Landkreis Wunsiedel erhält European Energy Award

Landkreis Wunsiedel erhält European Energy Award

Der nord-bayerische Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge ist für sein starkes Engagement für Erneuerbrae Energien mit dem European Energy Award ausgezeichnet worden.

Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge setzt sich seit vielen Jahren für den stärkeren Einsatz regenerativer Energien ein, genauso wie für das Energie sparen oder diese besonders effizient zu nutzen. Für sein Engagement wurde der Landkreis nun mit dem „European Energy Award“ ausgezeichnet. Landrat Peter Berek nahm die europaweite Ehrung entgegen, die dieses Jahr insgesamt neun Kommunen und Landkreise in Bayern erhielten.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte bei der Verleihung in Scheidegg, dass Klimaschutz vor Ort beginne und Bayern die Kommunen dabei unterstütze. Der Landkreis Wunsiedel überzeugt mit Initiativen wie dem „Wunsiedler Weg“, der als Vorbild für regionale Energiewende dient, sowie dem gemeinsamen Ökoflächenmanagement, bei dem Städte und Gemeinden ihre Flächen nachhaltig nutzen. „Der Award ist eine Wertschätzung unserer Arbeit und zugleich Ansporn für die Zukunft“, so Landrat Berek.

Auf dem Foto überreicht Umweltminister Thorsten Glauber die Auszeichnung an Landrat Peter Berek. Der Landkreis ist eine von neun bayerischen Kommunen, die den European Energy Award erhielten.

Quelle: Landkreis Wunsiedel Textbearbeitung M. Gorgus mit Unterstützung von ChatGPT

Foto: Landkreis Wunsiedel

770 Millarden für Erneuerbare Energien

770 Millarden für Erneuerbare Energien

2024 werden weltweit 771 Milliarden US-Dollar in erneuerbare Energien investiert, 452 Milliarden in Netze und Speicher und 669 Milliarden in Energieeffizienz. Das ist die bisher höchste Summe aller Zeiten. Das meldet die Internationale Energieagentur, IEA.

Dieses Jahr wird fast doppelt soviel in saubere Energie und Energie-Effizienz investiert als in fissile Energien. Laut IEA werden weltweit aktuell in 2024 rund 2000 Milliarden US-Dollar in saubere Energien investiert, und 1100 in fossilen Energien.

Zu den sauberen Energie zählt auch die Atomkraft, deren Investitionen sich seit 2017 (41 Milliarden) zu 2024 (80 Milliarden) zwar fast verdoppelt haben, im Vergleich zu dem, was in Erneuerbare, Netzausbau, Stromspeicher und Energieeffizienz investiert wird vergleichsweise bescheiden Nach vielen Jahren der Zurückhaltung. Im Vergleich zu anderen Investitionen ist das wenig. So fließen 669 Milliarden in Energie-Effizienz, 

452 Milliarden in Netze und Speicher

771 – der größte Betrag – in Erneuerbare Energien.

Es gibt einen weltweiten Trend. Machen Sie was draus. Klären Sie auf, reißen Sie das Ruder herum. Es könnten auch 771 Milliarden in Atomkraft investiert werden. Das Geld ist vorhanden.

Link zur interaktiven Grafik der IEA: HIER

Manfred Gorgus.

Grafik: IEA / Bearbeitung Manfred Gorgus

Kürzung der Fördermittel im Bereich Energieforschung

Kürzung der Fördermittel im Bereich Energieforschung

Ambitionierte Klimaziele, Ausbauziele erneuerbare Energien, Wärme- und Verkehrswende. Dazu kommt der Ruf nach mehr Fachkräften. Dann eine Meldung des Fraunhofer ISE vom 18. Juni 2024, dass die Energieforschung dieses Jahr ein Drittel weniger Geld für die Projektforschung erhält. Weitere Kürzungen sind in 2025 nicht ausgeschlossen.

Für neue Projekte sollen 30 % weniger Geld im Vergleich zum Vorjahr zur Verfügung stehen. Kein Wunder, dass der Verbund »Energietechnologien und Klimaschutz« der Fraunhofer-Gesellschaft angesichts solcher Aussichten vor massivem Rückgang der Innovationsfähigkeit der deutschen Industrie bei Technologien für die Energiewende warnt. In dem Verbund sind neun Institute organisiert, die die anwendungsorientierte Energieforschung maßgeblich vorantreiben.

Wer hat was gekürzt

Im Haushalt 2024 wurden die Verpflichtungsermächtigungen des Titels »Energieforschung« vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) um 12 % reduziert. Zusätzlich führte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im November 2023, in dessen Folge 60 Mrd. € weniger im Klima- und Transformationsfond der Bundesregierung zur Verfügung stehen, zu einer Reduktion von Finanzmitteln für die Forschung an Technologien für die Energiewende, unter anderem in Programmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung in den Themen Batterie und Wasserstoff. In Summe sprechen die Ministerien von bis zu 30 Prozent weniger Geld für die Projektförderung. Für das Jahr 2025 sind weitere Einsparungen bei der Energieforschungsförderung nicht auszuschließen. Der Einbruch der Fördermittel ist der einschneidendste seit dem Bestehen der Energieforschungsprogramme des Bundes, schreibt das Fraunhofer ISE.

Die Mittelkürzungen sind bereits spürbar. Erste Anträge auf Förderung, die Gelder für das laufende Jahr und die folgenden Jahre benötigen, wurden nicht bewilligt. Zudem pausiert seit Dezember 2023 die Annahme von Anträgen für Forschungsprojekte in den KTF-Förderprogrammen des BMWK. Insgesamt werden bereits für das Jahr 2024 und noch stärker für die Folgejahre signifikant weniger Projektmittel zur Verfügung stehen. »Die aktuellen Kürzungen sind weitreichend und betreffen die ganze Bandbreite der erneuerbaren Energien und der Schlüsseltechnologien des heutigen und zukünftigen Energiesystems: von Windenergie, Photovoltaik und Geothermie über Wasserstoff und Wärme bis hin zu umfassenden Systemlösungen«, ergänzt Prof. Dr.-Ing. Andreas Reuter, stellvertretender Vorsitzender des Verbunds und Leiter des Fraunhofer-Instituts für Windenergiesysteme IWES. »Auf Seiten der Forschungseinrichtungen führen die Kürzungen zu Stellenabbau, sodass weniger Personen für die Arbeit in diesen zukunftsträchtigen Industrien qualifiziert werden können.«

Innovationsstau und Fachkräftemangel

Die Bundesprogramme im Bereich der Energieforschung haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten wichtige Innovationen hervorgebracht. Geförderte Einzelmaßnahmen, vor allem aber die Förderung von Verbundprojekten, die in enger Kooperation zwischen Unternehmen der Wirtschaft und Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, haben sich als leistungsfähige Instrumente etabliert, um neue Technologien zügig zu entwickeln und in die Anwendung zu bringen. Das Spektrum der geförderten Vorhaben reicht dabei von der angewandten Grundlagenforschung bis zur Begleitung der Markteinführung.

Aber auch die Ausbildung von Fachkräften findet im Kontext der öffentlich geförderten Forschung statt. Beispielhaft zeigt eine Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI, wie sich die Kürzungen der Fördermittel negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Batterieindustrie auswirken, weil sie den jetzt schon bestehenden Mangel an Fachkräften noch weiter verschärfen werden. In den letzten Jahren wurden laut der Studie allein in Deutschland ca. 15.000 Fachkräfte dafür ausgebildet – maßgeblich in Forschungsförderprojekten der öffentlichen Hand, in denen Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten entstehen. Die Qualifizierung dieser Fachkräfte steht durch die Kürzungen nun auf dem Spiel, obwohl sie dringend benötigt werden. Sie werden für die Mobilität der Zukunft, aber auch für elektrische Energiespeicher, die Stabilität und Zuverlässigkeit der zunehmend durch fluktuierende erneuerbare Energien gespeisten Stromnetze der Zukunft garantieren sollen, gebraucht.

Ist die Aufgabe, mittels angewandter Forschung und Entwicklung von Zukunftstechnologien die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu sichern und neue Chancen zu eröffnen, durch Geldmangel gefährdet? Wie passen die Ziele Energie-, Mobilitäts- und Wärmewende einerseits mit Kürzungen bei der Projektförderung im Energiesektor zusammen, wo doch für andere Dinge offensichtlich Geld vorhanden ist?

Manfred Gorgus

Quelle Fraunhofer ISSE

Keine Förderungen für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Keine Förderungen für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Wie das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) heute mitteilt, stehen aktuell keine Fördermittel für klimaschonende Nutzfahrzeuge und die dazugehörige Ladeinfrastruktur zur Verfügung.

Wörtlich schreibt das BALM: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds vom 15.11.2023 und die dadurch erforderliche Konsolidierung des Haushaltes führen dazu, dass nicht alle wichtigen Projekte und Vorhaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im geplanten Umfang weitergeführt werden können. Dazu gehört auch die Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen und dazugehöriger Infrastruktur durch die Förderrichtlinie KsNI. Die bewilligten Vorhaben der Richtlinie werden auf Grundlage des Haushaltes 2024 ausfinanziert. Mittel für einen neuen Förderaufruf stehen nicht zur Verfügung.“

Bewilligte Anträge können mit der Auszahlung von Fördermitteln rechnen. Neue Anträge können nicht gestellt werden. Es stehen keine Mittel zur Verfügung, weder für den Neukauf von batterieelektrischen LKW und Bussen noch für die Planung und Realisierung von Ladeinfrastruktur.

Manfred Gorgus

Grüner Wasserstoff zum Heizen umstritten: offener Brief warnt Gemeinden vor großflächigem Einsatz

Grüner Wasserstoff zum Heizen umstritten: offener Brief warnt Gemeinden vor großflächigem Einsatz

Foto: Greenpeace & 200 weitere. Bearbeitung: SOLAR-professionell

In den vergangenen Tagen erhielten rund 7.000 deutsche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen einen offenen Brief, der von 217 Organisationen unterzeichnet wurde. In diesem Schreiben wurde eindringlich davor gewarnt, Wasserstoff großflächig in der kommunalen Wärmeplanung einzusetzen.

„Heizen mit Wasserstoff is wie Duschen mit Champagner“

Während die Gaslobby bei den Kommunen aktiv den Umbau der Gasnetze auf Wasserstoff bewirbt, mahnen Umweltverbände, dass Grüner Wasserstoff auf lange Sicht ein sehr seltenes und teures Gut bleiben wird. Die Bedenken liegen insbesondere darin, dass eine unbedachte Nutzung von Grüner Wasserstoff zu erheblichen finanziellen Belastungen für Verbraucher führen könnte, wenn dieser einfach verheizt wird.

Kontroverse um Wasserstoff

In Vorbereitung auf die klimaneutrale Zukunft müssen alle Kommunen bis Mitte 2028 einen Plan vorlegen, wie sie ihre Gemeinden mit Wärme versorgen wollen. Trotz des wissenschaftlichen Konsenses, dass Wasserstoff für die Gebäudewärme ungeeignet ist, wirbt die Gaslobby vehement für seinen flächendeckenden Einsatz in der Wärmeversorgung. Über Plattformen wie „H2 vor Ort“ und „H2 kommunal“ versucht die Gasindustrie, Stadtwerke und Kommunen für ihre Zwecke zu gewinnen.

Gaslobby rettet fossiles Geschäftsmodell

„Hinter dieser Strategie der Gaslobby steckt die Absicht, ihre Einnahmen aus dem Verkauf von Erdgas zu sichern, während sie gleichzeitig versuchen, ihr fossiles Geschäftsmodell durch Wasserstoff zu retten“, erklärt Henning Peters, Referent für Energie und Klima am Umweltinstitut. „Dadurch wird der Klimaschutz beeinträchtigt, da fossile Anlagen weiter betrieben werden und die Klimakrise weiter anheizen, während Kommunen auf einen Wasserstoff setzen, der in dieser Menge noch nicht verfügbar ist.“

Der offene Brief warnt konkret davor, Wasserstoff-Heizgebiete in der kommunalen Wärmeplanung auszuweisen. Selbst in Wärmenetzen sollte Wasserstoff höchstens zur Abdeckung der Spitzenlast vorgesehen sein.

Wissenschaftliche Erkenntnisse bestätigen angeblich, dass Wasserstoff für die Gebäudewärme irrelevant ist. Über 50 unabhängige Studien zeigen, dass Wasserstoffheizungen vier- bis sechsmal mehr Energie verbrauchen als herkömmliche Wärmepumpen. Seine Herstellung ist äußerst energieintensiv und daher auf absehbare Zeit teuer, argumentieren die unterzeichneneden Organisationen.

Grüner Wasserstoff zu teuer zum Heizen

Mira Jäger, Energie-Expertin von Greenpeace, stellt klar: „Wasserstoff ist zu kostenintensiv und aufwändig zu produzieren, um ihn buchstäblich zu verheizen. Selbst langfristig wären Wasserstoffheizungen insgesamt etwa doppelt so teuer wie Wärmepumpen oder Wärmenetze. Wasserstoff sollte nur für spezielle Anwendungen eingesetzt werden, für die es keine Alternativen gibt. Wenn Kommunen heute Wasserstoff-Heizgebiete ausweisen, riskieren sie hohe Folgekosten für ihre Bürger:innen und handeln nicht im Sinne des Klimaschutzes.“

Link zum ganzen Brief.

Manfred Gorgus

BRC Solar Optimierer und SofarSolar Wechselrichter bestätigien Kompatibilität

BRC Solar Optimierer und SofarSolar Wechselrichter bestätigien Kompatibilität

Die BRC Solar GmbH, ein deutscher Hersteller von Leistungsoptimierern für Photovoltaikmodule, und die SofarSolar GmbH, ein anerkannter Hersteller von Wechselrichtern, haben die Kompatibilität ihrer Produkte nun offiziell bestätigt. Diese Bekanntmachung ist für Solarteure und Anlagenbetreiber eine wichtige Information, weil BRC-Solar Optimierer nur an den PV-Modulen eingebaut werden müssen, die von Leistungsverlusten durch z. B. Verschattung betroffen sind. Ziel ist: Leistungssteigerung von Solaranlagen mit minimalem Einsatz von Elektronik an den Modulen.

Die Herausforderung

Dächer, die durch Verschattung, unterschiedliche Ausrichtungen oder Dachneigungen gekennzeichnet waren, stellten in der Vergangenheit eine Herausforderung für das effektive Verbauen von Solarmodulen dar. In Photovoltaikanlagen verursacht die Reihenschaltung der Module ein Problem, da die reduzierte Leistung eines Moduls, das weniger Sonneneinstrahlung erhält, die Gesamtleistung aller anderen Module in der Kette beeinträchtigt.

Die Lösung

Durch die innovative Lösung von BRC Solar können diese Probleme jedoch behoben werden. Wechselrichter wie das Hybrid-Gerät HYD 20KTL-3PH von SOFAR bieten mit ihren zwei Strangeingängen Flexibilität in der Strangauslegung. So können auch komplexe Hausdächer mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Sollten einzelne Module von Verschattungen, unterschiedlichen Ausrichtungen oder Modulneigungen betroffen sein, können PV-Module dank der BRC-Optimierer in einen bestehenden Strang integriert werden. Dadurch können auch komplexere Dachflächen effizient genutzt werden, beispielsweise durch die Installation zusätzlicher PV-Module auf Gauben oder kleineren Dachflächen.

BRC Solar & SOFAR Solar

Mit dem Zusammenspiel von SOFAR Wechselrichtern und dem Power Optimizer M500/14 von BRC Solar wird die verfügbare Leistung des beeinträchtigten Moduls weiterhin genutzt, während gleichzeitig die restlichen Module im Strang ihre maximale Leistung unbeeinträchtigt beibehalten können.

Der Hybrid-Wechselrichter von SOFAR verfügt als Besonderheit über zwei unabhängige Batterieeingänge zum Anschluss von bis zu 40 kWh Speicherkapazität.

Ersatzstrom mit Sofar Solar

Mit dem echten dreiphasigen Ersatzstrommodus bis 20 kVA können auch 3-phasige Geräte während eines Stromausfalls nahezu unterbrechungsfrei weiterversorgt werden. Im Master / Slave Modus kann dieser kombiniert mit bis zu 6 Geräten bis zu 120 kVA bereitstellen. Mit dem Grafikdisplay werden verschiedene Energiemanagement-Funktionen besonders einfach konfiguriert oder der Betrieb der Anlage überwacht.

Zertifizierte Kompatibilität

„Die Bestätigung der Kompatibilität unserer Produkte unterstreicht unseren gemeinsamen Fokus auf die Steigerung der Energieeffizienz und Leistung von Solaranlagen. Durch die nahtlose Integration unserer Technologien können wir auch die Herausforderungen von verschatteten Dächern, unterschiedlichen Ausrichtungen und Modulneigungen erfolgreich bewältigen. Unsere Kunden profitieren von einer optimalen Ausnutzung ihrer Dachflächen und einer maximierten Leistung ihrer Solaranlagen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es uns, die Vision von flächendeckend optimierten PV-Anlagen auf jedem Dach voranzutreiben und so einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeugung zu leisten“, betonten Pascal Ruisinger, kaufmännischer Geschäftsführer von BRC Solar, und Christian Buchholz, technischer Leiter Europa von SOFAR.

Weitere Informationen finden sie auf den Internetseiten der Unternehmen:

https://brc-solar.de und https://www.sofarsolar.eu/

Text: Peter Konstantin. Quelle: BRC Solar

EEG-För­der­sät­ze für Photovoltaikanlagen 2024

EEG-För­der­sät­ze für Photovoltaikanlagen 2024

Einspeisevergütung für Solaranlagen ab Februar 2024 bis 100 kWp

In der Tabelle finden Sie die Einspeisevergütung für Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kWp für Voll- und Teileinspeisung. Dabei sind die Fördersätze für Teileinspeisung als reguläre Einspeisevergütung zu verstehen. Die der Volleinspeisung gelten als erhöhte Fördersätze.

AnlagenartInstallierte Leistung in Kilowatt-Peak bisTeileinspeisung
Euro-Cent/kWh
Volleinspeisung
Euro-Cent/kWh
  Gebäude oder Lärmschutzwände
nach § 48 Abs. 2, 2a EEG 2023
108,1112,87
407,0310,79
1005,7410,79
Sonstige Anlagen
nach § 48 Abs. 1 EEG 2023
1006,536,53
Datenquelle: Bundesnetzagentur
Mieterstromzuschlag für Solarstromanlagen 2024

Mieterstromzuschlag für Solarstromanlagen 2024

Wer Hausbewohner dierekt mit Photovoltaikstrom vom Hausdach beliefert kann Mieterstromzuschlag erhalten. ©Manfred Gorgus

Mieterstromzuschläge

Werden Hausbewohner direkt mit Strom aus der Gebäude-Photovoltaik mit Strom beliefert, kann der Betreiber den sogenannten Mieterstromzuschlag erhalten.

Es gelten ab dem ersten Februar 2024 die folgenden Sätze:

Anlagen-Leistung in Kilowatt PeakMieterstrom-Zuschlag
102,64
402,45
10001,65
Datenquelle: Bundesnetzagentur

Manfred Gorgus

Wärmepumpen-Absatz steigt, trotz 73 % weniger Förderanträgen

Wärmepumpen-Absatz steigt, trotz 73 % weniger Förderanträgen

Foto: Wärmepumpe in Mehrfamilienhaus ©SOLEIS AG

Laut BAFA-Statistik sind die Förderanträge für Wärmepumpen im Jahr 2023 um über 70 Prozent zurückgegangen. So sollen im Jahr 2022 monatlich im Durchschnitt 29.060 Anträge gestellt worden sein. 2023 waren es nur noch etwa 7.845 pro Monat, was einem Rückgang von 73 Prozent entspricht. Trotzdem wurden bis Ende September 2023 ca. 295.500 Wärmepumpen neu installiert, 59.500 mehr als im Vorjahr.

Das Bonner Unternehmen EUPD-Resaerch meldet dazu: „Die Absatzzahlen von Wärmepumpen steigen stetig an. Und dies, obwohl die Planungssicherheit aufgrund der Förderungsstruktur und der Haushaltssperre aktuell eher ungewiss ist. So ist der Wärmepumpenabsatz in Deutschland bis Ende des dritten Quartals 2023 bereits höher als im gesamten Vorjahr.“

Sechs Millionen Wärmepumpen bis 2030

Am 27.01.2024 legte der Bundesverband Wärmepumpe seine damals aktuellen Einschätzungen zur Branchenentwicklung vor und ging damals sowohl auf aktuelle Marktentwicklungen als auch auf erforderliche Rahmenbedingungen für den weiteren Markthochlauf ein. Die Branchenstudie war wohl von den hohen Erwartungen der Bundesregierung einer raschen Veränderung der Heiztechnik im Gebäudesektor bestimmt, die mit dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) untermauert werden sollte. So sollten bereits im Jahr 2024 rund 500.000 Wärmepumpen pro Jahr installiert werden, der Feldbestand soll bis 2030 auf 6 Mio. Anlagen anwachsen. Zum Jahreswechsel 2022/23 waren rund 1,4 Millionen Wärmepumpen in Deutschland installiert.

GEG und Haushaltssperre

Nun wurde nicht nur das GEG in seiner ursprünglichen Form scharf kritisiert, auch der Haushalt der Bundesregierung wurde in seiner ursprünglichen Form vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Wer aktuell auf der Seite des BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachschaut, wird informiert, dass aufgrund der Haushaltssperre keine finanziellen Zusagen für 2024 gegeben werden können. Wörtlich heißt es auf der BAFA-Seite am 07. Januar 2024:

  • Die Haushaltssperre hat für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterhin Bestand. Da die Förderprogramme der nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im KTF veranschlagt sind, gilt weiterhin Folgendes:
  • Derzeit kann keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen.
  • Die Annahme von Anträgen pausiert weiterhin. Dies betrifft alle Förderprogramme der nationalen Klimaschutzinitiative und damit auch die Förderung von E-Lastenfahrrädern nach der E-Lastenfahrrad-Richtlinie. Eine Antragsstellung über das elektronische Antragsportal ist deshalb nicht möglich.
  • Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
  • Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der nationalen Klimaschutzinitiative wird auf klimaschutz.de informiert.

Die Zukunft liegt in der Wirtschaftlichkeit

Wenn im Jahr 2023 rund 73 % weniger Förderanträge für Wärmepumpen als im Vorjahr gestellt wurden, gleichzeitig aber fast 60.000 Wärmepumpen mehr verbaut wurden als 2022, so lässt das den Schluss zu, dass die Technik so überzeugend ist, dass sie auch ohne Förderung installiert wird, weil sie perspektivisch wirtschaftlicher ist, als Heizsysteme mit grauer Energie. Und hier, liebe Leserinnen und Leser, sind die erneuerbaren Energien bei ihrem ursprünglichen Gedanken angekommen: mit dezentral erzeugter Energie aus Wind und Sonnen langfristig günstiger Energie zu erzeugen als mit importierten Energien wie Erdgas, Kohle und Erdöl und Deutschland gleichzeitig von Energieimporten unabhängiger zu machen. Anlass waren die Ölpreiskrisen der Jahre 1973/74 und 1979/1980, als die OPEC-Staaten Erdöl künstlich verknappten, um einen höheren Preis für ihr Öl zu erzielen. Bei Erneuerbaren Energien geht es nicht um eine Ideologie – es geht um Wirtschaftlichkeit. Lediglich die Denke ist eine andere: Bei fossiler Versorgung mögen die Anfangsinvestitionen niedriger sein, dafür entstehen langfristig Kosten für Energie, auf deren Preis Verbraucher keinerlei Einfluss haben. Bei erneuerbaren Energien fallen in der Regel am Anfang höhere Kosten an, dafür ist die Energie kostenlos – zumindest bei Wind und Sonne.

Manfred Gorgus

FDP will in Deutschland Erdgas fördern – eine Kriegserklärung an die Erneuerbaren Energien?

FDP will in Deutschland Erdgas fördern – eine Kriegserklärung an die Erneuerbaren Energien?

Diese Woche jagten Meldungen durch deutsche Medien, laut denen FDP-Chef Lindner zum einen den Kohleausstieg von 2030 auf einen späteren Zeitpunkt verschieben will und zweitens bei der Energieversorgung mehr auf in Deutschland gefördertes Erdgas setzen möchte. Klingt wie eine Rolle rückwärts für die Erneuerbaren Energien – und besitzt Deutschland überhaupt nennenswerte Erdgasvorkommen?

Kohleausstieg verschieben

Das mag seine Meinung sein, aber bitte mit Abstimmung der anderen Parteien. Menschen wollen von der Politik Lösungen, kein Durcheinandergeplapper wie auf einem Kindergeburtstag. 2021 hatte Kohlestrom einen Anteil von 30,2 % an der Stromeinspeisung ins deutsche Netz. 2022 waren es 33,3 %. Ein Anstieg um 3,1 %. Erneuerbare Energien hatten 2021 einen Anteil von 42,3 %. 2022 waren es 46,3 % – also 4 % mehr als 2021.

Es sollte möglich sein, mit der geballten Expertise deutscher Ingenieurskunst einen realistischen Ausbaupfad für maximale Eigenerzeugung mit regenerativen Energien festzuschreiben, das Ganze so zu gestalten, dass es bezahlbar bleibt und dafür realistische Zeiträume für die Umsetzung zu nennen. Das ist möglich mit einer Mischung aus

  • Ausbau der Erneuerbaren,
  • Ertüchtigung der Netze,
  • Ertüchtigung von Verbrauchern,

Es entsteht der Eindruck, dass die Ampelregierung keinen Plan hat, wie sie die deutsche Energieversorgung nach 2030 garantieren will. Offensichtlich sprechen die Parteien auch nicht. Warum haut ein Herr Lindner ansonsten solche Parolen raus: mehr Kohle und deutsches Erdgas? Letzteres ist totaler Quatsch. Deutschland fehlen einfach die Erdgasressourcen.

Erdgas aus Deutschland für 6 Monate

Das Erdgas-Aus-Deutschland-Argument taucht immer mal wieder auf der politischen Bühne auf, meistens in Verbindung mit Fracking, hat aber in der Vergangenheit noch nie zur Umsetzung geführt, weil das Gas zu teuer wäre.

Kurzer Fakten-Check zu Erdgas in Deutschland:

  • 2022 wurden rund 4,8 Milliarden Kubikmeter Erdgas in Deutschland gefördert.
  • Die sicheren und wahrscheinlichen Erdgasreserven in Deutschland schätzt der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e. V. (BVEG) auf ca. 36 Milliarden Kubikmeter. Stand 31.12.2022.
  • Mit hoch entwickelten Fördertechnologien könnten laut BVEG weitere Ressourcen erschlossen werden. Konkret 450 Milliarden Kubikmeter technisch erschließbares Erdgas aus Kohleflözen und bis zu 2,3 Billionen Kubikmeter technisch erschließbares Erdgas aus Schiefergesteinen.
  • Laut Angaben des Umweltbundesamt sind die deutschen Erdgasvorkommen in Deutschland bei 123 Milliarden Kubikmeter, plus zusätzlicher sogenannter „nicht konventioneller Lagerstätten wie: Tight Gas: 100 Mrd. m³ // Kohleflözgas: 450 Mrd. m³ // Schiefergas: 1.300 Mrd. m³. Allerdings sind diese Lagerstätten bisher wirtschaftlich nicht zu erschließen. Ein weiteres Argument gegen die Erschlißung sind Umweltbelastungen.
  • Der deutsche Erdgas-Jahresverbrauch lag 2022 bei 77 Milliarden Kubikmeter – 2021 waren es 92 Milliarden Kubikmeter. Im Durchschnitt sind es rund 80 Milliarden Kubikmeter pro Jahr.
  • Mit deutschen Reserven können deutsche Verbraucher demnach 6 Monate mit heimisch gefördertem Erdgas aus Förderstätten versorgt werden, die leicht zugänglich sind. Dazu müssen aber alle möglichen und wahrscheinlichen Reserven ausgebeutet werden, wozu allerdings die Infrastruktur erst aufgebaut werden muss.
  • Mit den „Nicht-konventionellen Lagerstätten“ steigen die Erdgasreserven auf knapp 1900 Milliarden Kubikmeter an. Damit könnte Deutschland rund 23 Jahre mit Erdgas versorgt werden. Die Frage ist: Zu welchem Preis? Diese Ressourcen werden nicht angetastet, weil es angeblich nicht wirtschaftlich ist. Es ist sicher auch aus Umweltgründen ein Problem, denn Gas aus Schiefer wird mit Fracking gewonnen. Fracking ist die Kurzform für „Hydraulic fracturing“. Ein Vorgang bei dem Risse im Gestein mit Flüssigkeit und hohen Drücken erzeugt oder vorhandene erweitert werden.

Deutschland importiert mehr Erdgas as China und ist weltweit der größte Importeur von Erdgas. Steuern und Abgaben auf Erdgas belaufen sich auf drei bis fünf Milliarden Euro im Jahr. Wir sprechen also einerseits von einer großen Abhängigkeit Deutschland von externer Energie, andererseits von hohen Einnahmen für den Staat und die liefernden Unternehmen. Wrr hätte da Interesse an erneuerbaren Energien die unabhängig machen?

Mehr Ressourcen in Erneuerbare für nachhaltige Autarkie?

Ich bin erstaunt, über Herr Lindners Ansatz: Deutsches Erdgas ist ein Mikro-Tropfen auf einem weiß glühenden Stein. Mit Verlaub – was soll der Quatsch. Die gesamte Jahresförderleistung deckt sechs Prozent des deutschen Bedarfs. Wenn keine neuen Erdgasvorkommen entdeckt werden, reichen die gesamten Landesressourcen für 7,5 Jahre – bei Doppelung der Förderung für gute drei Jahre. Das ist keine Lösung, das ist Augenwischerei. Die Ressourcen, die in den Ausbau einer deutschen Erdgasförderung im eigenen Land gehen können ebensogut in die Erneuerbaren Energien, intelligente Netze und eine dezentrale Versorgung investiert werden.

FDP und Erneuerbare Energien.

Politische Arbeit muss handwerklich gut gemacht sein, fachlich kompetent, mit Weitblick und zum Wohl des Landes und der Bevölkerung. Genau das sehe ich bei der Ausbeutung deutscher Gasvorkommen nicht: unwirtschaftlich, ressourcenzehrend, umweltbelastend.

FDP-Wirtschaftsminister Rößler hat das Ende der deutschen Photovoltaik-Industrie verursacht – das Ende einer zukunftsweisenden Branche, in der Deutschland Weltmarktführer war. Geopfert 2011 bis 2013 für kleinteilige Partikularinteressen.

Jetzt soll Erdgas aus deutschen Lagerstädten kommen, deren einfach zu hebenden Vorkommen den Landesbedarf ein gutes halbes Jahr decken könnte, wäre die Infrastruktur vorhanden und alle Lagerstätten bereits erschlossen. Das Gefühl, dass Politik selten Intelligentes, praktisch nie Nachhaltiges liefert, verfestigt sich. Ich erwarte von Politik aber genau das: nachhaltige Lösungen, gerne auch intelligente, die über die nächste Legislaturperiode hinaus positiv wirken.

Manfred Gorgus

Beitragsfoto: Gaszähler, Deutschland, Bayern ©SOLAR-professionell/M.Gorgus

Geringes Interesse bei Ausschreibungen Windkraft an Land

Geringes Interesse bei Ausschreibungen Windkraft an Land

Windpark Rheinland-Pfalz ©M.Gorgus/SOLAR-professionell

Die Bundesnetzagentur am 08. September 2023 die Ausschreibung für Windenergie an Land veröffentlicht und in einer Pressemeldung informiert, dass zum Gebotstermin 1. August 2023 die ausgeschriebene Leistung erneut unterzeichnet war. Die Bundesnetzagentur hatte im Vorfeld das Ausschreibungsvolumen von 3.192 Megawatt auf 1.667 MW reduziert. Offenbar ist die Attraktivität des Standortes Deutschland für Windkraftanlagen nicht groß.

Bei der Bundesnetzagentur wurden 142 Gebote mit insgesamt 1.436 MW eingereicht. Ein Gebot wurde wegen eines Formfehlers vom Verfahren ausgeschlossen. 141 eingereichte Gebote erhielten einen Zuschlag mit insgesamt 1.433 MW. In der Summe liegt die Zuschlagsmenge im Jahr 2023 nach drei von vier Ausschreibungsrunden bei rund 4.400 MW. Im Jahr2022 erhielten nur rund 3.200 MW Windenergie an Land einen Zuschlag. Das sind aktuell zwar 35 Prozent mehr als im Gesamtjahr 2022 – die Ausbauziele werden mit reduzierten Mengen allerdings nicht erreicht.

Die Werte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 6,00 ct/kWh und 7,35 ct/kWh und mit 7,32 ct/kWh im Durchschnitt nur ganz knapp unter dem Höchstwert von7,35 ct/kWh.

Bemerkenswert ist die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen: Die beiden größten entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen – 51 Zuschläge mit insgesamt 457 MW – und Niedersachsen – 31 Zuschlägen mit insgesamt 343 MW. Es folgen Schleswig-Holstein mit 25 Zuschläge zu 259 MW und Baden-Württemberg mit 5 Zuschläge zu insgesamt 88 MW.

Eventuell helfen die im Rahmen des Solarpakets 1 angekündigten Änderungen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für Windenergie an Land die Attraktivität des Standortes Deutschland beim Thema Windenergie an Land in Zukunft zu verbessern.

M.Gorgus

Bayern mit neuem Förderprogramm für Wasserstofftankstellen

Bayern mit neuem Förderprogramm für Wasserstofftankstellen

Wasserstoff-Tankstelle Flughafen Köln-Bonn, Juni 2018 ©Sybille Riepe

Bayern hat sein Förderprogramm für Wasserstofftankstellen überarbeitet. Heute, am 07. September 2023, soll es in Kraft treten. Die entsprechende Website ist online – aber noch mit dem alten Förderprogramm. Das sollte sich am 07.09. ändern.
Wasserstoffautos werden nur gekauft, wenn die Versorgung mit Kraftstoff vorhanden ist
„Mit unserem Förderprogramm lösen wir das Henne-Ei-Problem beim Wasserstoff: Wenn es vor Ort die entsprechenden Tankstellen gibt, werden auch Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb gekauft“, erklärt Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger. 19 Förderbescheide für Tankstellen sollen bisher in ganz Bayern ausgestellt worden sein. Noch diesen Monat sollen eine Tankstelle in Hofolding und eine in Passau eröffnet werden. In ganz Deutschland gibt es knapp 100 Wasserstofftankstellen. Eine sehr spärliche Versorgung im Vergleich zu den 14107 Straßentankstellen, die deutsche Automobilisten versorgen, Autobahntankstellen und reine Biodiesel- sowie Erdgastankstellen nicht mitgerechnet.
Fast 89.000 öffentliche Ladepunkte für E-Autos
Die Elektromobilität ist wesentlich weiter. Am 1. April 2023 waren insgesamt 88.716 Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Betrieb, die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur abgeschlossen hatten. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Zuwachs von 23.329 Ladepunkten. Die meisten Ladepunkte finden E-Mobilisten in Bayern.
Tankstellen-Förderung, vor allem für Nutzfahrzeuge
Öffentlichen Tankstellen für Nutzfahrzeuge und Busse werden mit bis zu 90 Prozent und betriebsinterne Tankstellen für mit 40 Prozent unterstützt. Das Programm startete bereits im Oktober 2020 und wurde frisch überarbeitet. Der erste Förderaufruf im Rahmen der neuen Richtlinie startet am 18. September und dauert bis zum 13. November 2023. Allen Interessenten wird vom Wirtschaftsministerium empfohlen, sich zeitnah mit dem Projektträger bei der Bayern Innovativ GmbH abzustimmen. Informationen und Ansprechpartner finden Interessierte auf der Website: https://www.bayern-innovativ.de/de/beratung/ptb/seite/foerderprogramm-zum-aufbau-einer-wasserstofftankstelleninfrastruktur-in-bayern Manfred Gorgus
„Freie Wähler“ & erneuerbaren Energien

„Freie Wähler“ & erneuerbaren Energien

Die Partei Freie Wähler wird als „liberal“ und „wertkonservativ“ bezeichnet.  Das scheint kein Wiederspruch zu erneuerbaren Energien, denn in ihrem Grundsatzprogramm bekennt sich die Partei für Klimaschutz und einen schnellen Ausbau der Erneuerbare Energien.

 

Zur Partei „Freie Wähler“:

Laut einer aktuellen Umfrage soll die Partei „Freie Wähler“ nach der Flugblattaffäre des Hubert Aiwanger zwei Prozent mehr Zustimmung erhalten. Die Partei „Freie Wähler“ ist seit 2008 im Bayerischen Landtag und seit 2021 im Landtag Rheinland-Pfalz vertreten. 2010 wurde im Februar die Bundesvereinigung gegründet. Ihre Ausrichtung gilt als gleichzeitig „liberal“ und „wertkonservativ“. Seit 2018 sind die Freien Wähler in Bayern an der Staatsregierung beteiligt und stellen mit Hubert Aiwanger den Wirtschaftsminister und den stellvertretenden Bayerischen Ministerpräsidenten sowie mit Thorsten Glauber den Umweltminister. Seit 2014 ist die Partei im Europäischen Parlament vertreten.

„Freie Whler“, erneuerbare Energien und Klimaschutz:

„Freie Wähler“ sehen Erneuerbare Energien und Klimaschutz als Chance für regionale Entwicklung und als Jobmotor. Das ist ein großer Unterschied zur AfD, die die Energiewende als Ganzes ablehnt und den Klimawandel leugnet. Dabei soll die Energiewende nach Aussage der „Freie Wähler“ für eine wirtschaftliche und sichere Versorgung der Bevölkerung sorgen. Der Begriff „wirtschaftlich“ ist entscheidend. Aktuell scheint Wirtschaftlichkeit keine Rolle zu spielen. Es wird im Grundsatzprogramm unter Punkt „Energie – (1)“ sogar explizit von „Zeiten knapper Kassen“ gesprochen, in denen erneuerbare Energien als Lösung vorgeschlagen werden – nicht als Problem. Das deckt sich mit Erfahrungen in sogenannten „benachteiligten Regionen“ in Deutschland, die durch Investition in Erneuerbare Energien, Ladeinfrastruktur, öffentlichen Nahverkehr und soziale Einrichtungen Wegzug in Zuzug wandeln konnten, weil sie Lebensqualität und Perspektive bieten. Im Programm heist es unter Energie im letzten Absatz (6), dass der Um- und Ausbau des Energiesystem, die Versorgung mit Energie sowie die Stromtrassen im Bürgerinteresse zu gestalten sind.

Den Auszug aus dem dem Parteiprogramm finden sie im Folgenden. Das ganze Grundsatzrogramm finden Sie Hier als pdf.

 

Auszug aus dem Grundsatzprogramm „Freie Wähler“, Gründsätzliches zu Energie, Umwelt- und Verbraucherschutz:

Energie, Umwelt- und Verbraucherschutz
Aktive Umweltpolitik schützt Mensch und Tier. Dazu gehören für uns FREIEN WÄHLER Aspekte des Klimaschutzes, eine zuverlässige, saubere und umweltfreundliche Energieversorgung sowie saubere und gesunde Lebensmittel.

1. Energie
Energieversorgung und Klimaschutz sind für uns FREIEN WÄHLER zentrale Zukunftsaufgaben für unsere Gesellschaft. Eine regionale, effiziente und für alle bezahlbare Versorgung durch erneuerbare Energien sowie nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen sind uns FREIEN WÄHLERN ein besonderes Anliegen.

(1) Gerade in Zeiten knapper Kassen und finanzieller Unterversorgung vieler Gemeinden sehen die FREIEN WÄHLER die erneuerbaren Energien als nachhaltigen Entwicklungsbeschleuniger und Jobmotor der Zukunft. Ziel ist, nach und nach durch Energieeinsparung, Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien einen Großteil des gesamten Strombedarfs zu decken. Langfristig sind auch Wärme und Verkehr durch erneuerbare Energien sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und -einsparung abzudecken.

(2) Wir FREIEN WÄHLER fordern, insbesondere die Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien und in den Energiespeichertechnologien ambitioniert zu unterstützen. Nur wer von Energieimporten und damit steigenden Preisen unabhängig ist, kann sich der regionalen Versorgungssicherheit und Preisstabilität sicher sein.

(3) Eine lokale Wertschöpfung durch Installation, Betrieb und Wartung regenerativer Kraftwerke garantiert dem Bürger, dem Handwerk, der Landwirtschaft und letztlich den Kommunen zusätzliche Einnahmen durch Beschäftigung bzw. Steuern. Wir FREIEN WÄHLER wollen entsprechende Rahmenbedingungen schaffen und langfristig Planungssicherheit gewährleisten. Genossenschaftsmodelle in der Energieerzeugung wollen wir zum Wohle der Bürger stärken.

(4) Wir FREIEN WÄHLER halten am Atomausstieg fest. Für die Altlast an Atommüll fordern wir, eine Lagerstätte mit höchsten Sicherheitsstandards und rückholbarer Einlagerung zu finden und einzurichten. Dabei sind die Produzenten von Atommüll finanziell in die Pflicht zu nehmen. Damit auch zukünftige Generationen vor radioaktiven Gefahren geschützt werden, ist der Wissenstransfer über die Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten.

(5) Wir FREIEN WÄHLER wollen Maßnahmen wie Investitionsförderung oder Anreizprogramme, z.B. zur Gebäudesanierung fördern, um den Energieverbrauch zu senken. Zur Koordinierung all dieser Aufgaben ist ein Bundesenergieministerium einzurichten.

(6) Energieversorgung ist nach unserem Verständnis eine zentrale und wichtige Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Auch der Umbau, der Ausbau und die Versorgung mit Energie sowie die Stromtrassen sind im Bürgerinteresse zu gestalten. Modelle zur Bürgerbeteiligung in Kooperation mit Stadtwerken sind auszuarbeiten und zur Verfügung zu stellen.

 

Solarpaket 1 – mehr Freiheit für Freiflächen-PV ist beschlossen

Solarpaket 1 – mehr Freiheit für Freiflächen-PV ist beschlossen

Mehr Freiheit für Freiflächen-PV ©SOLAR-professionell/ M. Gorgus

Am 16. August 2023 wurde das Solarpaket 1 vom Bundeskabinett beschlossen. In einem gemeinsamen Pressepapier von Bundeswirtschaftsministerium, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ein schneller Ausbau von Photovoltaik vor allem bei Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen versprochen.

Installiert werden sollen Photovoltaikanlagen mindestens zur Hälfte als Dachanlagen, aber auch als Freiflächenanlagen. Ziel ist eine regionale, ortsnahe Erzeugung von Strom für Eigenverbrauch und ohne lange Transportwege. In der Freifläche soll Flächenkonkurrenz durch Agri-PV verhindert werden, die eine Doppelnutzung von Boden ermöglicht, sowohl für landwirtschaftlichen Nutzung, als auch für die Erzeugung von erneuerbaren Energien. Dafür sollen im EEG (erneuerbare Energien Gesetz) der Begriff der „Biodiversitäts-PV“ eingeführt werden, eine Mindestöffnung der landwirtschaftlichen Fläche von 1 % für PV-Anlagen pro Bundesland sowie neue Förderungssätze aufgenommen werden. Der Prozess soll laut Ministerien spätestens im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein.

PV auf landwirtschaftlichen Flächen

Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete werden grundsätzlich für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet. Die Mindestöffnung beträgt 1 % der landwirtschaftlichen Flächen eines Landes bis 31.12.2030, ab 2031 sind es 1,5 % der landwirtschaftlichen Flächen. Bundesländer können aus der Verpflichtung aussteigen, wenn bereits viele landwirtschaftliche Flächen durch PV-Anlagen genutzt werden.
Werden Flächen in einem benachteiligten Gebiet durch Rückbau von Photovoltaikanlagen wieder frei, kann in benachteiligten Gebieten wieder die gleiche Leistung wieder zugebaut werden. Interessant ist, dass im Solarpaket im Zusammenhang mit Fläche von Leistung gesprochen wird. Eine Freiflächenanlage, die nach 20 Jahren rückgebaut wird, dürfte mit neuer Modultechnik auf gleicher Fläche die doppelte Leistung – oder mit der Hälfte der Fläche die gleiche Leistung wie die alte Anlage liefern.
Schutzgebiete nach Bundesnaturschutzgesetz sind auch in Zukunft von einer EEG-Förderung ausgenommen.

Agri-PV erhält eigene Förderung

Für Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und PV über Parkplätzen wird eine eigene Unterkategorie im EEG mit eigenem Höchstwert von 9,5 ct/kWh in den Ausschreibungen eingeführt. Darunter fallen extensive Agri-PV-Anlagen mit
  • mindestens 2,10 Meter lichter Höhe, Module aufgeständert sowie
  • vertikale Agri-PV mit lichter Höhe von mindestens 2,10 Meter.

Einen Extrabonus gibt es für extensive Bewirtschaftung. Anlagenbetreiber müssen dem Netzbetreiber z.B. nachweisen, dass sie keine Herbizide auf Agri-PV-Flächen einsetzen.

Biodiversitäts-PV wird im EEG festgeschrieben

Die Bundesregierung will den Begriff der „Biodiversitäts-PV“ ins EEG aufnehmen. Das soll eine besonders naturverträgliche Variante der Freiflächen-PV werden. Die genauen Anforderungen sollen bis zum Frühjahr 2024 in einer Verordnung geregelt werden.

M. Gorgus

 

 

WINOB – mehr Windenergie für Nord-Ost-Bayern

WINOB – mehr Windenergie für Nord-Ost-Bayern

Gruppenbild für mehr Windkraft in Nord-Ost-Bavaria © ZENOB

Kräfte bündeln

Ende Juni 2023 unterschrieben die Geschäftsführer der ZukunftsEnergie Nordostbayern GmbH und der OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH einen Vertrag zur Gründung einer neuen Firma, der Windkraftwerke Nordostbayern GmbH, kurz „WINOB“. Die Geschäftsführung der neuen Gesellschaft wird von beiden Geschäftsführern gemeinsam durchgeführt werden. Jedes der beiden Unternehmen hält je 50 Prozent Anteile. Ziel ist es, gemeinsam für mehr Stromerzeugung aus Windkraft in der Region sorgen.

Flächen sichern

Vom Firmensitz Wunsiedel aus wird sich die WINOB GmbH auf die Projektentwicklung in den Landkreisen Wunsiedel, Hof, Tirschenreuth und Neustadt an der Waldnaab konzentrieren. Dort sollen geeignete Standorte identifiziert werden und neue Windparks entstehen. Außerdem soll für bestehende Windkraftanlagen geprüft werden, ob ein Neubau mit modernen und leistungsstärkere Windkraftanlagen sinnvoll ist. Man will das volle Windenergie-Potenzial der Region ausschöpfen.

Aktuell identifiziert die WINOB geeignete Flächen für den von Windparks, die dann von den Eigentümern gepachtet werden sollen. Danach werden die Anlagen entwickelt, gebaut und vom Unternehmen selbst betrieben. Kommunen, die mit Anteilen an der ZENOB GmbH beteiligt sind, können sich direkt an einzelnen Vorhaben beteiligen.

Alle Erneuerbarer Energien werden genutzt

Mit den Windkraftanlagen wird die neue Gesellschaft einen wichtigen Baustein zu den von der ZukunftsEnergie Nordostbayern GmbH entwickelten gesamtheitlichen Energielösungen liefern. Neben Windkraft betreibt das Unternehmen zudem Photovoltaikanlagen, Biomasse-Kraftwerk, Sektoren-Kopplung sowie Strom-Speicher.

Wirkung weit über die Landkreise

Für Dr. Oliver Bär, Landrat des Landkreises Hof, ist die ZukunftsEnergie Nordostbayern GmbH „das Mittel, mit dem wir landkreisübergreifend Energiepolitik machen wollen. Denn die ZukunftsEnergie Nordostbayern GmbH hat Vorbildcharakter in Bayern und weit darüber hinaus“. Peter Berek, Landrat des Landkreises Wunsiedel, sieht das Unternehmen als „Garant für eine schnelle und erfolgreiche Umsetzung ehrgeiziger Energieprojekte in der Region“.

mgo

Die CO₂-Steuer soll teurer werden – Druck zur energetischen Sanierung steigt

Die CO₂-Steuer soll teurer werden – Druck zur energetischen Sanierung steigt

©Umweltbundesamt

Meldung aus der Immobilien-Branche: Einem Bericht zufolge soll die geplante CO₂-Steuer für das Jahr 2024 teurer werden. Anstatt von 35 Euro soll sie auf 45 Euro je Tonne CO₂ angehoben werden – und kontinuierlich steigen. Vermieter werden an den Kosten für die Steuer beteiligt. Je nach CO₂-Ausstoß des Gebäudes mit einem Anteil zwischen 0 und 95 %. Sie sollen aber Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen – noch. Das wird Konsequenzen für den Wohnungsmarkt haben und die erneuerbare Energien-Branche.
Wem bringt das was?
Dem Klima und zukünftigen Generationen – so heißt es. Als Erstes wandert mehr Geld vom Bürger zum Staat. Für Vermieter entsteht ein Modernisierungszwang. Baukosten, Energie wird teurer, die Preise für Komponenten steigen und zu guter Letzt die Mieten. Der Mechanismus: Preise für energieintensiven, aber günstigen Wohnraum steigen durch CO₂-Bepreisung, Mieter verlassen billigen Wohnraum und mieten energetisch optimierte Gebäude. Dadurch wird Druck auf Vermieter ausgeübt, da diese an der CO₂-Steuer beteiligt werden. Abhängig vom Sanierungsstand eines Wohngebäudes sollen Vermieter zwischen 0 % und 95 % der Steuer zahlen. Natürlich werden Vermieter sofort Hunderttausende Euro in die Hand nehmen, um ihre alten Buden in ein top gedämmtes Wohngebäude umzuwandeln. Am besten Passiv-Haus- oder Plus-Energie-Haus-Standard.
Wie wirkt sich Modernisierung auf Mieten aus?
Sie werden steigen. Die Modernisierungskosten werden nach gesetzlichem Schlüssel auf die Mieten umgelegt – aktuell über einen Zeitraum von 12 Jahren. Näheres soll das Gebäude-Energie-Gesetz – kurz „GEG“ regeln, das im September verabschiedet wird. Nach eigenen Berechnungen schlägt eine energetische Modernisierung mit spürbare reduzierendem Effekt auf die CO₂-Bilanz von einem Wohngebäude der Energieklasse Klasse E mit mehreren hundert Euro Mietpreissteigerung zu Buche. Es scheint wie die Wahl zwischen Pest oder Cholera: Entweder Modernisierung oder CO₂-Steuer zahlen.
Wie teuer ist die CO₂-Steuer
Für eine 90-Quadratmeter-Wohnung entspricht das zwischen 40 und 50 Euro mehr CO₂-Steuer pro Jahr. Die dürfen sich Mieter und Vermieter teilen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) dementierte die Erhöhung – bislang. Gerade knatterte per „Flurfunk“ aus der Immobilien-Szene eine Meldung auf den Bildschirm, dass einem Bericht zufolge die geplante CO₂-Steuer für das Jahr 2024 teurer werden soll. Anstatt von 35 Euro soll sie auf 45 Euro je Tonne CO₂ angehoben werden.
Wem bringt das was?
Dem Klima und zukünftigen Generationen – so heißt es. Als erstes wandert mehr Geld zum Staat, Mieten steigen, Baukosten auch und es entsteht ein Modernisierungszwang für Vermieter. Die Theorie hinter dem System: Preise für Wohnraum steige, Mieter verlassen billigen Woghnraum und mieten energetisch optimierte Gebäude. Vermieter zahlen die CO2-Steuer mit – abhängig vom Sanierungsstand eines Wohngebäudes zwischen 0 % und 95 % und werden aufgrund dieses Drucks sofort hunderttausende Euro in die Hand nehmen und ihre alte Bude in ein top gedämmtes Wohngebäude renovieren. Am besten Passiv-Haus- oder Plus-Energie-Haus-Standard.
Wie wirkt sich Modernisiereung auf Mieten aus?
Sie werden steigen. Die Modernisierungskosten werden nach gesetzlichem Schlüssel auf die Mieten umgelegt – aktuell über einen Zeitraum von 12 Jahren. Näheres soll das Gebäude-Energie-Gesetz – kurz „GEG“ regeln, das im September verabschiedet wird. Nach eigenen Berechnungen schlägt eine energetische Modernisierung mit spürbare reduzierendem Effekt auf die CO2-Bilanz von eime Wohngebäude der Energieklasse Klasse E mit mehreren hundert Euro Mietpreissteigerung zu Buche. Es erscheint ein wenig wie die Wahl zwischen Pest oder Cholera: Entweder Modernisierung oder CO2-Steuer zahlen.
Wie teuer ist die CO2-Steuer
Für eine 90-Quadratmeter-Wohnung entspricht das zwischen 40 bis 50 Euro mehr CO₂-Steuer pro Jahr. Die dürfen sich Mieter und Vermieter teilen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) dementierte die Erhöhung – bislang.
Vorläufige CO2-Bepreisung/ Tonne
Jahr Preis je Tonne CO₂ Heizöl Erdgas
2021 25 Euro 7,9 ct/l 0,6 ct/kWh
2022 30 Euro 9,5 ct/l 0,7 ct/kWh
2023 30 Euro 9,5 ct/l 0,7 ct/kWh
2024 35 Euro 11,1 ct/l 0,8 ct/kWh
2025 45 Euro 14,2 ct/l 1,1 ct/kWh
2026 55 Euro 17,4 ct/l 1,3 ct/kWh
Quelle: energie-experten.org
Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?
Für den Vermieter mehr Aufwand. Für beide mehr Kosten. Entweder man zahlt für Brennstoffe und die damit verbundenen Steuern, oder man modernisiert und hat da die Kosten. Der Verkaufspreise für Bestands-Gebäude wird in Zukunft eng mit dem Energieverbrauch zusammenhängen. Preise von Bestands-Gebäuden werden fallen, Kosten für Sanierung werden steigen – damit auch die Mieten, da ansonsten Vermieter insolvent gehen – auch wenn manchen Politiker, diesen Zusammenhang nicht verstehen wollen oder können: Es ist tatsächlich so, dass ein Zustand, bei dem die Ausgaben die Einnahmen dauerhaft übersteigen, zur Pleite führen.
Das sagt der Energieberater:
Bauen nach aktuellen Standards ist in Deutschland teuer – so teuer, dass nach Expertenaussage das Vermieten eines Neubaus unter 11 Euro pro Quadratmeter nirgendwo in diesem Land wirtschaftlich ist. Material, Löhne, Richtlinien und Steuern – all das treibt die Preise generell nach oben, sowohl auf dem Land als auch in den Metropolen. Menschen haben zwei Möglichkeiten, dieser Situation in Zukunft entgegenzuwirken: Sie können kleiner wohnen oder teurer und hoffen, dass die Einsparungen beim Brennstoff die höheren Mieten wieder kompensieren. Leider ist aktuell noch völlig unklar, was mit dem Heizungsgesetz auf die deutsche Bevölkerung zukommt, wie sich die Brennstoffpreise in Zukunft entwickeln werden, wie die nächste Wahl ausgeht und wer dann welche Entscheidungen trifft.
Was können Vermieter tun?
Wer Wohnungen im Bestand führt und diese zukunftsfähig machen möchte, wird um eine energetische Modernisierung nicht herumkommen. Das bedeutet Auseinandersetzung mit dem Thema, Fachwissen aneignen und keine falschen Entscheidungen zu treffen und Planung der Investition. Planung ist in der aktuellen Marktlage schwierig. Die Preise für Erdsonden-Bohrungen sollen sich innerhalb von Wochen verdoppelt haben. Die Preise von Strom, Gas, Öl, Holz sind im Dauerhoch. Weitestgehend unabhängig werden, um Energiepreise zu sichern, ist Leitspruch der Stunde.  
Mehr Erneuerbare Energien in Bayern – endlich!

Mehr Erneuerbare Energien in Bayern – endlich!

Pressekonferenz der  bayerischen Regierung am 28.Juni 2022 ©

In der Kabinettssitzung vom 28. Juni 2022 hat die bayerische Regierung beschlossen den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen. Geplant ist eine zumindest teilweise Zurücknahme der 10-H Regel für Windkraftanlagen. Der Zubau von Photovoltaik auf staatlichen Dächern soll forciert werden – auch mit Beteiligung von privatem Kapital. In Zukunft soll es auch bei Gebäuden mit Denkmalschutz möglich sein, dies mit Photovoltaik auszustatten.

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. Juni 2022

1. Verstärkter Ausbau der erneuerbaren Energien in Bayern / Kabinett bringt Anpassung der 10 H-Regelung auf den Weg / Ausschöpfung der Photovoltaik-Potenziale staatlicher Dächer

Der verstärkte Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein Eckpfeiler auf dem Weg zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen, aber vor allem auch unabhängigen Energieversorgung der Zukunft. Daher hat der Ministerrat beschlossen:

1. Dem Ausbau der Windkraft in Bayern kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. Mit der vorgesehenen Reform der 10 H-Regelung werden gezielte Erleichterungen zur Errichtung von Windrädern in Bayern eingeführt. In diesem Zusammenhang beschließt der Ministerrat:

  • Die Bayerische Bauordnung wird geändert. Es werden Ausnahmen von der 10 H-Regelung für nachfolgende Fallgruppen vorgesehen. In den von 10 H ausgenommenen Gebieten soll grundsätzlich ein Mindestabstand von 1.000 Metern von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung gelten, sofern die Wohnbebauung nicht ihrerseits nur ausnahmsweise baurechtlich zulässig ist:
  • Windenergieanlagen in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, die in einem Raumordnungsplan für die Windkraftnutzung festgesetzt sind. Raumordnungspläne sind das Landesentwicklungsprogramm und die Regionalpläne.
  • Windenergieanlagen, die in einem Abstand von bis zu 2.000 Metern um ein Gewerbe- oder Industriegebiet errichtet werden und bei denen der erzeugte Strom überwiegend zur Versorgung der in dem Gewerbe- oder Industriegebiet bestehenden Betriebe bestimmt ist.
  • Windenergieanlagen in vorbelasteten Gebieten längs von Haupteisenbahnstrecken, Autobahnen oder vier- oder mehrstreifigen Bundesstraßen in einem Korridor von 500 Metern zzgl. der geltenden Mindest- und Sicherheitsabstände.
  • Repowering, bei dem eine bestehende Windenergieanlage modernisiert oder ausgetauscht wird.
  • Windenergieanlagen, die auf militärischem Übungsgelände errichtet werden.
  • Windenergieanlagen, die im Wald errichtet werden, wenn von der Mitte des Mastfußes zum Waldrand mindestens ein Abstand eingehalten wird, der dem Radius des Rotors entspricht. Voraussetzung ist, dass der Wald bei Inkrafttreten des Gesetzes schon besteht.

Die Regionalen Planungsverbände werden in einem gesonderten Rechtsetzungsverfahren zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Bayern verpflichtet, ausreichende Flächen an Vorranggebieten für die Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.

  • Der Ministerrat begrüßt die Überlegungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, den umfangreichen Windenergieerlass (BayWEE) mit seiner mehrjährigen Geltungsdauer zugunsten einer flexibleren und moderneren Themenplattform Windenergie im Internet abzulösen. Damit können für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen wichtige Regelungen sehr kurzfristig und dynamisch bei Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene aktualisiert und schnell und zeitgemäß digital bereitgestellt werden. Der Ministerrat beauftragt das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, unter Einbindung und mit Unterstützung aller fachlich für Themen der Windenergie zuständigen Ressorts die weiteren erforderlichen Schritte für die Einrichtung und Pflege einer Themenplattform Windenergie zur Ablösung des BayWEE in die Wege zu leiten.

2. Auch der Ausbau der Photovoltaik soll im „Sonnenland Bayern“ vorangetrieben werden. Die Ausschöpfung der Potenziale staatlicher Dächer leistet in diesem Zusammenhang einen unverzichtbaren Beitrag zum Erreichen der Klimaziele der Bayerischen Staatsregierung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern. Neben der Errichtung in eigener Verantwortung stellt eine Beteiligung von privatem Kapital an der Errichtung oder dem Betrieb von PV-Anlagen auf staatlichen Dächern eine weitere Möglichkeit dar, den notwendigen Ausbau voranzubringen. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat aus den insgesamt 1.300 geeigneten Dachflächen solche identifiziert, auf denen bereits im Jahr 2022 im Zuge von Baumaßnahmen der Ressorts PV-Anlagen errichtet werden können. Zudem laufen die Arbeiten an passgenauen Ausschreibungspaketen für die Verpachtung von Dachflächen an Investoren.

3. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung der Zukunft gilt es auch, die Möglichkeiten einer Nutzung erneuerbarer Energien im Denkmalbereich weiterzuentwickeln. Künftig sollen vor allem mehr PV-Anlagen auf Denkmälern ermöglicht und der Bau von Windenenergieanlagen in der Nähe von Denkmälern erleichtert werden:

  • Bei PV-Anlagen soll ein Stufenmodell je nach Einsehbarkeit zur Anwendung kommen: Bei nicht einsehbaren Flächen sollen demnach PV-Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig sein. Bei einsehbaren Flächen sollen PV-Anlagen regelmäßig erlaubnisfähig sein, wenn sie mit dem Erscheinungsbild des Denkmals bzw. Ensembles vereinbar und bei Einzeldenkmälern ohne nachteilige Auswirkungen auf dessen Substanz sind. Soweit zusätzliche Kosten für denkmalverträgliche Lösungen entstehen, sollen diese im Rahmen einer möglichen Denkmalförderung anerkannt werden.
  • Bei Windenergieanlagen soll eine Prüfung der denkmalfachlichen Anliegen nur noch bei den bayernweit ca. 100 besonders landschaftsprägenden Denkmälern erfolgen; im Übrigen soll eine Erlaubnispflicht entfallen.

2. Bayern passt Klimaschutzgesetz an / Photovoltaik auf Dächern wird forciert / Ambitioniertes Klimaschutzprogramm

Bayern ist schon heute vom Klimawandel und seinen Folgen stark betroffen. Die Staatsregierung beschließt daher folgende Maßnahmen:

1. Die Staatsregierung ändert das Bayerische Klimaschutzgesetz:

  • Wesentlicher Aspekt bayerischer Klimapolitik ist die nachhaltige Begrenzung der Treibhausgasemissionen. Das Bayerische Klimaschutzgesetz sieht daher insbesondere vor, die Treibhausgasemissionen bis 2030 zunächst um mindestens 65 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Danach will Bayern einen ehrgeizigeren Weg einschlagen als der Bund und bereits 2040 (statt 2045) Klimaneutralität erreichen. Mit diesem Ziel ist Bayern in Deutschland klimapolitischer Spitzenreiter.
  • Als Steuerungs- und Controlling-Instanz für ein klimaneutrales Bayern 2040 wird ein Koordinierungsstab „Klimaschutz“ eingerichtet.
  • Für die Staatsministerien selbst wird eine Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2023 angestrebt, für die unmittelbare Staatsverwaltung im Übrigen bis 2028. Durch die Anpassung der bayerischen Minderungsziele stellt sich der Freistaat seiner Verantwortung auch gegenüber den nachfolgenden Generationen und übernimmt eine Vorbildfunktion.
  • Im Zuge der Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes wird die Bayerische Bauordnung geändert, um die Installation von Solaranlagen auf Dächern zu forcieren. Für neu errichtete Gewerbe- und Industriegebäude ist eine Solardachpflicht vorgesehen, wenn die vollständigen Bauvorlagen ab dem 1. Januar 2023 eingehen. Für sonstige Nicht-Wohngebäude tritt an die Stelle des 1. Januar 2023 der 1. Juli 2023. Für neu errichtete Wohngebäude ist eine Soll-Bestimmung im Sinn einer Empfehlung vorgesehen. Der Neuerrichtung des Gebäudes steht jeweils gleich, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird.
  • Die Möglichkeiten von Gemeinden, Landkreisen und Bezirken, Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien zu errichten und zu betrieben, werden gestärkt: Diese werden künftig nicht mehr auf den eigenen oder den örtlichen Bedarf beschränkt, sondern können Erneuerbare Energien künftig auch über den eigenen kommunalen Bedarf hinaus auslegen. Flankierend werden die Gemeinden, Landkreise und Bezirke auf ihrem Weg zur Klimaneutralität verstärkt durch die Staatsregierung unterstützt, etwa durch geeignete Förderprogramme und Beratungsangebote.
  • Es wird eine Bestimmung in das Bayerische Klimaschutzgesetz aufgenommen, nach der die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sowie der dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Ziel ist, die erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern, in dem die Bedeutung des Klimaschutzes im Rahmen der zu treffenden Abwägungsentscheidungen gestärkt wird.
  • Die staatlichen Moorflächen sollen im Sinne des Klimaschutzes bis 2040 bestmöglich erhalten, renaturiert und ggfs. genutzt werden.
  • Durch eine hochaufgelöste Energie- und Emissionsberichterstattung auf der Grundlage der durch die Bezirksschornsteinfeger erhobenen Kehrbuchdaten wird der Bedeutung der Gebäudesektors Rechnung getragen und die Datengrundlage dafür verbessert, Klimaschutzmaßnahmen in diesem Bereich zielgerichtet zu steuern.
  • Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird beauftragt, den Ausgleich der Treibhausgas-Emissionen für die Staatsregierung ab dem Jahr 2023 für das jeweilige Vorjahr jährlich umzusetzen und zu dokumentieren. Zudem wird das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der Definition von Qualitätskriterien für bayerische Ausgleichsmaßnahmen beauftragt. Die CO2-Kompensation ist aus den bestehenden Haushaltsansätzen zu finanzieren.

2. Der Ministerrat beschließt ein überarbeitetes Bayerisches Klimaschutzprogramm, mit dem die Ziele des neuen Bayerischen Klimaschutzgesetzes konkretisiert und umgesetzt werden.

Das Programm umfasst knapp 150 Maßnahmen und soll den bayerischen Klimaschutz in 5 wesentlichen Aktionsfeldern weiter stärken. Hierzu gehören beispielsweise ein beschleunigter Stromleitungsbau, eine stärkere Nutzung der dezentralen PV- und Windstromerzeugung sowie der Solarthermie, Geothermie und der Windenergie oder ein Ausbau der Wasserstoffnutzung. Bis 2030 sollen 70.000 Ladesäulen für E-Autos errichtet werden. Bei staatlichen Bauten legen wir einen Schwerpunkt auf das Bauen mit Holz, bringen Leuchtturmprojekte beim Urban Gardening auf staatlichen Flächen auf den Weg und setzen verstärkt auf Recycling-Baustoffe.

Zentrale Aktionsfelder sind:

  • Erneuerbare Energien und Stromversorgung.
  • Natürliche CO2-Speicherung (Wald, Moore, Wasser).
  • Klimabauen und Klimaarchitektur
  • Smarte und nachhaltige MobilitätCleanTech, Klimaforschung und Green IT

Das Klimaschutzprogramm basiert auf den drei bewährten Säulen der bayerischen Klimapolitik: Emissionsminderung, Klimawandelanpassung und Klimaforschung. Im Forschungsbereich wird aktuell die Umweltforschungsstation Schneefernerhaus auf der Zugspitze mit voraussichtlich über 8 Millionen Euro gestärkt. Damit ist Bayern weiterhin Spitzenreiter in der Umweltforschung bei der Erforschung des Klimas.

Alle Ressorts sind in diese Gemeinschaftsaufgabe eingebunden. Die jeweils verantwortlichen Ressorts sind aufgerufen, die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms zügig umzusetzen.
Zur Information der Öffentlichkeit wird die interministerielle Arbeitsgruppe „Klimaschutz“ eine zusammenfassende Broschüre zum Bayerischen Klimaschutzprogramm (2022) erarbeiten.

3. Krankenhäuser zählen zu den energieintensiven Einrichtungen und können durch entsprechende investive Maßnahmen einen wesentlichen und in der Öffentlichkeit wahrnehmbaren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Bereits 2011 wurde in Bayern das Green-Hospital-Konzept vorgestellt, im Rahmen dessen das Klinikum Lichtenfels als das erste Krankenhaus in Bayern und eines der ersten in Deutschland die Aspekte hochwertige Krankenhausversorgung, Umweltbelange und Wirtschaftlichkeit in Einklang gebracht hat. Insgesamt ist der Krankenhausbereich aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Investitionen in Klimaschutz gehen über Finanzierungsverpflichtung der Länder bei Krankenhaus-Baumaßnahmen hinaus, der Bund ist hier wesentlich gefordert. Der Freistaat wird daher einen Entschließungsantrag im Bundesrat einbringen, in dem der Bund aufgefordert werden soll, ein auf drei Jahre befristetes Förderprogramm mit einem Volumen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro, also jährlich 500 Millionen Euro, für die Förderung klimaschützender Investitionen an den Plankrankenhäusern und den Universitätsklinika aufzulegen.

4. Wetterextreme mit Starkregen und Sturzfluten unter anderem im Jahr 2021 in Mittelfranken und Oberbayern, aber auch die zunehmende Trockenheit der letzten Jahre nicht nur in Franken, haben die Notwendigkeit eines entschiedenen und koordinierten staatlichen Handelns zur Anpassung des Wassersektors an den Klimawandel bestätigt.

In diesem Zusammenhang setzt die Staatsregierung auf eine integrale Gesamtstrategie, die die Wasserversorgung, den Hochwasserschutz, Ökologie und die Erholungsfunktion zusammendenkt und miteinander verknüpft.

  • Der Ministerrat beschließt daher die neue Gesamtstrategie „Wasserzukunft Bayern 2050“ mit der Fortsetzung des Hochwasserschutzprogramms „PRO Gewässer 2030“ und dem Programm „Wassersicherheit 2050“. Hierzu gehören beispielsweise aktualisierte und beschleunigte Hochwasserschutzkonzepte, um durch technische Maßnahmen wie etwa dem Ausbau der Hochwasserschutzanlagen, der Anpassung der Hochwassergefahrenkarten oder dem Hochwasser-Check für Kommunen die Risiken durch Hochwasser- und Starkregenereignisse zu reduzieren. Auch eine nachhaltige ökologische Entwicklung der Gewässer und Auen gehört dazu, um deren Funktionsfähigkeit, Durchgängigkeit und Wasserhaushalt zu stärken und damit Belastungen etwa durch den Klimawandel besser begegnen zu können. Daneben werden geeignete Anpassungsmechanismen an Dürre und Trockenheit weiterentwickelt, z.B. durch Ertüchtigung der Fernwasserversorgung, Optimierung bestehender Speicher und des Überleitungssystems oder dem Bau nachhaltiger Bewässerungsinfrastrukturen. Daneben werden Gewässer, Natur und Landschaft aufgewertet sowie eine bessere Erlebbarkeit und mehr Akzeptanz für neue Maßnahmen geschaffen.
  • Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird hier federführend die weitere Ausarbeitung des Programms „Wassersicherheit 2050“ zur Umsetzung zentraler Maßnahmen im Wasserbereich vorantreiben. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wird den Handlungsbedarf und die Maßnahmenoptionen aus städtebaulicher Sicht bewerten und insbesondere für den Bereich „Schwammstadt“ Vorschläge vorlegen. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird den Handlungsbedarf und die Maßnahmenoptionen aus landwirtschaftlicher Sicht weiterhin – wie bisher schon – laufend bewerten und insbesondere für den Bereich „Landschaftswasserhaushalt“ gegebenenfalls Vorschläge unterbreiten.

Die Original-Meldung finden Sie HIER.

Link zum Video der Pressekonferenz: https://youtu.be/YN2z-oJE1wg

Klimawandel: Hitze belastet vor allem Ältere und Pflegebedürftige

Klimawandel: Hitze belastet vor allem Ältere und Pflegebedürftige

Klimawandel: Steigende Temperaturen werden in der Pflege zum Problem © PantherMedia

Heute informiert die bayerische Staatsregierung in einer Pressemeldung, dass sich der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek angesichts steigender Temperaturen – im Freistaat – dafür einsetzt, pflegebedürftige Menschen vor den Folgen starker Hitze zu schützen.

Zitat: Holetschek betonte am Donnerstag in München: „Hitzewellen führen leider immer wieder dazu, dass die Zahl der Todesfälle steigt. Langanhaltende hohe Temperaturen belasten pflege- und betreuungsbedürftige Menschen ganz besonders. Gerade bettlägerige Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind stark gefährdet. Denn: Sie können häufig nicht ausreichend auf die hohen Temperaturen reagieren, auch ihr Körper kann sich altersbedingt oft nicht mehr gut genug anpassen.“ Das Gesundheits- und Pflegeministerium bietet daher im Rahmen des Projekts „Klimaanpassungsmaßnahmen in der Pflege“ (KlapP) gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Schulung für Menschen an, die sich um Pflegebedürftige kümmern.

Das bayerische Gesundheitsministerium hatte im Oktober 2019 das Projekt „Klimaanpassungsmaßnahmen in der Pflege“ – kurz KlapP – gestartet, das bis Ende November 2023 laufen soll. Die Frage ist – was danach kommt? Die Temperaturen steigen weiter, die Dekarbonisierung von Verkehr, Industrie und Wohnen geht schleppend voran. Hitze wird vor allem in Ballungsräumen zum Problem. Die bereitgestellten Mittel zur Weiterbildung von Pflegekräften beträgt 90.000 Euro pro Jahr. Ein Tröpfchen auch den – im wahrsten Sinne des Wortes – heißen Stein?

Informationen zur Schulung gibt es unter klapp@lgl.bayern.de

Manfred Gorgus

Ist die Abschaffung der EEG-Umlage Betrug am Bürger?

Ist die Abschaffung der EEG-Umlage Betrug am Bürger?

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Finanzminister Lindner (FDP) macht sich für ein vorzeitiges Ende der EEG-Umlage stark. Damit folgt er Forderungen aus Kommunen und der Industrie. Laut Koalitionsvertrag soll die Umlage erst 2023 abgeschafft werden. Da die Energiepreise aber gerade hoch sind, soll die Umlage bereits dieses Jahr entfallen um Verbraucher*innen zu entlasten. Die Frage ist: Was bringt die Abschaffung der EEG-Umlage Bürgerinnen und Bürgern – also den normalen Stromkunden – wirklich, oder ist die Abschaffung sogar ein Betrug am Bürger? Dazu lädt die Open EMS am Freitag, dem 25.Februar um 14:00 Uhr zu einer Onlineveranstaltung.

EEG-Umlage seit 2010

Die EEG-Umlage wird seit 2010 im jeweiligen Vorjahr auf der Grundlage von Prognosen für das jeweilige Jahr festgelegt. Nach Ablauf des Jahres rechnen die Übertragungsnetzbetreiber dann rückwirkend die tatsächlich angefallenen Kosten aus. Sie wird jedes Jahr bis spätestens zum 15. Oktober eines Kalenderjahres für das folgende Kalenderjahr veröffentlicht. Vor 2010 haben alle Stromvertriebe eine ihrem Anteil am gesamten Stromabsatz entsprechende EEG-Strommenge abgenommen und mussten dafür die Kosten dieser EEG-Strommenge zahlen. Diese Kosten durften sie auf den abgesetzten Strom umlegen.

Umlage als Anschubfinanzierung

Als das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahre 2000 in Kraft trat, wurde Betreibern dieser Anlagen die Abnahme ihres grünen Stroms für 20 Jahre zu einem festen Preis garantiert. Die Förderung – finanziert durch die EEG-Gelder – war eine Anschubfinanzierung neuer Energietechnik, die zum Bau von EE-Anlagen motivieren sollte, weil die Technik teuer war und die EEG-Vergütung Anlagenbetreibern Planungssicherheit lieferte.

Wer zahlt EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage wird von allen Stromverbrauchern gezahlt – privaten und gewerblichen. Ausnahme sind die sogenannten stromintensiven Unternehmen: Diese sind von der Umlage befreit.

Wer profitiert von der Abschaffung der EEG-Umlage?

Seit 2010 war eine gestiegene EEG-Umlage oft Grund, die Strompreise anzuheben. Eine niedrigere EEG-Umlage war noch nie Grund für Stromversorger, den Strompreis nach unten anzupassen. Die EEG-Umlage sank z. B. von 6,5 Cent im Jahr 2021 auf 3,72 im Jahr 2022. Trotzdem sind die Strompreise rasant gestiegen – aus allerlei Gründen. Ob die angekündigte vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage tatsächlich zu einer Entlastung der Verbraucher*innen führt, bleibt abzuwarten.

Wer hat das Nachsehen? Wer ist geschädigt?

Damit die EEG-Umlage nicht allein von den Stromkunden bezahlt wird, wurde im Jahre 2012 ein Ausgleichmechanismus eingeführt. Mit Hilfe dieses Verfahrens wird der aus den Erzeugungsanlagen in das Netz eingespeiste Strom an der Strombörse verkauft und die damit erzielten Einnahmen dienen zur Senkung der EEG-Umlage. Hierbei kommt es jedoch zum sogenannten EEG-Paradoxon: Geht der Börsenstrompreis runter, so steigt die EEG-Umlage. Steigt der Börsenstrompreis jedoch, so sinkt die EEG-Umlage. Aktuell sind die Preise auf einem Rekordhoch.

Nimmt Finanzminister den Bürgern ihre Einnahmen?

Sieht man die EEG-Umlage als eine Anschubfinanzierung für den Ausbau der Erneuerbaren Energie, so führt eine Änderung zum jetzigen Zeitpunkt dazu, dass die ursprünglichen Einzahler (=Investoren, Bürger) um die Einnahmen gebracht werden. Das aktuelle Rekordhoch der Börsenstrompreise lässt die Einnahmen durch den Verkauf der erzeugten Strommengen an der Börse sehr stark steigen, so dass Gewinne absehbar sind. Gewinne, die ohne eine Änderung als negative EEG-Umlage auf der Stromrechnung erscheinen würden und somit die Höhe der zu zahlenden Kosten deutlich reduzieren würde.

Kostenlose online-Veranstaltung bei Open EMS


Mehr Informationen und Hintergründe zur EEG-Umlage gibt es am Freitag, den 25.02.2022, um 14:00 Uhr im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Onlineveranstaltung „OpenEMS Networking Friday“ durch einen Impulsvortrag von Thorsten Zoerner, Geschäftsführer der STROMDAO GmbH und Vorstandsmitglied der OpenEMS Association.

Abschaffung der EEG-Umlage ist Betrug am Bürger?

Link zur Veranstaltung

Lösung für gestoppte KfW Gebäudeförderung

Lösung für gestoppte KfW Gebäudeförderung

Am 24.01.2022 wurde die Förderung für Effizienzhaus 55 (EH55) Neubauten vom Bundeswirtschaftsminiserium gestoppt – acht Tage vor dem regulären Förderende. Heute haben Minister, Ministerien und die KfW sich auf eine Lösung im Umgang mit gestellten Anträgen geeinigt

Heute haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.

Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Das bietet eine gute und rechtssichere Lösung für alle Betroffenen.
Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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