Doppelbelastung für Stromspeichern soll wegfallen

Doppelbelastung der Stromspeicher soll wegfallen @SOLAR-professionell

Die gegenwärtig teilweise noch geltende Doppelbelastung mit Steuern und Abgaben für Energiespeicher bei Netzdienstleistungen soll nach dem Willen der Europäischen Union abgeschafft werden. Dies geht aus den nun schriftlich vorliegenden Ergebnissen der Trilog-Verhandlungen zum neuen Strommarktdesign hervor, auf die sich das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Vertreter der Mitgliedsstaaten im EU-Rat kurz vor Weihnachten geeinigt haben.
Nach der zu erwartenden formalen Bestätigung der erzielten Verhandlungsergebnisse durch das EU-Parlament und den Europäischen Rat haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit die neuen Regeln in nationales Recht um zu setzen.

Seit zwei Jahren hat die EU das zukünftige Strommarktdesign im Zuge des Clean Energy Package verhandelt. Ein wichtiger Aspekt ist die zukünftige Rolle von „active customers“, also Betreiber von Erneuerbaren Energieanlagen und Stromspeichersystemen, die selbst Strom erzeugen, speichern, verbrauchen und liefern.

Nach dem neuen Artikel 15 der Market Design Directive muss für diese Marktteilnehmer der technische und administrative Aufwand und auch die entsprechenden Entgelte für den Betrieb von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern in Zukunft verhältnismäßig sein. Betreiber von Speichern dürfen diese in Zukunft häufiger auch Netz-dienlich einsetzen. Gleichzeitig darf der gespeicherte Strom bei der Erbringung Netz-dienlicher Leistungen nicht mehr doppelt mit Entgelten, Abgaben und Umlagen belastet werden. Heute gilt diese Mehrfachbelastung als größte Hürde für die Erbringung von Netzdienstleistungen durch Heimspeicher. Jede Stromspeicherung aus dem Netz wird mit Abgaben und Umlagen belastet, so als wäre der Strom verbraucht worden, selbst dann, wenn der gespeicherte Strom später wieder ins Netz zurückgespeist wird und ein anderer Stromverbraucher beim tatsächlichen Verbrauch des Stroms diese Abgaben und Umlagen ein zweites Mal zahlt.

Die Bundesregierung hatte im EEG mit dem § 61k bereits begonnen, diese Doppelbelastung abzubauen und auch im Koalitionsvertrag wurde eine Überprüfung der Doppelbelastung vorgesehen. Die EU drückt jetzt aufs Tempo, um Stromspeicher von der Doppelbelastung zu befreien, sodass sie für Netz-dienliche Leistungen eingesetzt werden können.

Manfred Gorgus / Info BSW