Bundesrat fordert eine schnelle EEG-Reform

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Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass Erneuerbare Energien Gesetz schnell zu reformieren. In einer am 3. Juli 2020 gefassten Entschließung schlägt er zahlreiche Maßnahmen vor, damit das Klimaschutzziel 2030 mit einem Anteil von 65 Prozent an Erneuerbaren Energien tatsächlich erreicht werden kann.

Umfassende Maßnahmen erforderlich

Hierzu gehört unter anderem eine systematische Reform der Abgaben und Umlagen im Energiebereich, wobei es um eine Absenkung der EEG-Umlage und der Stromsteuer sowie steigende CO2-Preise in den Sektoren Wärme und Verkehr gehen soll. Um einen Anstieg der EEG-Umlage zu verhindern, die in Folge der coronabedingt niedrigen Börsenstrompreise droht, fordert der Bundesrat kurzfristige Haushaltszuschüsse.

Windenergie weiter ausbauen

Außerdem bräuchte es geeignete Instrumente, um den Ausbau der Windenergie an Land vorantreiben zu können. Handlungsbedarf sehen die Länder auch bei den Regelungen für Zuschaltbare Lasten. Sie dürften nicht nur auf „Power-to-Heat“ Anlagen begrenzt sein.

Bedingungen für Biomasseanlagen verbessern

Zudem müssten die Rahmenbedingungen für Biomasseanlagen angepasst werden, um bestehende Biogasanlagen auf eine hocheffiziente stromgeführte KWK-Fahrweise umrüsten zu können.

Ausbauziel für Off-Shore-Anlagen anheben

Weiter fordert der Bundesrat, das Ausbauziel für Windenergieanlagen auf See anzuheben und im geplanten Windenergie-auf-See-Gesetz flexible Lösungen für die Wasserstoffproduktion aus Offshore-Windenergie zu ermöglichen, die eine kombinierte Erzeugung von Strom und Wasserstoff auf See und an Land einschließen.

Photovoltaik besser fördern

Darüber hinaus sei es notwendig, Bürgerenergieprojekte wirksamer zu unterstützen, den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Windenergie-Altanlagen zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen für Mieterstrommodelle zu überarbeiten, um einen stärkeren Anreiz für Photovoltaik auf Dächern zu setzen.

Entschließung geht an Bundesregierung

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Quelle: Bundesrat