Mieterstromzuschlag für Solarstromanlagen 2024

Wer Hausbewohner dierekt mit Photovoltaikstrom vom Hausdach beliefert kann Mieterstromzuschlag erhalten. ©Manfred Gorgus

Mieterstromzuschläge

Werden Hausbewohner direkt mit Strom aus der Gebäude-Photovoltaik mit Strom beliefert, kann der Betreiber den sogenannten Mieterstromzuschlag erhalten.

Es gelten ab dem ersten Februar 2024 die folgenden Sätze:

Anlagen-Leistung in Kilowatt PeakMieterstrom-Zuschlag
102,64
402,45
10001,65
Datenquelle: Bundesnetzagentur

Manfred Gorgus