EEG-För­der­sät­ze für Photovoltaikanlagen 2024

Einspeisevergütung für Solaranlagen ab Februar 2024 bis 100 kWp

In der Tabelle finden Sie die Einspeisevergütung für Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kWp für Voll- und Teileinspeisung. Dabei sind die Fördersätze für Teileinspeisung als reguläre Einspeisevergütung zu verstehen. Die der Volleinspeisung gelten als erhöhte Fördersätze.

AnlagenartInstallierte Leistung in Kilowatt-Peak bisTeileinspeisung
Euro-Cent/kWh
Volleinspeisung
Euro-Cent/kWh
  Gebäude oder Lärmschutzwände
nach § 48 Abs. 2, 2a EEG 2023
108,1112,87
407,0310,79
1005,7410,79
Sonstige Anlagen
nach § 48 Abs. 1 EEG 2023
1006,536,53
Datenquelle: Bundesnetzagentur