Deutschland steigert Ausschreibungsmengen für Photovoltaik und Windkraft

Die Ausschreibungsmengen, um die sich Anbieter bemühen können, steigen von 2019 bis 2021 um insgesamt 4 Gigawatt. Von einem Gigawatt in 2019 über 1,4 Gigawatt 2020 auf 1,6 Gigawatt im Jahr 2021. Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Energiesammelgesetz am 14. Dezember 2018 abschließend gebilligt.

Innovative Konzepte sollen gefödert werden

Flankierend zur Steigerung der reguläre Ausschreibungsmenge sieht das Gesetz technologieübergreifende Innovationsausschreibungen vor. Darin sollen künftig innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden. Darüber hinaus will der Bundestag die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend modernisieren. Die Sonderausschreibungsmengen werden nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Solaranlagen angerechnet.

Überförderung vermeiden

Um europarechtlich verbotene Überförderungen zu vermeiden, kürzt der Bundestagsbeschluss Vergütungen für größere Solar- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

Keine dauerblinkenden Windräder mehr

Das Gesetz ändert zudem die Vorgaben für die nächtliche Beleuchtung von Windrädern: sie müssen nicht mehr die ganze Nacht blinken, sondern nur noch, wenn ein Flugzeug naht.

Umfangreiche Stellungnahme

Am 23. November 2018 hatte der Bundesrat ausführlich zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf Stellung genommen. Einige der Anliegen hat der Bundestag in seiner Beschlussfassung vom 30. November 2018 aufgegriffen – unter anderem Verbesserungen für Mieterstromprojekte und längere Übergangsfristen für die Änderungen bei Photovoltaik-Dachanlagen.

Schlüssiges Gesamtkonzept notwendig

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei künftigen energiepolitischen Vorhaben die Länderexpertise bei der Umsetzung der Energiepolitik angemessen zu berücksichtigen und zeitnah tragfähige Lösungen sowie ein schlüssiges Gesamtkonzept zu entwickeln.

Urbane Potenziale berücksichtigen

Die Länder regen ein weiteres Gesetzgebungsverfahren zur Energiewende im neuen Jahr an, um insbesondere die Mieterstromprojekte stärker als bisher zu fördern.

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft.

Quelle: Bundesrat