Anlagenbetreiber müssen registrieren – auch Altanlagen

Webportal zur Registrierung von Marktakteuren © Bundesnetzagentur

Am 31. Januar 2019 ist das Webportal des Marktstammdatenregisters geöffnet worden. Neben Netzbetreibern, Händlern und Dienstleistern müssen auch Betreiber von EEG- bzw. KWK-Anlagen wie z.B. Photovoltaik-Anlagen, BHKW und privaten Stromspeichern, unabhängig von der Größe, ihre Anlage dort registrieren. Auch Kleinstanlagen wie Photovoltaikdachanlagen auf Privathäusern oder Notstromaggregate und ortsfeste Batteriespeicher sind von der Registierungspflicht betroffen.
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Auch Altanlagen müssen registriert werden

Wichtig ist, dass die Pflicht zur Registrierung  auch Altanlagen bzw. bereits registrierte Anlagen betrifft. Dies wurde notwendig, da sich die zu meldenden Daten verändert bzw. erweitert haben.

Frist zur Meldung

Die Frist zur Meldung von Altanlagen beträgt in der Regel 24 Monate ab Öffnung des Registers und erfolgt über das Webportal. Dies soll nach Angaben der Bundesnetzagentur allerdings nicht mehr als 20 Minuten in Anspruch nehmen. Neue Anlagen müssen innerhalb von vier Wochen im Register eingetragen werden. Dies ist auch Grundlage für die Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz.

Link zum Marktstammdatenregister: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Das meldet die Energieagentur Rheinland Pfalz