Dreimal Verfassungsklage wegen mangelhaftem Klimaschutz

Drei verfassungsrechtliche Klimaklagen wurden von Kindern und jungen Erwachsenen aus Deutschland sowie vom Klimawandel Betroffenen aus Südasien beim Bundesverfassungsgericht gegen Bundesregierung und Bundestag eingereicht. Si klagen auf Schutz ihrer Grundrechte, das Klimaschutzgesetz sei kein ausreichender Beitrag zur Eindämmung der Klimakrise.

Die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Germanwatch und BUND unterstützen die drei Klimaklagen. Ziel der Verfassungsbeschwerden ist die gerichtliche Aufforderung an den Gesetzgeber, wirksame Maßnahmen zur Einhaltung des internationalen 1,5 Grad-Limits zu beschließen. Die Verfassungsbeschwerden stützen sich auf die grundrechtlichen Schutzpflichten der Bundesrepublik Deutschland für Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz (GG) sowie das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG.

Am Freitag, 10. Januar, wurden zwei Klagen eingereicht.

  1. Eine der Verfassungsbeschwerden stammt von 15 Betroffenen aus Bangladesch und Nepal, die durch den fortschreitenden Klimawandel unmittelbar bedroht werden.
  2. Die zweite Verfassungsbeschwerde führen zehn Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 22 Jahren aus Deutschland. Ihre Zukunft hängt von den heute getroffenen Entscheidungen im Kampf gegen die Klimakrise ab.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger vertritt die Klägerinnen und Kläger in beiden Fällen. Argumentiert wird, dass der Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur CO2-Reduzierung zur Verfügung stehen, wie Tempolimit, massiver Ausbau Erneuerbarer Energien und die konsequente Umsetzung der Mehrwegquote, diese aber nicht im notwendigen Umfang eingesetzt werden.

Die dritte Verfassungsbeschwerde führen neun Jugendliche und junge Erwachsene aus Deutschland, unterstützt von Greenpeace und Germanwatch. Zu den Klägerinnen und Klägern gehören Luisa Neubauer, Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-Bewegung, Lueke Recktenwald von der Nordseeinsel Langeoog, der gemeinsam mit seinen Eltern auch Mitkläger der EU-Klimaklage People’s Climate Case ist, sowie alle sieben Kinder der drei Bauernfamilien, die 2019 gemeinsam mit Greenpeace gegen die Bundesregierung geklagt hatten. Vertreten werden die Kläger von der Hamburger Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen.

Egal wie die Klagen ausgehen werden, es ist ein gutes Engagement und es bringt Bewegung in das Thema Klimawandel, was wiederum gut ist für Erneuerbare Energien, die ja noch immer ausgebremst werden. Man denke nur an die Pflicht zur Direktvermarktung selbst für kleinste Photovoltaikanlagen, die knapp 12 Monate vor dem Ende der ersten EEG Förderung noch immer in Kraft ist.

Manfred Gorgus

Quellen: Germanwatch, Deutschen Umwelthilfe, Greenpeace