Bundesnetzagentur schaltet das Marktstammdatenregistrieung Ende januar online © PantherMedia
Das seit geraumer Zeit von der Bundesnetzagentur angekündigte Onlineportal zur Registrierung von Erneuerbaren Energieanlagen und Stromspeichern soll am 31. januar nun tatsächlich online gehen. Dann werden alle anderen Registrierungswege abgeschaltet. Die Bundesnetzagentur meldet heute dazu:
„Stromspeicher, in die ausschließlich Strom aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen eingespeist wird, mussten nach der Anlagenregisterverordnung von 2014 gemeldet werden, wenn sie nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden oder wenn die Leistung nach dem 1. August 2014 geändert wurde. In der am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Marktstammdatenregisterverordnung wurde diese Pflicht auf sämtliche Speicher ausgedehnt. Bis zum Start des Marktstammdatenregister-Webportals müssen nur Speicher registriert werden, in die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen eingespeist wird und die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Andere Stromspeicher können derzeit nicht registriert werden.
Das Marktstammdatenregister befindet sich noch im Aufbau. Zurzeit können nur Strom- und Gasnetzbetreiber, ihr Unternehmen im Marktstammdatenregister-Webportal registrieren. Für alle anderen Marktakteure und für sämtliche Anlagen und Einheiten ist die Nutzung des Marktstammdatenregister-Webportals ab dem 31. Januar 2019 möglich. Ab diesem Zeitpunkt können Registrierungen von neuen Stromerzeugungsanlagen ausschließlich über das neue Webportal erfolgen. Für die Registrierungen im Marktstammdatenregister gelten dann die in der novellierten Verordnung niedergelegten Vorgaben und Fristen. Die derzeitigen Meldewege werden an diesem Zeitpunkt abgeschaltet.
Verantwortlich für die Registrierung bleibt stets der jeweilige Marktakteur, vorliegend also der Betreiber des Speichers. Installateure werden die Meldepflicht übernehmen können, aber sie sind dazu nicht verpflichtet.“
Gestern hat uns ein Anruf erreicht, mit dem Gerücht, dass Installateure für die Meldung bereits installierter Stromspeicher im digitalen Register verantwortlich sein sollen. Das stimmt nicht. Verantwortlich für die Meldung ist immer der Marktakteur, also der Betreiber, nicht der Installateur.
Manfred Gorgus