und die erneuerbare Energien-Branche.
Wem bringt das was?
Dem Klima und zukünftigen Generationen – so heißt es. Als Erstes wandert mehr Geld vom Bürger zum Staat. Für Vermieter entsteht ein Modernisierungszwang. Baukosten, Energie wird teurer, die Preise für Komponenten steigen und zu guter Letzt die Mieten. Der Mechanismus: Preise für energieintensiven, aber günstigen Wohnraum steigen durch CO₂-Bepreisung, Mieter verlassen billigen Wohnraum und mieten energetisch optimierte Gebäude.
Dadurch wird Druck auf Vermieter ausgeübt, da diese an der CO₂-Steuer beteiligt werden. Abhängig vom Sanierungsstand eines Wohngebäudes sollen Vermieter zwischen 0 % und 95 % der Steuer zahlen. Natürlich werden Vermieter sofort Hunderttausende Euro in die Hand nehmen, um ihre alten Buden in ein top gedämmtes Wohngebäude umzuwandeln. Am besten Passiv-Haus- oder Plus-Energie-Haus-Standard.
Wie wirkt sich Modernisierung auf Mieten aus?
Sie werden steigen. Die Modernisierungskosten werden nach gesetzlichem Schlüssel auf die Mieten umgelegt – aktuell über einen Zeitraum von 12 Jahren. Näheres soll das Gebäude-Energie-Gesetz – kurz „GEG“ regeln, das im September verabschiedet wird. Nach eigenen Berechnungen schlägt eine energetische Modernisierung mit spürbare reduzierendem Effekt auf die CO₂-Bilanz von einem Wohngebäude der Energieklasse Klasse E mit mehreren hundert Euro Mietpreissteigerung zu Buche. Es scheint wie die Wahl zwischen Pest oder Cholera: Entweder Modernisierung oder CO₂-Steuer zahlen.
Wie teuer ist die CO₂-Steuer
Für eine 90-Quadratmeter-Wohnung entspricht das zwischen 40 und 50 Euro mehr CO₂-Steuer pro Jahr. Die dürfen sich Mieter und Vermieter teilen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) dementierte die Erhöhung – bislang.
Gerade knatterte per „Flurfunk“ aus der Immobilien-Szene eine Meldung auf den Bildschirm, dass einem Bericht zufolge die geplante CO₂-Steuer für das Jahr 2024 teurer werden soll. Anstatt von 35 Euro soll sie auf 45 Euro je Tonne CO₂ angehoben werden.
Wem bringt das was?
Dem Klima und zukünftigen Generationen – so heißt es. Als erstes wandert mehr Geld zum Staat, Mieten steigen, Baukosten auch und es entsteht ein Modernisierungszwang für Vermieter. Die Theorie hinter dem System: Preise für Wohnraum steige, Mieter verlassen billigen Woghnraum und mieten energetisch optimierte Gebäude. Vermieter zahlen die CO2-Steuer mit – abhängig vom Sanierungsstand eines Wohngebäudes zwischen 0 % und 95 % und werden aufgrund dieses Drucks sofort hunderttausende Euro in die Hand nehmen und ihre alte Bude in ein top gedämmtes Wohngebäude renovieren. Am besten Passiv-Haus- oder Plus-Energie-Haus-Standard.
Wie wirkt sich Modernisiereung auf Mieten aus?
Sie werden steigen. Die Modernisierungskosten werden nach gesetzlichem Schlüssel auf die Mieten umgelegt – aktuell über einen Zeitraum von 12 Jahren. Näheres soll das Gebäude-Energie-Gesetz – kurz „GEG“ regeln, das im September verabschiedet wird. Nach eigenen Berechnungen schlägt eine energetische Modernisierung mit spürbare reduzierendem Effekt auf die CO2-Bilanz von eime Wohngebäude der Energieklasse Klasse E mit mehreren hundert Euro Mietpreissteigerung zu Buche. Es erscheint ein wenig wie die Wahl zwischen Pest oder Cholera: Entweder Modernisierung oder CO2-Steuer zahlen.
Wie teuer ist die CO2-Steuer
Für eine 90-Quadratmeter-Wohnung entspricht das zwischen 40 bis 50 Euro mehr CO₂-Steuer pro Jahr. Die dürfen sich Mieter und Vermieter teilen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) dementierte die Erhöhung – bislang.
Vorläufige CO2-Bepreisung/ Tonne
Jahr
Preis je Tonne CO₂
Heizöl
Erdgas
2021
25 Euro
7,9 ct/l
0,6 ct/kWh
2022
30 Euro
9,5 ct/l
0,7 ct/kWh
2023
30 Euro
9,5 ct/l
0,7 ct/kWh
2024
35 Euro
11,1 ct/l
0,8 ct/kWh
2025
45 Euro
14,2 ct/l
1,1 ct/kWh
2026
55 Euro
17,4 ct/l
1,3 ct/kWh
Quelle: energie-experten.org
Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?
Für den Vermieter mehr Aufwand. Für beide mehr Kosten. Entweder man zahlt für Brennstoffe und die damit verbundenen Steuern, oder man modernisiert und hat da die Kosten. Der Verkaufspreise für Bestands-Gebäude wird in Zukunft eng mit dem Energieverbrauch zusammenhängen.
Preise von Bestands-Gebäuden werden fallen, Kosten für Sanierung werden steigen – damit auch die Mieten, da ansonsten Vermieter insolvent gehen – auch wenn manchen Politiker, diesen Zusammenhang nicht verstehen wollen oder können: Es ist tatsächlich so, dass ein Zustand, bei dem die Ausgaben die Einnahmen dauerhaft übersteigen, zur Pleite führen.
Das sagt der Energieberater:
Bauen nach aktuellen Standards ist in Deutschland teuer – so teuer, dass nach Expertenaussage das Vermieten eines Neubaus unter 11 Euro pro Quadratmeter nirgendwo in diesem Land wirtschaftlich ist. Material, Löhne, Richtlinien und Steuern – all das treibt die Preise generell nach oben, sowohl auf dem Land als auch in den Metropolen. Menschen haben zwei Möglichkeiten, dieser Situation in Zukunft entgegenzuwirken: Sie können kleiner wohnen oder teurer und hoffen, dass die Einsparungen beim Brennstoff die höheren Mieten wieder kompensieren. Leider ist aktuell noch völlig unklar, was mit dem Heizungsgesetz auf die deutsche Bevölkerung zukommt, wie sich die Brennstoffpreise in Zukunft entwickeln werden, wie die nächste Wahl ausgeht und wer dann welche Entscheidungen trifft.
Was können Vermieter tun?
Wer Wohnungen im Bestand führt und diese zukunftsfähig machen möchte, wird um eine energetische Modernisierung nicht herumkommen. Das bedeutet Auseinandersetzung mit dem Thema, Fachwissen aneignen und keine falschen Entscheidungen zu treffen und Planung der Investition. Planung ist in der aktuellen Marktlage schwierig. Die Preise für Erdsonden-Bohrungen sollen sich innerhalb von Wochen verdoppelt haben. Die Preise von Strom, Gas, Öl, Holz sind im Dauerhoch. Weitestgehend unabhängig werden, um Energiepreise zu sichern, ist Leitspruch der Stunde.
In der Kabinettssitzung vom 28. Juni 2022 hat die bayerische Regierung beschlossen den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen. Geplant ist eine zumindest teilweise Zurücknahme der 10-H Regel für Windkraftanlagen. Der Zubau von Photovoltaik auf staatlichen Dächern soll forciert werden – auch mit Beteiligung von privatem Kapital. In Zukunft soll es auch bei Gebäuden mit Denkmalschutz möglich sein, dies mit Photovoltaik auszustatten.
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. Juni 2022
1. Verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien in Bayern / Kabinett bringt Anpassung der 10 H-Regelung auf den Weg / Ausschöpfung der Photovoltaik-Potenziale staatlicher Dächer
Der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Eckpfeiler auf dem Weg zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen, aber vor allem auch unabhängigen Energieversorgung der Zukunft. Daher hat der Ministerrat beschlossen:
1. Dem Ausbau der Windkraft in Bayern kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. Mit der vorgesehenen Reform der 10 H-Regelung werden gezielte Erleichterungen zur Errichtung von Windrädern in Bayern eingeführt. In diesem Zusammenhang beschließt der Ministerrat:
Die Bayerische Bauordnung wird geändert. Es werden Ausnahmen von der 10 H-Regelung für nachfolgende Fallgruppen vorgesehen. In den von 10 H ausgenommenen Gebieten soll grundsätzlich ein Mindestabstand von 1.000 Metern von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung gelten, sofern die Wohnbebauung nicht ihrerseits nur ausnahmsweise baurechtlich zulässig ist:
Windenergieanlagen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, die in einem Raumordnungsplan für die Windkraftnutzung festgesetzt sind. Raumordnungspläne sind das Landesentwicklungsprogramm und die Regionalpläne.
Windenergieanlagen, die in einem Abstand von bis zu 2.000 Metern um ein Gewerbe- oder Industriegebiet errichtet werden und bei denen der erzeugte Strom überwiegend zur Versorgung der in dem Gewerbe- oder Industriegebiet bestehenden Betriebe bestimmt ist.
Windenergieanlagen in vorbelasteten Gebieten längs von Haupteisenbahnstrecken, Autobahnen oder vier- oder mehrstreifigen Bundesstraßen in einem Korridor von 500 Metern zzgl. der geltenden Mindest- und Sicherheitsabstände.
Repowering, bei dem eine bestehende Windenergieanlage modernisiert oder ausgetauscht wird.
Windenergieanlagen, die auf militärischem Übungsgelände errichtet werden.
Windenergieanlagen, die im Wald errichtet werden, wenn von der Mitte des Mastfußes zum Waldrand mindestens ein Abstand eingehalten wird, der dem Radius des Rotors entspricht. Voraussetzung ist, dass der Wald bei Inkrafttreten des Gesetzes schon besteht.
Die Regionalen Planungsverbände werden in einem gesonderten Rechtsetzungsverfahren zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Bayern verpflichtet, ausreichende Flächen an Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.
Der Ministerrat begrüßt die Überlegungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, den umfangreichen Windenergieerlass (BayWEE) mit seiner mehrjährigen Geltungsdauer zugunsten einer flexibleren und moderneren Themenplattform Windenergie im Internet abzulösen. Damit können für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen wichtige Regelungen sehr kurzfristig und dynamisch bei Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene aktualisiert und schnell und zeitgemäß digital bereitgestellt werden. Der Ministerrat beauftragt das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, unter Einbindung und mit Unterstützung aller fachlich für Themen der Windenergie zuständigen Ressorts die weiteren erforderlichen Schritte für die Einrichtung und Pflege einer Themenplattform Windenergie zur Ablösung des BayWEE in die Wege zu leiten.
2. Auch der Ausbau der Photovoltaik soll im „Sonnenland Bayern“ vorangetrieben werden. Die Ausschöpfung der Potenziale staatlicher Dächer leistet in diesem Zusammenhang einen unverzichtbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele der Bayerischen Staatsregierung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern. Neben der Errichtung in eigener Verantwortung stellt eine Beteiligung von privatem Kapital an der Errichtung oder dem Betrieb von PV-Anlagen auf staatlichen Dächern eine weitere Möglichkeit dar, den notwendigen Ausbau voranzubringen. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat aus den insgesamt 1.300 geeigneten Dachflächen solche identifiziert, auf denen bereits im Jahr 2022 im Zuge von Baumaßnahmen der Ressorts PV-Anlagen errichtet werden können. Zudem laufen die Arbeiten an passgenauen Ausschreibungspaketen für die Verpachtung von Dachflächen an Investoren.
3. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung der Zukunft gilt es auch, die Möglichkeiten einer Nutzung erneuerbarer Energien im Denkmalbereich weiterzuentwickeln. Künftig sollen vor allem mehr PV-Anlagen auf Denkmälern ermöglicht und der Bau von Windenenergieanlagen in der Nähe von Denkmälern erleichtert werden:
Bei PV-Anlagen soll ein Stufenmodell je nach Einsehbarkeit zur Anwendung kommen: Bei nicht einsehbaren Flächen sollen demnach PV-Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig sein. Bei einsehbaren Flächen sollen PV-Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig sein, wenn sie mit dem Erscheinungsbild des Denkmals bzw. Ensembles vereinbar und bei Einzeldenkmälern ohne nachteilige Auswirkungen auf dessen Substanz sind. Soweit zusätzliche Kosten für denkmalverträgliche Lösungen entstehen, sollen diese im Rahmen einer möglichen Denkmalförderung anerkannt werden.
Bei Windenergieanlagen soll eine Prüfung der denkmalfachlichen Anliegen nur noch bei den bayernweit ca. 100 besonders landschaftsprägenden Denkmälern erfolgen; im Übrigen soll eine Erlaubnispflicht entfallen.
2. Bayern passt Klimaschutzgesetz an / Photovoltaik auf Dächern wird forciert / Ambitioniertes Klimaschutzprogramm
Bayern ist schon heute vom Klimawandel und seinen Folgen stark betroffen. Die Staatsregierung beschließt daher folgende Maßnahmen:
1. Die Staatsregierung ändert das Bayerische Klimaschutzgesetz:
Wesentlicher Aspekt bayerischer Klimapolitik ist die nachhaltige Begrenzung der Treibhausgasemissionen. Das Bayerische Klimaschutzgesetz sieht daher insbesondere vor, die Treibhausgasemissionen bis 2030 zunächst um mindestens 65 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Danach will Bayern einen ehrgeizigeren Weg einschlagen als der Bund und bereits 2040 (statt 2045) Klimaneutralität erreichen. Mit diesem Ziel ist Bayern in Deutschland klimapolitischer Spitzenreiter.
Als Steuerungs- und Controlling-Instanz für ein klimaneutrales Bayern 2040 wird ein Koordinierungsstab „Klimaschutz“ eingerichtet.
Für die Staatsministerien selbst wird eine Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2023 angestrebt, für die unmittelbare Staatsverwaltung im Übrigen bis 2028. Durch die Anpassung der bayerischen Minderungsziele stellt sich der Freistaat seiner Verantwortung auch gegenüber den nachfolgenden Generationen und übernimmt eine Vorbildfunktion.
Im Zuge der Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes wird die Bayerische Bauordnung geändert, um die Installation von Solaranlagen auf Dächern zu forcieren. Für neu errichtete Gewerbe- und Industriegebäude ist eine Solardachpflicht vorgesehen, wenn die vollständigen Bauvorlagen ab dem 1. Januar 2023 eingehen. Für sonstige Nicht-Wohngebäude tritt an die Stelle des 1. Januar 2023 der 1. Juli 2023. Für neu errichtete Wohngebäude ist eine Soll-Bestimmung im Sinn einer Empfehlung vorgesehen. Der Neuerrichtung des Gebäudes steht jeweils gleich, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird.
Die Möglichkeiten von Gemeinden, Landkreisen und Bezirken, Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien zu errichten und zu betrieben, werden gestärkt: Diese werden künftig nicht mehr auf den eigenen oder den örtlichen Bedarf beschränkt, sondern können Erneuerbare Energien künftig auch über den eigenen kommunalen Bedarf hinaus auslegen. Flankierend werden die Gemeinden, Landkreise und Bezirke auf ihrem Weg zur Klimaneutralität verstärkt durch die Staatsregierung unterstützt, etwa durch geeignete Förderprogramme und Beratungsangebote.
Es wird eine Bestimmung in das Bayerische Klimaschutzgesetz aufgenommen, nach der die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sowie der dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Ziel ist, die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern, in dem die Bedeutung des Klimaschutzes im Rahmen der zu treffenden Abwägungsentscheidungen gestärkt wird.
Die staatlichen Moorflächen sollen im Sinne des Klimaschutzes bis 2040 bestmöglich erhalten, renaturiert und ggfs. genutzt werden.
Durch eine hochaufgelöste Energie- und Emissionsberichterstattung auf der Grundlage der durch die Bezirksschornsteinfeger erhobenen Kehrbuchdaten wird der Bedeutung der Gebäudesektors Rechnung getragen und die Datengrundlage dafür verbessert, Klimaschutzmaßnahmen in diesem Bereich zielgerichtet zu steuern.
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird beauftragt, den Ausgleich der Treibhausgas-Emissionen für die Staatsregierung ab dem Jahr 2023 für das jeweilige Vorjahr jährlich umzusetzen und zu dokumentieren. Zudem wird das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der Definition von Qualitätskriterien für bayerische Ausgleichsmaßnahmen beauftragt. Die CO2-Kompensation ist aus den bestehenden Haushaltsansätzen zu finanzieren.
2. Der Ministerrat beschließt ein überarbeitetes Bayerisches Klimaschutzprogramm, mit dem die Ziele des neuen Bayerischen Klimaschutzgesetzes konkretisiert und umgesetzt werden.
Das Programm umfasst knapp 150 Maßnahmen und soll den bayerischen Klimaschutz in 5 wesentlichen Aktionsfeldern weiter stärken. Hierzu gehören beispielsweise ein beschleunigter Stromleitungsbau, eine stärkere Nutzung der dezentralen PV- und Windstromerzeugung sowie der Solarthermie, Geothermie und der Windenergie oder ein Ausbau der Wasserstoffnutzung. Bis 2030 sollen 70.000 Ladesäulen für E-Autos errichtet werden. Bei staatlichen Bauten legen wir einen Schwerpunkt auf das Bauen mit Holz, bringen Leuchtturmprojekte beim Urban Gardening auf staatlichen Flächen auf den Weg und setzen verstärkt auf Recycling-Baustoffe.
Zentrale Aktionsfelder sind:
Erneuerbare Energien und Stromversorgung.
Natürliche CO2-Speicherung (Wald, Moore, Wasser).
Klimabauen und Klimaarchitektur
Smarte und nachhaltige MobilitätCleanTech, Klimaforschung und Green IT
Das Klimaschutzprogramm basiert auf den drei bewährten Säulen der bayerischen Klimapolitik: Emissionsminderung, Klimawandelanpassung und Klimaforschung. Im Forschungsbereich wird aktuell die Umweltforschungsstation Schneefernerhaus auf der Zugspitze mit voraussichtlich über 8 Millionen Euro gestärkt. Damit ist Bayern weiterhin Spitzenreiter in der Umweltforschung bei der Erforschung des Klimas.
Alle Ressorts sind in diese Gemeinschaftsaufgabe eingebunden. Die jeweils verantwortlichen Ressorts sind aufgerufen, die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms zügig umzusetzen.
Zur Information der Öffentlichkeit wird die interministerielle Arbeitsgruppe „Klimaschutz“ eine zusammenfassende Broschüre zum Bayerischen Klimaschutzprogramm (2022) erarbeiten.
3. Krankenhäuser zählen zu den energieintensiven Einrichtungen und können durch entsprechende investive Maßnahmen einen wesentlichen und in der Öffentlichkeit wahrnehmbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Bereits 2011 wurde in Bayern das Green-Hospital-Konzept vorgestellt, im Rahmen dessen das Klinikum Lichtenfels als das erste Krankenhaus in Bayern und eines der ersten in Deutschland die Aspekte hochwertige Krankenhausversorgung, Umweltbelange und Wirtschaftlichkeit in Einklang gebracht hat. Insgesamt ist der Krankenhausbereich aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Investitionen in Klimaschutz gehen über Finanzierungsverpflichtung der Länder bei Krankenhaus-Baumaßnahmen hinaus, der Bund ist hier wesentlich gefordert. Der Freistaat wird daher einen Entschließungsantrag im Bundesrat einbringen, in dem der Bund aufgefordert werden soll, ein auf drei Jahre befristetes Förderprogramm mit einem Volumen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro, also jährlich 500 Millionen Euro, für die Förderung klimaschützender Investitionen an den Plankrankenhäusern und den Universitätsklinika aufzulegen.
4. Wetterextreme mit Starkregen und Sturzfluten unter anderem im Jahr 2021 in Mittelfranken und Oberbayern, aber auch die zunehmende Trockenheit der letzten Jahre nicht nur in Franken, haben die Notwendigkeit eines entschiedenen und koordinierten staatlichen Handelns zur Anpassung des Wassersektors an den Klimawandel bestätigt.
In diesem Zusammenhang setzt die Staatsregierung auf eine integrale Gesamtstrategie, die die Wasserversorgung, den Hochwasserschutz, Ökologie und die Erholungsfunktion zusammendenkt und miteinander verknüpft.
Der Ministerrat beschließt daher die neue Gesamtstrategie „Wasserzukunft Bayern 2050“ mit der Fortsetzung des Hochwasserschutzprogramms „PRO Gewässer 2030“ und dem Programm „Wassersicherheit 2050“. Hierzu gehören beispielsweise aktualisierte und beschleunigte Hochwasserschutzkonzepte, um durch technische Maßnahmen wie etwa dem Ausbau der Hochwasserschutzanlagen, der Anpassung der Hochwassergefahrenkarten oder dem Hochwasser-Check für Kommunen die Risiken durch Hochwasser- und Starkregenereignisse zu reduzieren. Auch eine nachhaltige ökologische Entwicklung der Gewässer und Auen gehört dazu, um deren Funktionsfähigkeit, Durchgängigkeit und Wasserhaushalt zu stärken und damit Belastungen etwa durch den Klimawandel besser begegnen zu können. Daneben werden geeignete Anpassungsmechanismen an Dürre und Trockenheit weiterentwickelt, z.B. durch Ertüchtigung der Fernwasserversorgung, Optimierung bestehender Speicher und des Überleitungssystems oder dem Bau nachhaltiger Bewässerungsinfrastrukturen. Daneben werden Gewässer, Natur und Landschaft aufgewertet sowie eine bessere Erlebbarkeit und mehr Akzeptanz für neue Maßnahmen geschaffen.
Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird hier federführend die weitere Ausarbeitung des Programms „Wassersicherheit 2050“ zur Umsetzung zentraler Maßnahmen im Wasserbereich vorantreiben. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wird den Handlungsbedarf und die Maßnahmenoptionen aus städtebaulicher Sicht bewerten und insbesondere für den Bereich „Schwammstadt“ Vorschläge vorlegen. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird den Handlungsbedarf und die Maßnahmenoptionen aus landwirtschaftlicher Sicht weiterhin – wie bisher schon – laufend bewerten und insbesondere für den Bereich „Landschaftswasserhaushalt“ gegebenenfalls Vorschläge unterbreiten.
Heute informiert die bayerische Staatsregierung in einer Pressemeldung, dass sich der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek angesichts steigender Temperaturen – im Freistaat – dafür einsetzt, pflegebedürftige Menschen vor den Folgen starker Hitze zu schützen.
Zitat: Holetschek betonte am Donnerstag in München: „Hitzewellen führen leider immer wieder dazu, dass die Zahl der Todesfälle steigt. Langanhaltende hohe Temperaturen belasten pflege- und betreuungsbedürftige Menschen ganz besonders. Gerade bettlägerige Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind stark gefährdet. Denn: Sie können häufig nicht ausreichend auf die hohen Temperaturen reagieren, auch ihr Körper kann sich altersbedingt oft nicht mehr gut genug anpassen.“ Das Gesundheits- und Pflegeministerium bietet daher im Rahmen des Projekts „Klimaanpassungsmaßnahmen in der Pflege“ (KlapP) gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Schulung für Menschen an, die sich um Pflegebedürftige kümmern.
Das bayerische Gesundheitsministerium hatte im Oktober 2019 das Projekt „Klimaanpassungsmaßnahmen in der Pflege“ – kurz KlapP – gestartet, das bis Ende November 2023 laufen soll. Die Frage ist – was danach kommt? Die Temperaturen steigen weiter, die Dekarbonisierung von Verkehr, Industrie und Wohnen geht schleppend voran. Hitze wird vor allem in Ballungsräumen zum Problem. Die bereitgestellten Mittel zur Weiterbildung von Pflegekräften beträgt 90.000 Euro pro Jahr. Ein Tröpfchen auch den – im wahrsten Sinne des Wortes – heißen Stein?
Finanzminister Lindner (FDP) macht sich für ein vorzeitiges Ende der EEG-Umlage stark. Damit folgt er Forderungen aus Kommunen und der Industrie. Laut Koalitionsvertrag soll die Umlage erst 2023 abgeschafft werden. Da die Energiepreise aber gerade hoch sind, soll die Umlage bereits dieses Jahr entfallen um Verbraucher*innen zu entlasten. Die Frage ist: Was bringt die Abschaffung der EEG-Umlage Bürgerinnen und Bürgern – also den normalen Stromkunden – wirklich, oder ist die Abschaffung sogar ein Betrug am Bürger? Dazu lädt die Open EMS am Freitag, dem 25.Februar um 14:00 Uhr zu einer Onlineveranstaltung.
Am 24.01.2022 wurde die Förderung für Effizienzhaus 55 (EH55) Neubauten vom Bundeswirtschaftsminiserium gestoppt – acht Tage vor dem regulären Förderende. Heute haben Minister, Ministerien und die KfW sich auf eine Lösung im Umgang mit gestellten Anträgen geeinigt
Heute haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.
Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.
Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Am Donnerstag trifft sich Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) in München mit Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Dann wird es um den Ausbau der Windenergie in Bayern gehen. Das Umweltinstitut München fordert, dass Bayern nun den Windkraftausbau vorantreibt und sich von der sogenannten 10-H-Regel verabschiedet.
Verdoppelung der Windkraftleistung
Vergangene Woche hatte Habecks Ministerium eine Verdopplung der Windkraftleistung in Deutschland bis 2030 gefordert, um die deutschen Klimaziele zu erreichen. Söder hält weiter an der 10-H-Regel fest, die für jedes bayerische Windrad einen Mindestabstand zu Wohnhäusern festlegt, der das 10-fache seiner Höhe beträgt. Der Ausbau der Windenergie ist in Bayern durch dieses Gesetz praktisch zum Erliegen gekommen.
Kommentar des Referenten für Energie- und Klimapolitik am Umweltinstitut
Kasimir Buhr, Referent für Energie- und Klimapolitik am Umweltinstitut: „Eine Verdopplung der Windkraftleistung ist mit Windkraft- Blockadegesetzen wie der 10-H-Regelung in Bayern nicht zu erreichen. Gerade Flächen-Bundesländer müssen ihren gerechten Anteil zum Ausbau leisten. Dass Bayern, das fast ein Fünftel der Fläche Deutschlands ausmacht, im vergangenen Jahr nur sechs Windräder zugebaut hat, ist nicht akzeptabel. Und es ist kurzsichtig: denn Bayern braucht vielfältige erneuerbare Energiequellen, um bei unterschiedlichsten Wetterlagen umweltfreundlichen Strom zu gewinnen. Ministerpräsident Markus Söder muss jetzt über seinen Schatten springen und eine gesetzliche Neuregelung für die Windkraft in Bayern vorlegen. Der Koalitionspartner scheint hier schon einen Schritt weiter zu sein und auch die bayerische Wirtschaft fordert bereits ein Ende von 10-H.“
Nabenhöhe entscheidend für Leistung
Das Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme hat unterschiedliche Windkraftanlagen aus dem Jahr 2018 untersucht und dabei festgestellt, dass die Windgeschwindigkeit mit steigender Höhe je nach Standort erheblich zunimmt. In der Untersuchung heißt es: „Da die im Wind enthaltene Leistung proportional zur dritten Potenz der Windgeschwindigkeit ist, hat die Nabenhöhe maßgeblichen Einfluss auf den Ertrag der Windenergieanlage.
Regeln senken Zubau und Ertrag
2018 lagen die Nabenhöhen der installierten Windkraftanlagen zwischen 50 und 166 Meter. Die maximale Gesamthöhe einer Anlage, vom Fuß bis zur Flügelspitze ist auf 234 Meter angestiegen. Im Mittel ist die Nabenhöhe neuer Anlagen gegenüber 2017 um 5 Meter auf 133 Meter gestiegen. Über die Hälfte der neu installierten Anlagen hatten eine Nabenhöhe zwischen 131 und 149 Meter. Ein Ergebnis der Untersuchung ist auch, dass die an bestimmten Standorten existierende Höhenbeschränkungen einen direkten Einfluss auf die Höhe der installierten Windenergiesysteme haben. Das heißt: Dort wo es Höhenbeschränkungen gibt, wird niedriger gebaut, obwohl höher effizienter wäre.
In Bayern steht der Windkraftausbau praktisch still
In Bayern gilt seit 2014 die 10-H Abstandsregel. 2020 wurden im Flächenland Bayern ganze acht neue Windkraftanlagen mit zusammen 32 Megawatt Leistung in Betrieb genommen. Damit stellt Bayern zwei Prozent des bundesweiten Gesamtzubaus und rangiert bei der Installation von Windenergieanlagen an drittletzter Stelle. Selbst das Saarland, das kleinste Bundesland, hat 2020 sieben Windenergieanlagen mit insgesamt 22 Megawatt Leistung installiert und stellt – wie Bayern – zwei Prozent des deutschen Gesamtzubaus.
Text & Foto: Manfred Gorgus / SOLAR-professionell
Quellen: PM Umweltinstitut e. V. / Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme / Deutsche WindGuard – Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland im Jahr 2020
Ein Kollage aus drei Fotos, bewusst minderer Qualität, von jungen Menschen kombiniert mit der Nachricht, dass jungen Menschen Klimaschutz wichtiger ist als die Angst vor Atomkraft. So sieht eine moderne Anzeige der Atomstromlobby aus. Junge Menschen sind für Atomkraft, weil die das Klima retten kann. Frankreich versucht gerade in der EU Atomstrom, als klimaneutrale Energie zu platzieren. Die deutsche Atomlobby wittert Frühlingsluft.
Welche Rolle spielt Atomkraft heute in der Welt?
Weltweit liefern 440 Atomreaktoren weniger als 5 % der Primärenergie. Uran ist endlich, Atommüll zu lagern ist aufwendig, teuer und nicht kalkulierbar.
Warum Atomkraft weder klimaneutral noch umweltfreundlich ist?
Atomkraftwerke können nicht versichert werden, Atomstrom ist viermal teurer als der aktuelle Strommix, bei Bau- und Rückbau von AKWs fällt viel CO₂ an sowie strahlender Müll, der die Umwelt belastet.Bei menschlichem oder technischem Versagen werden große Gebiete kontaminiert.
Hätte Atomkraft einen positiven Effekt auf den Klimawandel, wenn neue AKWs gebaut werden würden?
Genehmigungsverfahren, Bau und Abnahme der AKWs dauern lange. Diese Zeit haben wir beim Klimawandel nicht. Tschernobyl und Fukushima haben gezeigt, was Atomkraft anrichten kann. Der Bau und später auch der Rückbau belasten das Klima.
Gutes Content-Management per Advertorial
Beglückwünschen darf man die Auftraggeber für ihre guten Ideen zum Advertorial (Kombination aus Advert, also Werbung, und Editorial, also Redaktion). Unaufmerksame Leser*innen werden nicht verstehen, dass es sich um eine Anzeige handelt.
Soll die Energiewende ein Erfolg werden brauchen wir mehr erneuerbare Energien sowie ein intelligentes und flexibles Stromnetz. Der VDE spricht vom „Klimaneutralitätsnetz“ das vielen neue Akteure koordiniert und genug erneuerbaren Strom zu den vielen neuen Verbrauchern bringt.
Zuverlässige Versorgung mit erneuerbaren Energien
Klimaschutz, der Ausbau erneuerbarer Energien und die Sektorenkopplung führen nicht nur zu einem deutlichen Anstieg des Strombedarfs, sie erfordern auch einen systematischen Umbau des Energiesystems. Stromnetzen spielen dabei eine herausragende Bedeutung zu, weil sie für eine sichere Integration von regenerativen Erzeugungsanlagen und neuen Verbrauchern, wie der E-Mobilität und neuer Wärme sorgen. Gleichzeitig müssen sie jederzeit die zuverlässige Versorgung mit Strom aus dezentraler Erzeugung sicherstellen.
Zentral wir dezentral
Bisher galt das Prinzip: Von dich nach dünn: Aus einem zentralen Großkraftwerk wird im bisherigen Netz zu den Verbrauchern verteilt, die am Ende einer dünnen Leitung sitzen. Im Klimaschutznetz der Energiewende werden Millionen Erzeuger, Verbraucher und Speicher über Schnittstellen so verknüpft, dass sie miteinander kommunizieren können.
Zuverlässigkeit durch Flexibilität
Geht es nach der neuen Bundesregierung, soll der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2030 erfolgen. Die erneuerbaren Energien werden dafür mit mehr Leistung und schneller als bisher ausgebaut, mit dem Ziel, dass sie 80 Prozent des deutschen Bruttostrombedarfs decken. Ein flexibles Energiesystem kann die schwankenden, erneuerbaren Energien Photovoltaik und Windkraft mit kontinuierlichen Erzeugern wie Biomasse, Geothermie und Wasserkraft abstimmen und das Verhalten von leistungsstarken Erzeugern und energieintensiven Verbrauchern aufeinander abstimmen.
Politik bekennt sich zur Netzmodernisierung
Im Koalitionsvertrag bekennt sich die künftige Regierung zu Modernisierung und Digitalisierung der Verteilnetze. Der Rollout intelligenter Messsysteme soll beschleunigt werden.
Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE fordert Eingriffsmöglichkeit der Netzbetreiber
Um flexiblen Fahrbetrieb und sichere Versorgung zu ermöglichen, fordert das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE den Netzbetreibern eine Steuerung von speziellen Verbrauchseinrichtungen, wie Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge, zuzugestehen. Dabei gehe es nicht darum, ihnen wie in Großbritannien Sperrzeiten etwa für das Laden von E-Autos einzuräumen. Es müsse jedoch möglich sein, das Laden bei Bedarf zeitweise auf eine zugesicherte Leistung zu begrenzen. Die sichere Stromversorgung hänge davon ab, dass Netzbetreiber in kritischen Situationen eingreifen können, erklärt das Forum.
Flexibilität – schwieriges Thema
Die Energiewende darf als eine deutsche Erfindung bezeichnet werden, der kometenhafter Aufstieg spätestens 2011 politisch gebremst wurde. Deutsche Politik hat eine blühende Photovoltaikindustrie zerstört und den Ausbau der Windkraft praktisch zum Erliegen gebracht. Jetzt besteht die Chance aus der Energiewende eine Erfolgsgeschichte werden zu lassen – ein Teil sind flexible und intelligente Stromnetze in denen Erzeuger, Speicher und Verbraucher kommunizieren.
Märchenstunde „Grüner Wasserstoff“. Wasserstoff aus Atomstrom und Erdgas als grüner Wasserstoff? Brennstoffzellen in Einfamilienhäusern, die mit Erdgas betrieben Wasserstoff erzeugen, um daraus Wärme und Strom herzustellen? Das ist nicht gut für die Energiewende und nicht gut fürs Klima.
Die Energiewende wird so in eine ferne Zukunft verschoben, dann wenn Erdgas durch echten grünen Wasserstoff ersetzt werden wird, der mit 100 % erneuerbaren Energien erzeugt wird.
Dabei gibt es gerade für Einfamilienhäuser Wärmepumpe, Stromspeicher und Fotovoltaik. Das ist effizient, erprobte Technik, langlebig, wartungsarm, sofort CO2-arm und wesentlich besser fürs Klima – aber eben schlecht für die Gasindustrie.
10 Minuten-Beitrag ansehen und staunen. Null Klimaschutz – hundert Prozent Lobbyismus.
Hans Josef Fell schreibt in seinem Newsletter vom 14. April 2021: „Ein „Globales Energiesystem mit 100% Erneuerbaren Energien“ ist machbar und noch dazu kostengünstiger als unser derzeitiges Energiesystem. Zu diesem Ergebnis gelang die globale Studie der Energy Watch Group gemeinsam mit der finnischen LUT University in 2019. Diese Erkenntnis wurde nun auch endlich wissenschaftlich anerkannt.“
Klimawandel und Trinkwasserschutz in Bayern. Niedrigwasserbericht analysiert fallende Grundwasserspiegel und weniger Niederschläge. Erneuerbare Energien wichtiger Baustein beim Kampf gegen steigende Temperaturen.
Der Klimawandel gefährdet Trinkwasserressourcen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber erklärt: „Die Wasserversorgung Bayerns ist einer unserer großen Schwerpunkte 2021. Die Wasserversorgung sicherzustellen ist eine der größten und aktuellsten Herausforderungen des Klimawandels. Bei höheren Temperaturen und weniger Regen hat ein sorgsamer Umgang mit der Ressource Wasser oberste Priorität“.
Wasser speichern – Wasser sparen
Die Politik investiert in Zukunftskonzepte zur Wasserspeicherung, Wasserversorgung vor Ort und der Fernwasserversorgung bis hin zu intelligenten Bewässerungsprojekten in der Landwirtschaft und der Umsetzung von Gewässerrandstreifen. Zusätzlich will sich das Umweltministerium für ein Nationales Gewässerschutzprogramm einsetzen.
Für ein sichere Trinkwasserversorgung werden aktuell bereits die regionalen Wasserversorgungsbilanzen aktualisiert. Kostenpunkt, mit Hilfe von 5 Millionen Euro. Rund 300 Kilometer Verbundleitungen werden mit einem Fördervolumen von mehr als 35 Millionen Euro gefördert.
Aktuller Niedrigwasser-Bericht
Im aktuellen Niedrigwasser-Bericht des Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) werden die Auswirkungen der beiden Niedrigwasserjahre 2018 und 2019 auf die Wasserstände in Fließgewässern, Seen, Talsperren und Quellschüttungen, sowie die Entwicklung von Bodenwassergehalten und Grundwasserständen dokumentiert.
Wesentliche Ergebnisse des Berichts:
2018 war das wärmste Jahr der 139-jährigen Beobachtungsreihe mit einer Jahresmitteltemperatur von 9,9 Grad Celsius.
Im langjährigen Vergleich ist das Jahr 2019 das neunte zu warme Jahr in Folge.
2018 und 2019 sind zu trocken. Das Jahr 2018 weist einen Jahresniederschlag von 757 Millimetern auf (rund 20 Prozent weniger als im langjährigen Mittel der Jahre 1971-2000), das Jahr 2019 von 860 Millimetern (rund 9 Prozent weniger). Seit 2011 fielen damit mit Ausnahme des Jahres 2017 alle übrigen acht Jahre zu trocken aus.
Die Sonnenstunden nahmen zu. Das Jahr 2018 liegt mit 2.026 Sonnenstunden nur knapp hinter dem Rekordjahr 2003. Im Jahr 2019 gab es 1.905 Sonnenstunden, das entspricht Rang fünf in dieser 69-jährigen Beobachtungsreihe.
Die Konsequenzen für den Wasserhaushalt in Bayern:
Die langanhaltenden sommerlichen Temperaturen bewirkten eine Austrocknung der Böden.
Bei zahlreichen Temperaturmessstellen an den Flüssen in den Jahren 2018 und 2019 neu Höchstwerte bei der Wassertemperatur verzeichnet.
Der Jahreshöchstwert wurde im Jahr 2018 mit 30,8 Grad Celsius bei Straubing an der Donau gemessen.
Auch die Wassertemperatur in den Seen hat zugenommen. In den Jahren 2018 und 2019 wurde an über der Hälfte der Temperaturmessstellen an Seen in Bayern ein neuer Höchstwert gemessen. Der Jahreshöchstwert wurde 2019 mit 30,2 Grad Celsius am Pegel Buchwinkel am Waginger See gemessen
2018 war eines der abflussärmsten Jahre seit Beobachtungsbeginn für Fließgewässer und zwar in einem Streifen vom Allgäu bis nach Niederbayern sowie in den östlichen Mittelgebirgslagen.
2019 waren vor allem Teile Frankens, die nördliche Oberpfalz und das südliche Bayern von Niedrigwasser betroffen.
Auch viele Seen wiesen 2018 niedrige Wasserstände auf. Am Starnberger See wurde beispielsweise mit minus 40 Zentimetern zum mittleren Wasserstand einer der niedrigsten Wasserstände in der Messreihe seit 1908 gemessen.
An rund jeder zweiten Grundwasser-Messstelle wurde entweder 2018 oder 2019 ein neuer Niedrigstwert seit dem Jahr 2000 beobachtet.
Auch die Grundwasserneubildung ging weiter deutlich zurück.
Die Trinkwasserversorgung war 2018 und 2019 stabil mit einzelnen lokal und temporär begrenzten Ausnahmen. Die Trinkwassertalsperren Mauthaus und Frauenau konnten in den beiden Jahren die Rohwasserabgabe für die Trinkwasserversorgung in vollem Umfang sicherstellen. Insgesamt werden in Bayern rund 90 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Dazu werden knapp 3.000 Wassergewinnungsanlagen genutzt.
Durchschnittstemperatur in Deutschland steigt immer schneller
Im Oktober 2020 ging eine Meldung durch deutsche Medien: „Deutschland ist um durchschnittlich 2° C wärmer geworden!“. Basis sind Temperaturbeobachtungen die in den Jahren 1880 bis 2020 durchgeführt worden sind. Bemerkenswert ist, dass in den ersten hundert Jahren (1880 bis1980) der Temperaturanstieg bei nur rund einem halben Grad Celsius lag. In den 40 Jahren danach dagegen bei 1,5° Celsius. Die Durchschnittstemperatur in Deutschland ist also in weniger als der Hälfte der Zeit dreimal schneller angestiegen als in den 100 Jahren davor. Steigende Temperaturen, weniger Trinkwasser.
40 Millionen für Trinkwasserschutz – ein Tropfen auf den heißen Stein?
Der bayerische Staat investiert 40 Millionen Euro für eine bessere und sichere Wasserversorgung mit Speichern und Ringleitungen bei gleichzeitig steigenden Umgebungstemperaturen. Das kann nur ein Tropfen auf den heißen Stein sein angesichts schnell steigender Durchschnittstemperaturen. Jeder Autobahnkilometer kostet mehr. Die Kosten für die 3,2 Kilometer Verlängerung der A100 in Berlin soll 470 Millionen Euro gekostet haben. Das sind 147 Millionen Euro pro Kilometer. Wie viel Trinkwasserschutz bekommt Bayern wohl für 40 Millionen Euro?
Klimaschutz ist Trinkwasserschutz
Die Temperaturen steigen, Trockenheit und Sommer mit Spitzentemperaturen nehmen zu. Erneuerbare Energien können diesen Prozess verlangsamen, doch auch nach vollzogener Energiewende werden die Temperaturen noch steigen. Ohne erneuerbare Energien, neue Wärme, neue Mobilität werden sie aber schneller steigen. Erneuerbare sind Klimaschutz, Klimaschutz ist Trinkwasserschutz.
Laut Medienberichten kehrt die USA mit Präsident Joe Biden zur Klimapolitik zurück und will auch wieder dem Pariser Klimaschutzabkommen beitreten. So schreibt die Entwicklungs- und Umweltorganisation „Germanwatch“ heute in einer Pressemitteilung: Die am Tag seines Amtsantritts hat der neue US-Präsident Joe Biden sofortige Schritte eingeleitet, um die Klimakrise und die Corona-Pandemie zu bekämpfen.
Die Frankfurter Rundschau meldet: Joe Biden ernennt John Kerry zum „Klima Zar“. Der 1943 in Aurora, Colorado geborene John Forbes Kerry war vom 1. Februar 2013 bis zum 20. Januar 2017 Außenminister der USA. Im Dezember 2019 gründete er mit anderen Prominenten das Bündnis „World War Zero“, das sich für den Schutz des Weltklimas einsetzt.
Die „Tagesschau“ schreibt: Während Trump den Klimawandel immer wieder infrage stellte, will der künftige US-Präsident Biden ihn zur Hauptsäule der Regierungspolitik machen. Mit dem Kurswechsel sollen auch neue Jobs geschaffen werden.
Der Kurswechsel in der US-Politik zugunsten des Klimaschutzes dürfte sich auch positiv auf erneuerbare Energien auswirken. Klimaschutz und Erneuerbare stehen in direktem Zusammenhang, auch wenn dieser Aspekt durch komplexe technische Zusammenhänge in den Hintergrund gedrängt wird. Erneuerbare Energien sind Umweltschutz, Klimaschutz, Menschenschutz. Die Erneuerbaren können von der neuen US-Politik profitieren, sowohl politisch als auch wirtschaftlich.
In der 998. Sitzung hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 Erleichterungen für Pandemie-bedingte Insolvenzen beschlossen.
Nur einen Tag nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 18. Dezember 2020 das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens gebilligt. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Restschuldbefreiung wird halbiert
Das Gesetz sieht eine Verkürzung der Restschuldbefreiung in Insolvenzverfahren von sechs auf drei Jahre vor: Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen sind damit unter bestimmten Voraussetzungen früher als bisher von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit. Dies soll ihnen die Chance auf einen zügigen wirtschaftlichen Neuanfang nach der Insolvenz geben.
Für Corona-bedingte Insolvenzen gilt das Gesetz rückwirkend
Damit auch diejenigen profitieren, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, gilt das Gesetz rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Insolvenzverfahren. Für Anträge, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 gestellt wurden, gibt es eine Übergangsregelung.
Gesetzt ist Teil des Konjunkturprogramms mit Anpassungen an Corona-Pandemie
Das Gesetz ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakts, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Es setzt zudem Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung um.
Der Bundestag hat bei seinen Beratungen zudem einige Regelungen an den ursprünglichen Regierungsentwurf der Bundesregierung angefügt, die zwar in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Insolvenzrecht stehen, aber ebenfalls Bezug zur Corona-Pandemie haben:
Hilfe für Mieter von Gewerbeimmobilien
Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, gilt eine gesetzliche Vermutung: Erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Pandemie können dadurch eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen.
Fälle, in denen eine gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, werden durch eine begleitende verfahrensrechtliche Regelung beschleunigt, damit die Parteien schneller Rechtssicherheit erhalten.
Aktionärsbeteiligung in Pandemie-Zeiten
Im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht gibt es neue Regelungen zu Frage- und Antragsrechten der Aktionäre für das Jahr 2021, um auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu reagieren.
Verkündung und Inkrafttreten
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz rückwirkend zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten.
Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 18.12.2020
Neues Leben für alte Photovoltaikanlagen. Seit Jahren fordern Solarverbände und sogar die Bundesnetzagentur einfache Lösungen für den Weiterbetrieb am Netz von kleinen Photovoltaikanlagen. Geliefert hat das Bundeswirtschaftsministerium einen für Anlagenbetreiber*innen teuren, komplizierten und bürokratischen EEG-Entwurf. Aus Sicht der Energiewende eine Peinlichkeit. Der Entwurf ist bürgerfern, Konzern-gefällig und überhaupt nicht nachhaltig. Dafür ganz im erwarteten Stile von Peter Altmaier, Energiewende schön reden und in der Praxis mit Füßen treten.
Bundeswirtschaftsministerium arbeitet am Volk vorbei
Ab 2021 fallen die ersten Ökostromanlagen aus der EEG-Förderung. Seit langem wurde das Bundeswirtschaftsministerium aufgefordert das EEG-Gesetz anzupassen und die Situation zu entschärfen, denn es drohte wilde Einspeisung und daraus folgende Strafen für Anlagenbetreiber*innen. Vorschläge gab es viele, was jetzt aus dem Ministerium geliefert wurde ist kleinkariert und praxisfremd. Die Naturstrom AG zeigt in einem Positionspapier Perspektiven für alte Solaranlagen. Anstatt nur die Abnahme der Volleinspeisung durch die Netzbetreiber als Option zu ermöglichen, schlägt das Papier einfache Rahmenbedingungen für den Eigenverbrauch sowie für eine aktive Marktteilnahme für Anlagen unter 100 kWp vor.
Kleinkariert, überzogen und planlos
Im bisherigen Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums ist für die PV-Altanlagen bis zu einer Leistung von 100 kWp eine weitere Abnahme des Solarstroms durch die Netzbetreiber nach Standardlastprofil und gegen Durchleitung der Marktwerte vorgesehen – allerdings nur bei Volleinspeisung des erzeugten Stroms, schreibt Naturstrom. Davon werden noch nicht definierte Vermarktungskosten abgezogen und es sind sogar Vertragsstrafen vorgesehen, wenn nicht die gesamte Erzeugung ins Netz eingespeist wird.
Sowohl eine anteilige Eigenbedarfsnutzung des Stroms als auch eine eigenständige Vermarktung des Stroms setzen eine Bilanzierung im Viertelstunden Rhythmus voraus. Die Kosten dafür übersteigen die potenziellen Erträge kleiner Anlagen. Technisch und energiewirtschaftlich einfachere Möglichkeiten für Eigenverbrauch und Direktvermarktung kleiner Anlagen sind im EEG-Entwurf nicht vorgesehen.
Bürgernahe Lösung ist gefragt
Im Positionspapier plädiert der Ökostrompionier stattdessen für bürgernahe, dezentrale Möglichkeiten für den Weiterbetrieb alter Solarstromanlagen. Das könnte zum Beispiel eine weitere Abnahme des Sonnenstroms durch die Netzbetreiber gegen eine Marktwert-Vergütung sein, mit einem klar definierten kleinen Vermarktungskostenabschlag von 0,5 ct/kWh, die auch für Teilmengen des Stroms gilt. Die Belastung von selbst verbrauchtem und selbst erzeugtem Solarstrom durch die EEG-Umlage muss abgeschafft werden, und zwar generell für Anlagen bis 30 kWp. Des Weiteren soll eine vereinfachte Direktvermarktung eingeführt werden, damit sich die Anlagen auch ohne Viertelstundenbilanzierung und den damit verbundenen hohen Kosten am Markt versuchen können.
Für Anlagen bis 7 kWp soll dies dauerhaft gelten, für größere Anlagen gibt es Übergangszeiten. Damit wird im Gegensatz zum Vorschlag des Wirtschaftsministeriums eine private Nutzung des Stroms als Eigenverbrauch und/oder in der Direktvermarktung möglich. Natürlich soll es auch Ökostrom-Herkunftsnachweise für den Strom geben.
Mutloses Ministerium
„Dem Wirtschaftsministerium fehlt der Mut, die Menschen und Unternehmen vor Ort einfach mal machen zu lassen. Dabei brauchen wir keine kleinteilig zentral verwaltete Energiewende, sondern Freiräume, in denen sich vor Ort kreative Lösungen für die kommenden Phasen dieser Transformation entwickeln können“, erklärt Naturstrom Chef Dr. Meyer. Die frühen und weiterhin gut laufenden alten Solaranlagen sollten wieder Pionierarbeit für neue dezentrale Geschäftsmodelle leisten.
Positionen punktgenau:
Solarstrom aus Ü20-Anlagen bis 100kWp kann zunächst weiterhin ohne Viertelstunden-Bilanzierung durch die Netzbetreiber abgenommen werden. Die Anlagenbetreiber*innen erhalten für den voll oder nach Eigenverbrauch teilweise eingespeisten Ökostrom den Solar-Marktwert minus einen kleinen Abschlag von 0,5 ct/kWh. Die Finanzierung läuft über das EEG-System.
Für Anlagen bis 7 kWp gilt dies bis mindestens 2027.
Bei größeren Anlagen (7-100kWp) gilt dies übergangsweise vorerst für maximal zwei Jahre. In dieser Zeit sollen neue Prozesse etabliert und der Roll-out der in dieser Anlagenklasse ohnehin verpflichtenden Smart Meter umgesetzt werden.
Grundsätzlich fallen alle Anlagenbetreiber*innen automatisch in diese Auffanglösung, wenn sie sich nicht um andere Vermarktungsformen bemühen. Wilde Einspeisung wird so vermieden und der Solarstrom kann weiter im System genutzt werden.
Die sonstige Direktvermarktung für kleine Anlagen wird vereinfacht und komplett digitalisiert. So soll die Umstellung für Betreiber*innen attraktiv und rentabel werden. Mit einer solchen, bereits von anderen Marktakteuren vorgeschlagenen „kleinen Direktvermarktung“ sorgen Stromhändler zunächst alternativ zu den Netzbetreibern, später als einzige Option für die Marktintegration des Solarstroms.
Die Bilanzierung soll zunächst über Standardlastprofile erfolgen, später bei größeren Anlagen im Viertelstundentakt.
Viertelstunden-Bilanzierung bei Anlagen soll für Anlagen kleiner 7 kWp dauerhaft entfallen. Stattdessen kommen Standardlastprofile zum Einsatz, die den Eigenbedarf berücksichtigen.
Auch bei größeren Anlagen bis 100 kWp entfällt im Rahmen einer kleinen Direktvermarktung zunächst die Pflicht zur Viertelstunden-Bilanzierung. Diese soll schrittweise eingeführt werden, wenn die Vermarktungsprozesse in diesem Segment vollständig digitalisiert sind und auch weitgehend eine direkte Bilanzierung und Steuerung des Verbrauches möglich ist.
Aktuell sind die Kosten für die Direktvermarktung zu hoch. Die Einspeisung sollte im ersten Schritt ebenfalls über Standardlastprofile auf Basis bisheriger Einspeisungen dieser Anlagenklasse(n) in den Bilanzkreisen erfolgen.
Kritik am EEG-Entwurf von vielen Seiten
Kritik hagelt es von vielen Seiten für den EEG-Referentenentwurf. Das war nicht anders zu erwarten, denn Wirtschaftspolitik ist in Deutschland Konzernpolitik. Im Fall der Erneuerbaren fehlt es im Bundeswirtschaftsministerium an Wissen, Verständnis und am Willen zu intelligenter, dezentraler und bürgernaher Energieversorgung. Das dezentrale, regionale liefert natürlich keine Konzernlobby, das wäre wieder ihre Interessen. Das Bundeswirtschaftsministerium macht sich kein eigenes Bild, es scheidet von der konservativen Energielobby Vorgekautes als Referentenentwurf aus. Wie anders könnte ein Ministerium des Volkes derart unsinnige Regeln erdenken, bei denen vor dem Hintergrund der Energiewende die Betriebskosten kleiner Photovoltaikanlagen weit über deren Einnahmen liegen?
Manfred Gorgus zum Positionspapier Naturstrom AG
Den EEG-Referententwurf, Bearbeitungsstand: 25.08.2020 11:48 Uh, finden Sie Hier.
Das NATURSTROM-Positionspapier zum Weiterbetrieb von Ü20-Solaranlagen finden Sie Hier.
Niedrige Ziele zu setzen hat beim Ausbau der Erneuerbaren Energien offensichtlich System. Dabei wurden in den vergangenen 20 Jahren alle Ausbauziele vorzeitig übertroffen, manchmal um über 30 Prozent. Die Tendenz ist steigend. Was steckt also hinter der Kleinrederei? Ist es Pessimismus, Ahnungslosigkeit oder gar politisches Kalkül?
LENK soll lenken – und zwar die Energiewende in Bayern. Das Kürzel steht für die neu geschaffene Landesagentur für Energie und Klimaschutz, die jetzt im August ihre Arbeit aufgenommen hat.
„Coronabedingt etwas verzögert, wird LENK jetzt die Energiewende gezielt voranbringen. Regionale Energie bedeutet Wertschöpfung vor Ort und Arbeitsplätze für den Mittelstand. Dieses Potenzial müssen wir heben“, erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.
Er hat gemeinsam mit Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber die neue Institution ins Leben gerufen, um der dezentralen Energiewende im Bundesland neuen Schub zu geben. LENK soll Scharnier zwischen allen Akteuren der Energiewende sein und alle nachgeordneten staatlichen Institutionen mit Verbänden und externen Partnern im Bereich Energiewende und Klimaschutz vernetzen.
Laut Glauber soll LENK zur Drehscheibe einer stabilen Energiewende und eines erfolgreichen Klimaschutzes werden. Glauber kündigte den Aufbau einer CO2-Kompensationsplattform für nicht vermeidbare Treibhausgase an. „Wir wollen eine neue Klimabörse einrichten. Unternehmen oder Behörden, die CO2-neutral werden wollen, sollen bei LENK Partner finden und deren klimawirksame Projekte in Bayern unterstützen. Wir werden die Generationenaufgabe Klimaschutz gemeinsam zum Erfolg führen“, betonte Glauber. LENK werde auch dazu beitragen, die Klimaneutralität der Staatsregierung bis 2030 zu erreichen.
LENK-Leiter Dr. Ulrich Buchhauser hat als Ingenieur vielseitige berufliche Erfahrung gesammelt, zuletzt im Bereich Energieeffizienz und Umweltschutz bei einem Konzern für Anlagen- und Maschinenbau. Mit seinem aktuell im Aufbau befindlichen Mitarbeiterstab von knapp 20 Personen und einem Jahresetat von vier Millionen Euro wird Buchhauser vorhandene Umwelt- und Energieeinrichtungen im Freistaat koordinieren, Aktivitäten bündeln und dadurch der Energiewende mehr Schlagkraft verleihen, meldet das Wirtschaftsministerium in Bayern. LENK soll dezentrale Energieversorgung aktiv gestalten, außerdem informieren, Maßnahmen umsetzen sowie inhaltliche Akzente setzen. „Es ist mir eine Ehre, eine bayernweite Behörde aufbauen und leiten zu dürfen“, erklärte Buchhauser bei der Eröffnungsrede.
LENK hat ihren Sitz im Regensburger Innovationszentrum TechBase und ist Teil des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
Der Heizungshersteller Stiebel Eltron warnt vor einem Exodus in der Heizungsbranche, ähnlich dem der Solarbranche.
Mit der weltweiten Energiewende ist klimafreundliche Wärmepumpen-Technologie auf dem Vormarsch. Vielleicht überraschend ist, dass laut Stiebel Eltron die Revolution im Heizungskeller vor allem in China, Japan und den USA stattfindet und zwar mit atemberaubendem Tempo. Mehr als 80 Prozent der weltweit neu installierten Wärmepumpen werden in diesen drei Ländern eingebaut. Mit Steuernachlässen und staatlichen Anreizen bauen die Hersteller in Asien und den USA ihre Marktposition für die Energiewende aus. In Deutschland passiert das Gegenteil: Die Heizungsbranche zwischen Nordsee und Alpen wird mit staatlichen Steuer- und Abgabenlasten auf den Betrieb von Wärmepumpen ausgebremst. Das kostet mittel- bis langfristig nicht nur neu entstehende Arbeitsplätze, vielmehr noch fehlt ohne starken Heimatmarkt der deutschen Heizungsindustie die Basis für den internationalen Wettbewerb.
Droht ein Szenario wie vor 10 Jahren in der Solarbranche?
Der schnelle Niedergang der deutschen Solarindustrie führte vor zehn Jahren drastisch vor Augen, wie schnell eine solide Wettbewerbsposition verloren gehen kann. Der deutsche Marktanteil von weltweit rund 20 Prozent stürzte 2008 ab – staatlich subventionierte Firmen aus China machten das Rennen und deutsche Hersteller wie beispielsweise Bosch lösten ihre Solarsparten am Ende vollständig auf.
Deutschland blockiert Umwelt-Technologie
Aktuell blockieren die extrem hohen Strompreise im Heimatmarkt die Zukunftstechnologie der deutschen Heizungshersteller: Die mit Strom betriebenen Wärmepumpen sind Öl- und Gasheizungen in der CO2-Bilanz weit überlegen, können aber ihren umweltfreundlichen Vorsprung nicht ausspielen. Der Grund: Einerseits sind im Preis von Öl und Gas die Kosten der CO2-Emissionen im Gegensatz zum Strom nicht enthalten, andererseits wird der Strom außerdem noch rund 6 Mal so hoch mit Steuern und Abgaben belastet. Damit wird der für den Klimaschutz dringend benötigte Vormarsch der Wärmepumpe in Deutschland ausgebremst.
Das Ausland macht den Fehler nicht
Dieser Fehler wird im Ausland nicht gemacht. In China, Japan und den USA treten die mit günstigem Strom angetriebenen Wärmepumpen den Siegeszug an. Die Hersteller dieser Länder bauen große Stückzahlen auf und können damit immer kostengünstiger produzieren.
Fatale Folgen für den Standort Deutschland
Die Folgen für den Standort Deutschland könnten fatal sein. In der jüngst veröffentlichten Studie „Chancen und Risiken für die deutsche Heizungsindustrie im globalen Wettbewerb“, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), stellen die Experten fest: „Globale Wettbewerber im Wärmepumpenmarkt werden den Vorteil großer Stückzahlen mit geringen Stückkosten nutzen“, sagt Dr. Volker Breisig von PwC. „Die Hersteller aus den asiatischen Ländern profitieren davon, dass das Funktionsprinzip der dort weit verbreiteten Klimaanlagen mit den luft- und wassergeführten Wärmepumpen vergleichbar ist. Das macht den Markteintritt in Europa relativ einfach möglich. Schon jetzt drängen Hersteller aus dem asiatischen Raum auf den europäischen Markt. Wir müssen uns auf einen international umkämpften Markt einstellen“, so Breisig.
Skandinavien bei der Energiewende erfolgreich
In Europa werden die meisten Wärmepumpen derzeit in den skandinavischen Ländern installiert – auch hier sind die für den Betrieb wichtigen Strompreise niedrig: In Norwegen, Schweden und Finland sind es mehr als 20 Wärmepumpen pro 1.000 Haushalte – in Deutschland bisher nur gut 2. Für die Zukunft schlagen die PwC-Experten vor, die regulatorischen Rahmenbedingungen anzugleichen und Deutschland für den internationalen Wettbewerb fit zu machen. Der von der Bundesregierung im Rahmen des Klimapakets für das kommende Jahr eingeführte CO2-Preis sowie der nationale Emissionshandel seien ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Chance für deutsche Heizungsindustrie
„Deutschland hat jetzt noch die Chance, als technologischer Marktführer im Heimatmarkt sowie im internationalen Wettbewerb sehr erfolgreich zu sein“, sagt STIEBEL ELTRON-Geschäftsführer Kai Schiefelbein. „Das Potential für Arbeitsplätze bei den Herstellern von Wärmepumpen und beim Einbau im Heizungshandwerk sind enorm. Wie die Experten von PwC in der Wettbewergsanalyse festgestellt haben, sollte die Politik in Deutschland die staatlichen Rahmenbedingungen aber schnell korrigieren, damit sich ein Szenario wie bei der Solarindustrie nicht wiederholen kann“, so Kai Schiefelbein. „Eine deutliche Strompreissenkung ist dafür das richtige Signal. Eine solche Maßnahme würde zudem auch zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen, wie verschiedene Studien zeigen.“
Über STIEBEL ELTRON
STIEBEL ELTRON wurde 1924 gegründet und gehört mit weltweit 3.900 Mitarbeitern einem Jahresumsatz von 593 Millionen Euro zu den führenden Unternehmen auf dem Markt der Erneuerbaren Energien, Wärme- und Haustechnik.
Für die energetischen Anforderungen von Neubauten und Bestandsgebäuden gelten künftig einheitliche Regelungen. Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 das so genannte Gebäudeenergiegesetz gebilligt. Es gehört zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren.
Effiziente Anlagentechnik
Erreicht werden sollen die Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz. Der verbleibende Energiebedarf soll zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Der Gesetzesbeschluss schreibt vor, wie sie zur Wärme- und Kälteversorgung einzusetzen sind.
Austauschprämie für Ölheizungen
Außerdem sieht er ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Für diejenigen, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, gibt es eine Austauschprämie.
Zahlreiche Änderungen gehen auf Bundesrat zurück
Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in zahlreichen Punkten geändert und dabei viele Anregungen des Bundesrates übernommen. So wurden mit dem Gesetzesbeschluss die Erneuerbaren Energien mit Photovoltaik-Strom und Biomethan gezielt gestärkt. Außerdem enthält er innovative Ansätze mit Regelungen zu Wasserstoff, Grauer Energie, CO2-Bilanzierung und der Berücksichtigung synthetischer Brennstoffe. Letzteres hatten die Länder ausdrücklich gefordert. Gleiches gilt für das nunmehr beschlossene Verbot von Kohlekesseln.
52-GW-Ausbaudeckel und Abstandsregeln für Windräder
Darüber hinaus hat der Bundestag den 52-GW-Ausbaudeckel für Solaranlagen abgeschafft – eine Maßnahme, die die Länder mehrfach gefordert hatten.
Sie erhalten künftig die Möglichkeit, landesgesetzliche Mindestabstände von höchstens 1000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung vorzusehen. Dies soll die Akzeptanz von Windenergieanlagen erhöhen. Die umstrittene bundeseinheitliche Abstandsregelung ist damit vom Tisch.
Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Drei Monate später soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten. Bereits einen Tag nach der Verkündung gelten die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels und die Regelung zum Mindestabstand für Windräder.
Entschließung: Noch Handlungsbedarf bei Gebäudeenergieeffizienz
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bundestag die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels für Solaranlagen beschlossen und das Energiesparrecht für Gebäude zusammengeführt hat. Zugleich betont er, dass es bei der Entwicklung von klimapolitisch notwendigen Gebäudesanierungsstrategien auch darum gehen muss, die Belange der Mieterinnen und Mieter zu berücksichtigen. Für den zügigen Ausbau einer CO2-neutralen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien müssten außerdem entsprechende Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden.
Grubengas den Erneuerbaren Energien gleichstellen
Darüber hinaus drängt der Bundesrat darauf, Grubengas den Erneuerbaren Energien und auch der Biomasse gleichzustellen – eine Forderung, die er bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf erhoben hatte (siehe BR-Drs 584/19). Die Entschließung geht nun an die Bundesregierung, die darüber entscheidet, ob sie die Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.