Europäischer Gerichtshof in Luxemburg © Cédric Puisney Wikpedia
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass das deutsche Fördersystem der erneuerbaren Energien nicht unter das EU-Beihilferegime fällt. Damit bestätigt das oberste Gericht der Europäischen Union die Rechtsauffassung der Bundesregierung und hebt einen Beschluss der EU-Kommission auf, der das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, von 2012 als staatliche Beihilfen einordnet.
Deutschland legt erfolgreich Rechtsmittel ein
„Die Bundesregierung hat durch alle Instanzen hindurch die Meinung vertreten, dass die Ausgestaltung des EEG keine beihilferelevanten Inhalte birgt“, sagt die Vizepräsidentin des Wirtschaftsforums der SPD, Prof. Dr. Ines Zenke. „Die Entscheidung des EuGH von heute stärkt die energiepolitische Souveränität der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Den Mitgliedern steht nationaler Gestaltungsspielraum bei der Förderung der erneuerbaren Energien zu. Das muss respektiert werden. Im Übrigen reicht die Bedeutung des Urteils noch viel weiter. Es betrifft zum Beispiel auch die Kraft-Wärme-Kopplung.“
Ein Umlagesystem ist keine Beihilfe
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2012 sah die Förderung von Unternehmen vor, die Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen. Finanziert wurde die Förderung über eine Umlage, die in der Praxis letztlich von Stromverbrauchern gezahlt wurde. Da die EEG-Förderung eben nicht aus staatlichen Mitteln finanziert sei, sondern über ein privatwirtschaftliches Umlagesystem durch den Verbraucher, sei kein Beihilfecharakter zu erkennen, argumentierte der EuGH heute.
Ausgleichsregelung für Unternehmen bestätigt
Bestimmte energieintensive Unternehmen, etwa der chemischen sowie der Stahl- und Aluminiumindustrie, waren von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz befreit. Nach der Entscheidung des EuGH ist auch diese Teilbefreiung der Industrie von der Zahlung keine staatliche Beihilfe. „Insofern ist das EuGH-Urteil auch eine Bestätigung für die besondere Ausgleichsregelung, die dafür sorgt, dass energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen können“, so Zenke weiter.
Das meldet das SPD Wirtschaftsforum
Dr. Fabio Longo, Vizepräsident der gemeinnützigen Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien – EUROSOLAR e.V., erklärt zum Urteil des Europäische Gerichtshof : „Wir freuen uns über das Urteil des höchsten Europäischen Gerichts, das abschließend und rechtsverbindlich festgestellt hat, dass das letzte echte EEG 2012 keine Beihilfe und damit auch keine Subvention darstellt. Seit Beginn der – von interessierter Seite – konstruierten Beihilfe-Debatte gegen das EEG, hat EUROSOLAR immer die Auffassung vertreten, dass die Unterwerfung der Erneuerbaren Energien unter das Beihilfe-Regime der EU-Kommission rechtlich nicht geboten ist, sondern nur dazu dient, das Geschäftsmodell der fossil-atomaren Energiewirtschaft zulasten der Allgemeinheit zu verlängern. Leider kommt das Urteil zu spät, um den bereits entstandenen schweren Schaden beim Ausbau Erneuerbarer Energien seit der falschen Beihilfe-Entscheidung der EU-Kommission in 2014 rückgängig zu machen. Nach dem Zusammenbruch des Ausbaus der Solar- und der Bioenergie hat diese verheerende Politik im Jahr 2018 auch die Windenergie erreicht. Während die Energiewende und der Klimaschutz fast in jeder Sonntagsrede seinen Platz hat, findet zurzeit kein nennenswerter Ausbau der Erneuerbaren Energien mehr statt – die Energiewende ist damit zum Erliegen gekommen, wovor EUROSOLAR die verantwortlichen Politiker vor der Einführung des Ausbau-Deckels und der Ausschreibungen mit dem EEG 2017 eindringlich gewarnt hat.
Umso mehr muss jetzt die vom EuGH geschaffene Rechtsklarheit genutzt werden, der Energiewende wieder neuen Schwung zu verleihen. Das Ausbremsen der Energiewende muss beendet und das EEG repariert werden. Bewährte Regelungen des echten EEG, mit denen die Energiewende durch kräftigen Zubau regenerativer Erzeugungskapazitäten verwirklicht wurde, müssen wieder eingeführt werden.“