Steuerentlastung für E-Dienstwagen und Jobtickets

Aufnahme im deutschen Bundesrat © Bundesrat

Steuervorteile für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge

Der Bundesrat hat am 23. November 2018 zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zugestimmt, die der Bundestag Anfang November beschlossen hatte.

Das Gesetz entlastet Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge. Bisher mussten sie die Privatnutzung mit einem Prozent des inländischen Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge. Bei einem Listenpreis von 40.000 Euro macht das pro Jahr einen Steuervorteil von 2400 Euro pro Jahr.

Steuerfreies Jobticket für Pendler

Auf Betreiben des Bundesrates hat der Bundestag beschlossen, dass verbilligte Jobtickets künftig gänzlich steuerfrei sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen die Kostenersparnis nicht mehr versteuern. Damit sollen sie angeregt werden, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Die steuerfreien Leistungen werden allerdings auf die Entfernungspauschale angerechnet, entschied der Bundestag.

Quelle: Bundesrat