Berlin fördert Neuinstallation von Stromspeicher und Photovoltaikanlagen

Berlin fördert Stromspeicher ©SOLAR-professionell

Mit dem Stromspeicher-Förderprogramm Berlin wird der Kauf eines Stromspeichers unterstützt, wenn der zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert wird. Das Programm ist eine Maßnahme des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 und wird von der IBB Business Team GmbH umgesetzt. Detaillierte Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter IBB Business Team GmbH – EnergiespeicherPLUS.

Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Photovoltaik in Berlin zu beschleunigen und den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch auch in sonnen- und windarmen Zeiten zu erhöhen.

 

Was wird gefördert?

Die Installation eines Stromspeichers in Kombination mit einer neu zu errichtenden PV-Anlage. Soweit verständlich. Dann teilt die Informationsseite mit: „Die Förderung wird bis zu der Höhe gewährt, wie das Verhältnis von Nennleistung der neu zu errichtenden PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität beträgt, mindestens 1,2 kWp je 1 kWh. Die das Verhältnis übersteigende Speicherkapazität wird nicht gefördert. Das heißt, dass auch größere Speicher anteilig gefördert werden können.“

Ausnahmeregelung: „Von dem Mindestinstallationsverhältnis kann zu Gunsten eines förderfähigen größeren Stromspeichers abgewichen werden, sofern der Strom nachweislich für Elektromobilität genutzt wird. Stromspeicher, die mit bereits bestehenden Anlagen kombiniert werden, werden nicht gefördert.“

 

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Beginn des Vorhabens. Eine Bewilligung nach Beginn eines Vorhabens schließt das Förderprogramm aus.

 

Wer kann Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, andere juristische Personen, wie z.B. Vereine und Stiftungen und die Berliner Bezirke. Die Förderung muss von der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Speichers und der PV-Anlage beantragt werden. Insgesamt stehen für das Programm bis Ende 2021 drei Millionen Euro zur Verfügung. Bei den Zuwendungen handelt es sich um De-minimis-Beihilfen. Ein Unternehmen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren De-minimis-Beihilfen in Höhe von maximal 200.000 Euro erhalten.

 

Wie hoch wird gefördert?

Die Förderung wird 300 € je Kilowattstunde nutzbarer Kapazität des Stromspeichersystems betragen. Maximal werden 15.000 € pro Stromspeichersystem gewährt. Verfügt der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine Prognose-basierte Betriebsstrategie, kommt ein Bonus von 300 € hinzu. Die Zuwendung wird in einer Summe ausgezahlt, nachdem die IBB Business Team festgestellt hat, dass alle nötigen Unterlagen vollständig vorliegen.

Genaue Informationen finden Sie auf der Seite Förderprogramm Stromspeicher Berlin

 

Manfred Gorgus