Ab 2021 „wilde Einspeisung“ durch ausgeförderte Photovoltaikanlagen?

Was passiert 2021, wenn die ersten Photovoltaikanlagen aus der EEG-Förderung fallen? Ein Telefonat mit der Bundesnetzagentur fördert Interessantes zu Tage!

In Deutschland gilt seit 2000 das EEG. Im Januar 2021 fallen die ersten Anlagen aus der Förderung und dann wird alles anders für die Betreiberinnen und Betreiber.

Der Idealfall

Laut Empfehlung der Bundesnetzagentur sollen Photovoltaikanlagen in einem Post-EEG-Szenario ohne bürokratischen Aufwand weiterhin am Netz bleiben dürfen. Für die ins Netz eingespeiste Strommenge erhalten sie eine Vergütung im, die sich am Börsenstrompreis orientiert, eventuell abzüglich einer Bearbeitungspauschale.

Aktuelle Situation

Fallen im Januar 2021 die ersten EEG-geförderten Photovoltaikanlagen aus der Förderung, verlieren diese Anlagen alle Privilegien und werden diese behandelt wie ein Großkraftwerk. Das heißt, dass die technische Abnahme durch den Netzbetreiber gesichert ist, nicht aber die kaufmännische. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur Situation in der Förderung. Dort ist für PV-Anlagen sowohl die technische als auch die kaufmännische Abnahme der Energie gesichert. Im Post-EEG-Szenario muss nach aktueller Gesetzeslage jede Anlagenbetreiber einen Direktvermarkter nachweisen. Es dürfte für kleine Anlagen allerdings schwer sein einen Direktvermarkter zu finden, da der Aufwand hoch und der Gewinn klein ist. Als Kleine Anlagen gelten im Energiesektor Photovoltaik Generatoren mit einer Leistung kleiner 100 Kilowatt peak.

Ist die EEG-Förderung einer Photovoltaikanlage ausgelaufen wird für selbst genutzten Strom außerdem die volle EEG-Umlage fällig. Das dürfte bei fast jeder Anlage der Fall sein.

Gesetze dringend nachbessern

Noch sind 14 Monate Zeit, bis die ersten Anlagen aus der EEG-Förderung fallen, aber die Zeit wird knapp. Die aktuelle Situation ist mehr als unbefriedigend. Besitzerinnen und Besitzer kleiner Photovoltaik-Systeme, die sich nach Ende der Förderung nicht um eine Lösung kümmern betreiben wilde Netzeinspeisung. Konsequenz könnte die Stilllegung vom Hausanschluss sein.

Eine unbefriedigende Situation, gerade im Hinblick von Klimaschutz und die angestrebte CO2 neutraler Vollversorgung, wenn alle Bestandsanlagen nach 20 Jahren automatisch vom Netz genommen werden müssen. Das Besondere an der Photovoltaik ist ja gerade ihre Nachhaltigkeit und die lange Lebensdauer der Module.

In der aktuellen Situation bleibt Betreibern aber nur zwei Möglichkeiten,

  • die alte Anlage durch eine neue zu ersetzen, um so wieder EEG-Förderprivilegierung zu erhalten,
  • oder aber die Anlage vom Netz zu nehmen, wenn keine Direktvermarkter gefunden wird.

Bleibt zu hoffen, dass die Politik in den nächsten 14 Monaten eine praktikable, unbürokratische Lösung für die Photovoltaikanlagen realisiert.

Speicher & PV-Anlagen im digitalen Marktstammdatenregister neu anmelden!

Wenn Sie es noch nicht getan haben, registrieren Sie bitte Ihre Photovoltaikanlage im neuen, digitalen Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Das Gleiche gilt für Stromspeicher, auch die müssen neu registriert werden, wenn sie vor Januar 2019 installiert wurden. Hier bitte die Bundesnetzagentur um Ihre Mithilfe.

Manfred Gorgus