Wer Hausbewohner dierekt mit Photovoltaikstrom vom Hausdach beliefert kann Mieterstromzuschlag erhalten. ©Manfred Gorgus
Mieterstromzuschläge
Werden Hausbewohner direkt mit Strom aus der Gebäude-Photovoltaik mit Strom beliefert, kann der Betreiber den sogenannten Mieterstromzuschlag erhalten.
Es gelten ab dem ersten Februar 2024 die folgenden Sätze:
Anlagen-Leistung in Kilowatt Peak | Mieterstrom-Zuschlag |
10 | 2,64 |
40 | 2,45 |
1000 | 1,65 |
Manfred Gorgus