Einspeisevergütung für Solaranlagen ab Februar 2024 bis 100 kWp
In der Tabelle finden Sie die Einspeisevergütung für Solarstromanlagen mit einer installierten Leistung bis 100 kWp für Voll- und Teileinspeisung. Dabei sind die Fördersätze für Teileinspeisung als reguläre Einspeisevergütung zu verstehen. Die der Volleinspeisung gelten als erhöhte Fördersätze.
Anlagenart | Installierte Leistung in Kilowatt-Peak bis | Teileinspeisung Euro-Cent/kWh | Volleinspeisung Euro-Cent/kWh |
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Gebäude oder Lärmschutzwände nach § 48 Abs. 2, 2a EEG 2023 | 10 | 8,11 | 12,87 |
40 | 7,03 | 10,79 | |
100 | 5,74 | 10,79 | |
Sonstige Anlagen nach § 48 Abs. 1 EEG 2023 | 100 | 6,53 | 6,53 |
Datenquelle: Bundesnetzagentur |